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Muss der Richter ein Urteil unterschreiben?

Hallo Hola007

jetzt glaube ich hast Du mich gründlich mißverstanden.

Nochmal: Die Parteien erhalten grundsätzlich nur Abschriften der Bescheide oder der Urteile. Das ist gesetzlich so geregelt.

Diese Abschriften sind definitiv nicht unterschrieben und müssen sie rechtlich auch gar nicht.
Das habe ich versucht mit dem Link den ich angefügt habe klar zu stellen.

Das Original Urteil, der Original Bescheid ist selbstverständlich unterschrieben, dieser bleibt jedoch beim Gericht oder bei der Behörde.

Gib mal bei Wikipedia das Wort Abschrift ein. Dort findest Du es ebenfalls plausibel erklärt.

Nochmal: Es wird kein Gericht in Deutschland oder keine Behörde riskieren wegen eines solch "blöden" Formfehlers (keine Unterschrift auf dem Original) die Entscheidung aufgehoben zu bekommen.

Um Deine Sache so durchzuziehen wie Du möchtest, müsstest Du nachweisen, dass das Original Urteil bzw. der Originalbescheid in der Gerichts- oder Behördenakte nicht unterschrieben ist. Das schaffst Du aber nur, wenn Du Dir eine Kopie des Originalbescheides/Urteiles zusenden lässt.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Holla007,

Sag mir doch einmal eine BG namentlich die zwar den rechtlichen Anspruch erhebt eine Anstalt bzw. Körperschaft des Öffentlichen Rechtes zu sein aber tatsächlich als Firma in entsprechenden Firmenregistern stehen!

Ah ja Gerichte sind ja Staatlich! Oder? Und wieso stehen die auch in öffentlichen Firmenregistern?

Es tut mir leid, aber vielleicht bin ich zu "blöd" aber zum einen versteh ich die Frage nicht und zum anderen weiß ich nicht was das mit dem Thema zu tun hat. Ob Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Gerichte in Firmenregistern stehen dürfen weiß ich schlichtweg nicht. Macht das denn einen irgendwie gearteten Unterschied?

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo,

was Fender schreibt stimmt so.
Aber woher sollen wir wissen, dass unter dem Original-Urteil/Beschluss wirklich eine Unterschrift ist?

Normal müßte der Beglaubigunsbeamte notieren, dass er die Unterschrift des Richters gesehen hat und der Name des Richters muss VOLLSTÄNDIG ausgeschrieben im Urteil stehen.

Aber auch das ist sehr oft so nicht der Fall.

Ich werde in Zukunft immer um eine Kopie des Originals bitten, warum brauche ich eine Abschrift:confused:, wenn die nicht vollständig ist.
Das kann doch jeder so verlangen.

Das Gericht will mein Geld ja auch im Original und nicht als Abschrift.

mfg Sturm
 
Hallo Fender01,

vielleicht bin ich "old fashioned" aber die von Dir genannte gesetzliche Grundlage ist falsch! Das auch für BG´en gültige VerVfG regelt das ziemlich eindeutig, guck bitte selber nach! Aber bei der Pippi Langstrumpf Manier die die BG´en so an den Tag legen interessieren die sich wirklich nicht mehr im Realen Leben dafür!

Nun ob eine BG eine Körperschaft/ Anstalt des Öffentlichen Rechtes ist, macht schon einen gewaltigen Unterschied denn nur eine "Behörde" darf "Verwaltungsakte" erlassen! Denn das ist ein hoheitlicher Akt der in Deine Rechte eingreift. Des Weiteren ist es vorgeschrieben das Du das Original mit der Unterschrift erhälst denn jemand muss die Verantwortung für den Verwaltungsakt übernehmen!

Von dem Schuster Willi Schuh erhälst Du bestenfalls keine "Bescheide", sondern Angebote und Rechnungen denn Er hat keine Hoheitlichen Befugnisse!

Nun und wenn eine BG, das Gericht, die Bundespolizei, Deine Heimatstadt und und und Unternehmen sind! Was dürfen diese dann nicht?

Macht Euch doch einmal den Spass und guckt mal unter www.upik.de ob Eure BG, das Gericht, Eure Stadt, die BRD was Sie wirklich sind.

Sigmar Gabriel in 2010: "Ich sage Euch was Frau Merkel ist, Frau Merkel ist die Geschäftsführerin einer neuen NGO das ist das was Frau Merkel ist!"

So habe fertig jetzt!


