An alle
Weiß jemand, ob ein Gutachten (hier Zivilprozeß), das wegen Befangenheit des Gutachters ja nicht verwertet werden darf, dann auch aus den Gerichtsakten entfernt werden muß??
Meine Wissens bleiben diese "Gutachten" in der Hauptakte und der neue Gutachter erhält auch das erste (nicht verwertbare Gutachten) zur Kenntnis.
Doch ist das rechtlich vertretbar??
Gruß Bobb
Weiß jemand, ob ein Gutachten (hier Zivilprozeß), das wegen Befangenheit des Gutachters ja nicht verwertet werden darf, dann auch aus den Gerichtsakten entfernt werden muß??
Meine Wissens bleiben diese "Gutachten" in der Hauptakte und der neue Gutachter erhält auch das erste (nicht verwertbare Gutachten) zur Kenntnis.
Doch ist das rechtlich vertretbar??
Gruß Bobb