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Muß ein nicht verwertbares Gutachten aus den Gerichtsakten entfernt werden? Hier ZPO

bobb

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2015
Beiträge
751
An alle

Weiß jemand, ob ein Gutachten (hier Zivilprozeß), das wegen Befangenheit des Gutachters ja nicht verwertet werden darf, dann auch aus den Gerichtsakten entfernt werden muß??
Meine Wissens bleiben diese "Gutachten" in der Hauptakte und der neue Gutachter erhält auch das erste (nicht verwertbare Gutachten) zur Kenntnis.

Doch ist das rechtlich vertretbar??

Gruß Bobb
 
Hallo!

Auch mich interessiert diese Frage sehr!
Die 'Gutachten', die wg. Verstoßes gegen rechtliche Bestimmungen nicht verwertet werden durften, befinden sich weiter in meiner Gerichtsakte.
Der nachfolgende 'Gutachter' hat diese selbstverständlich bekommen, gelesen und... angeblich nicht in seine 'Arbeit' einfließen lassen.

Wörtlich nicht übernommen, aber der Tenor geht in diese Richtung.

Datenschützer? Gibt's sowas überhaupt noch?

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
auch ein vorliegendes und in den Gerichtsakten weiterhin befindliches nicht verwertbares Gutachen hat einen gewissen Beeinflussungseffekt in der Meinungsbildung oder sogar hinsichtlich der Entscheidungsfindung eines Richters. Auch wenn es nicht verwertet werden darf, bleibt der Inhalt im "Hinterstübchen" hängen und bewußt oder unbewußt wird ein Richter immer Vergleiche ziehen. Das ist meine Meinung. Doch die rechtliche Frage sollte noch beantwortet werden und da denke ich, daß es nicht aus der Hauptakte entnommen werden braucht. Aber ich bin kein Jurist. Werde mal meinen Rechtsberater fragen.
Gruß Bobb
 
Hallo,

das jeweilige Gutachten verbleibt in einem verschlossenen und gesiegelten Umschlag bei der Gerichtsakte und darf auch nicht entfernt werden. Letztlich ist es die Grundlage eines Beschlusses des Gerichts. Der nachfolgende Gutachter bekommt zwar die Gerichtsakte, darf aber den Umschlag nicht öffnen. Soweit die Theorie....

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen!

Die Theorie des 'verschlossenen und gesiegelten Umschlags' ist gut!
Wo finde ich dieses Versprechen, möglichst auch noch rechtlich abgesichert?


Mir erklärte die zuständige Richterin (sie arbeitet zufällig im selben Ort wie der Gutachter), daß die rechtswidrigen Gutachten in der Akte verblieben und der neue Gutachter diese auch zur Kenntnisnahme erhalten würde - selbstverständlich sei er neutral und objektiv, weil er das selbst auf meine Ablehnung wg. Besorgnis der Befangenheit hin erklärt habe.


Grüße von
Ingeborg!
 
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten:
Gutachten bleibt trotz Verwertungsverbot in der BG Akte und werden auch mit heraus gegeben.
Verwertungsverbot nach Einschaltung der Datenschutzbeauftragten (Juckt aber der BG ETEM nicht)
 
Hallo Ingeborg!
ein nicht verwertbares Gutachten ist bei mir in der Gerichtsakte verblieben (hier ZP) und der dann erneut vom Gericht bestellte SV hat dieses auch lesen können.
Mein RA fand keine Antwort, die einem Verbleib in den Gerichtsakten entgegenstehen könnte.

Der Post von seenixe wegen des verschlossenen und versiegelten Umschlages ist interessant und da werde ich nochmal "nachbohren".
Gruß Bobb
 
Hallo,

das aktuell zu verarbeitende Gutachten/Schlechtachten enthält tatsächlich einen Hinweis auf die rechtswidrigen Gutachten. Die darin enthaltene 'Steilvorlage' wird aufgenommen und erfährt noch zusätzlich eine Steigerung. Zu soviel Zynismus gehört ein jahrelanger Anlauf und die größtmögliche Portion an Skrupellosigkeit.

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,
wenn ein Gutachter auch nur teilweise aus vorherigen Schlechtachten ziziert oder sich auf Feststellungen in einem vorausgegangenen Schlechtachtens bezieht, so sind diese Äußerungen vom Gericht nicht zu beachten.
Die Gutachter wissen das, aber sie machen es trotzdem, weil sie damit - wie schon vorher von mir erläutert - versuchen beim Gericht einen "Erinnerungsfaktor" zu erzeugen. Der Richter soll immer wieder an falsche Feststellungen von SVs erinnert werden.

Gruß Bobb
 
Hallo @bobb!

In meinem Fall geht es um einen 'Erinnerungsfaktor', der eigenmächtig über die gestellten Beweisfragen hinausgeht.
Hier möchte ein Erfüllungsgehilfe bereits rechtswidrig erlangtes Vormaterial für eine BG retten...

Grüße von
Ingeborg!


Ergänzung/Zitat:
  • Genau an den Beweisbeschluss halten 21. Kapitel. Der Arzt als Sachverständiger und Gutachter. In: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010.
    • "Randnummer 5 Beispiel: Der medizinische SV, der nach einem vom Kläger behaupteten Behandlungsfehler des beklagten Arztes gefragt wird, darf von sich aus nicht – ohne vorher zumindest telefonischen Kontakt zum zuständigen Richter aufgenommen zu haben – auch noch ungefragt in seinem Gutachten zur Problematik ärztlicher Aufklärungsmängel, oder als Internist zudem noch zur Beurteilung des Behinderten hinsichtlich seiner Wirbelsäule Stellung beziehen. Denn im Zivilprozess mit seinen Parteimaximen ist der SV streng an seinen Gutachtensauftrag – dh an das Beweisbeschlussthema und die darin enthaltenen Fragen – gebunden."
Siehe hier: Absolute Fehler in forensischen Gutachten (StGB)
 
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