LG
Hola_007
 
Hallo Fender01.

klingt ja alles plausibel und auch nachvollziehbar, aber ich empfinde dies nicht als Formfehler sondern bin der Meinung, dass wenn Urteile an uns UO rausgehen, diese doch bitte mit den orginal Unterschriften versehen sein müßten.
Klar du bist da der Experte und siehst dies als Formfehler, aber für manchen UO ist dies schwer nachvollziehbar warum nur bei Gericht in den Gerichtsakten die Unterschriften vorhanden sein müssen.
Auch für mich ist dies alles sehr undurchsichtig was gilt nun muß der Richter mit Vor,- und Familienname unterschreiben?

Das schaffst Du aber nur, wenn Du Dir eine Kopie des Originalbescheides/Urteiles zusenden lässt.

Also doch eine Möglichkeit gegen diese Willkür der Behörden einzuschreiten oder?

Wenn ich z. B beim Notar eine Immobilie veräußere und die orginale an den Käufer und Verkäufer raus gehn, müssen die Unterschriften vorhanden sein sonst sind diese Verträge ungültig. Also warum nicht gleiches Recht auch bei den Gerichten und deren Urteilen?

Bring doch mal ein bißchen Licht ins dunkle, bestimmt ist dies für einige UO in Zukunft auch wichtig. Danke sagt
Wolle
 
Hallo Wolle53,

leider ist es nicht so wie Fender01 schreibt! Und nur das ist Recht was ich gesagt habe es steht eindeutig in den einschlägigen Gesetzen!

Du stehst im Regelfall vor einem nicht Staatlich legitimierten Richter, es gibt keine Staatshaftung BVG aus 1982 etc. das heisst der Richter haftet persönlich gemäß BGB 823 und 839. Mit anderen Worten alles "Schauspieler" ist echt zum kotzen. Geh mal auf die Webseite aus meinem Vorpost!

Ach und wenn wir schon dabei sind der DGUV also der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein "Eingetragener Verein" wie bei Euch der örtliche Schützenverein. Das ist das was es ist!


LG
Hola_007
 
Hallo @All,

Antwort: Ja das muss Er!

Sorry Fender01, wer lesen kann ist klar im Vorteil! ZPO 317 Abs.1 regelt das im Fall eines Versäumnisurteils dem Verlierer eine "beglaubigte Abschrift" zukommt!

ZPO Abs. 2 Sagt ganz klar aus das nach Antrag "Abschriften" von Urteilen gefertigt und ausgehändigt werden!

Also ich beantrage weder eine Abschrift noch eine Beglaubigte Abschrift eines Urteils. Ich will mein Recht und ein Rechtlich und Formfehlerfreies "Gerichtsurteil" durch meinen garantiert Staatlichen Richter gemäß GVG §16 und z.B. §101 GG etc.

Achso ja eine Kleinigkeit wäre da noch...ich bin "nachweislich" deutscher im Sinne des §116 GG! Deshalb kann man mir das eben nicht verwehren!

So, das soll es dann auch gewesen sein!


LG
Hola_007
 
Hallo,

was ist denn da los?

@Hola 007

was ist denn das für ein Unsinn, Berufsgenossenschaften sind Mitglied im Vereinsregister bzw. es gibt keine staatlich legitimierte Richter?

Wenn man schon mit Verlinkungen arbeitet, sollte man sich im klaren sein, ob die verlinkten Inhalte auch recht- und gesetzmässig sind. Und das sind sie in deiner Verlinkung nicht.

Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des "Öffentlichen Rechts", sie unterstehen der Fach- und Rechtsaufsicht bundesunmittelbarer Behörden; wie z. B. dem Bundesversicherungsamt (BVA) oder dem Bundesminister für Soziales und fachaufsichtsmässig ebenso länderspezifischer Ressortzuteilungen. Sie können also aufgrund innerer Organschaft der staatlichen Fach- und Rechtsaufsicht keine Mitglieder in irgendeinem Vereinsregister sein, denn sie unterliegen dem SGB VII (Sozialverfahren) und nicht dem Vereinsrecht (Zivilrecht).

Zu deinem weiteren Unsinn, den Du verzapfst: nur Arbeits- u. Sozialrichter sind staatlich legitimierte Richter, folgendes>:

Alle Richter sind Mitglieder der "Organschaft der Rechtspflege". Zu Richterinnen und Richter ernannt werden nur solche Personen die ein abgeschlossenes Jurastudium und weiterer Fortbildung mit Ablegung des Staatsexamen I +II den Qualitätsnachweis zum Ausüben eines Richteramtes, nachweisen können.

Arbeits- und Sozialrichter unterliegen dem Amtsermittlungsgrundsatz. Sie sind an Anträge der Parteien nicht gebunden. Zivil- und Strafrichter sind Tatrichter, weil jeder natürlichen Person lt. Gerichtsverfahrensgesetz ein gesetzlicher Richter zusteht. In solchen Verfahren gilt das Antragsrecht, an das die Richterinnen und Richter gebunden sind. Es gilt der Verfahrensgrundsatz des Vollbeweises und nicht der Amtsermittlungsgrundsatz.

Im Übrigen: alle Richterinnen und Richter werden auf Länderebene von den jeweiligen Justizsenatoren bzw. Ministern ernannt. Sie sind aufgrund ihrer Bestallungsurkunde (Ernennungsurkunde) staatlich legitimiert, und deshalb berechtigt ein Richteramt auszuüben.

Also schreib keinen solchen Unsinn: ausser den Arbeits-und Sozialrichtern gäbe es sonst keine staatlich legitimierte Richter.

Und weiter im Folgenden:

Auch
wenn es einigen Spezies hier nicht gefällt. Fender01 hat die Verfahrens- und Rechtslage eindeutig erklärt: Verwaltungsakte bzw. Gerichtsurteile sind Abschriften der Originale und daher nicht mit Originalunterschriften versehen. Es ist üblich und gängige Praxis im Sozialverfahren als auch in der Rechtssprechung, dass den Verfahrensbeteiligten nur Abschriften der Verwaltungsakten (Bescheide) resp. Abschriften der ergangenen Urteile, Beschlüsse u. Gerichtsbescheiden zugestellt werden. Diese Abschriften der ergangenen Entscheidungen sind selbstverständlich rechtsgültig und werden von "Verfahrenskundigen" auch nicht angezweifelt.

Es nützt hier niemanden eine dbzgl. Diskussion loszutreten, die nur auf Halbweisheiten und falschen Verlinkungen beruht mit dem Hinweis auf "Einschlägigkeit". Mit dem Begriff der "Einschlägigkeit" wenn man die rechtliche Interpretation nicht kennt, sollte man vorsichtig taktieren.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @kbi1989,

das Du zumindest eine eigene Meinung hast eehrt Dich und das respektiere ich auch! Nur teilen tue ich Deine Ansichten eben nicht!

Du hast Recht ein Richter sollte eine "Bestallungsurkunde" besitzen! Frag Ihn doch das nächste mal einfach danach!

Ich erlaube mir hier einmal mit Wikipedia zu verlinken in der Hoffnung das das Deinen Ansprüchen von Seriösität genügt. Wenn Du dann auf den zweiten Absatz Unter dem Punkt Organisation guckst dann entdeckst Du etwas. Der gesamte Artikel ist überhaupt lesenswert und nachdenkenswert!

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gesetzliche_Unfallversicherung


"Jeder soll doch nach seiner Facon glücklich werden!"

LG
Hola_007
 
Hallo @kbi1989,

hier noch ein selbst erklärendes Fundstück...

https://www.google.de/#q=DGUV+e.V.

Also verzeih mir bitte! Nicht ich habe gesagt das sie ein Verein sind sondern der DGUV e.V. selbst sagt es, war sonst noch etwas? Vielleicht lasse ich meine Wegeunfallfolgen durch den ADAC e.V. behandeln! LOL

Alles was Du vorher geschrieben hattest glaubte ich auch einmal...

So, ich schließe jetzt meine Hinweise!


LG
Hola_007
 
Hallo Holla007,

ja Du hast recht, die DGUV ist als Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung ein eingetragener Verein. Genauso wie es der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger einmal war.
Diese Verbände haben aber hinsichtlich Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten keine Entscheidungskompetenz diese wird immer noch von den einzelnen Berufsgenossenschaften ausgeübt.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (Bund der Krankenkassen ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts)
Diese Spitzenverbände nehmen Koordinierungsaufgaben aller angeschlossenen Träger wahr.

Zum anderen Thema (Unterschriften auf Urteilen und Bescheiden) hatte Dir ja Isländer als Spezialist in gleicher Weise wie ich geantwortet.

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=278123#post278123

So falsch können wir also mit unserer Auffassung nicht liegen.

Viele Grüße
Fender01
 
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