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Motorradunfall!

EastSider

Nutzer
Registriert seit
15 Nov. 2008
Beiträge
5
hallo,
bin durch zufall auf eure seite gestossen und hier auch einige interessante sachen gelesen nun möchte auch ich meinen unfall posten und hoffe einige tipps und vielleicht auch zahlen von euch zu bekommen.

am 4.5.08 wurde ich nach einem vorfahrtfehlers eines pkw-fahrers mit meinem motorrad auf einer kreuzung umgefahren und erlitt sämtliche verletzungen.
ich war bei dem unfall sofort bewusstlos und bin nach aussage der notärzte nach ca. 10minuten wieder zu mir gekommen und ich weiß bis zum heutigem zeitpunkt nichts vom unfallhergang. wurde dann sofort ins krankenhaus eingeliefert und dort operiert.
ich hatte einen mehrfachen schweren trümmerbruch im linken unterarm+handgelenkbruch welcher nun mit 2 platten und 12schrauben versehen ist.
desweiteren rissen in meiner rechten schulter sämtliche bänder und muskeln sodass nun das schlüsselbein sehr stark sich auf der schulter abzeichnet(buckel auf der schulter).
im linken knie wurde das innenband zerissen und am 28.10. wurde ich nun am knie operiert, es musste der meniskus geglättet werden und mehrere knorpelsplitter mussten entfernt werden.
weiterhin hatte ich eine lungenquetschung,eine schwere hodenprellung und die hws hat einen mächtigen schlag wegbekommen sodass ich noch heute öfters an kopfschmerzen leide.
nachdem die hodenprellung abgeheilt war habe ich mich auf meine zeugungsfähigkeit untersuchen lassen und es ist eine beschränkte zeugungsfähigkeit zu erkennen die zu 90% auf die prellung zurück zu führen ist.
den linken unterarm und die rechte schulter kann ich nicht zu 100% belasten geschweige den noch bewegen und drehen.
das handgelenk macht bis auf weiteres starke probleme und schmerzt oft ohne grund.
es hat auch einen nerv im arm zerrissen sodass ich ein starkes fehlempfinden auf dem linken handrücken habe.
nach mehreren gesprächen bei meiner krankenkasse wurde mir schon gesagt das ich vorraussichtlich berufsunfähig sein werde und das mit 24jahren.:(
ich bin seit dem unfall krankgeschrieben und es ist auch noch kein ende abzusehen.
natürlich habe ich einen anwalt als erstes wurde natürlich die komplette schuld auf mich geschoben aufgrund von angeblicher überhöhter geschwindigkeit obwohl laut polizeibericht vermessungen eine geschwindigkeit von ca 40-50km/h ergaben.
nach häufigem briefwechsel und anfang einer klage meinerseits habe ich nun einen vorschuss von 8300€ bekommen und es wurde ein schuldeingeständniss von 2/3 von der versicherung gemacht, wir werden das fehlende drittel aber noch einklagen.

so nun meine frage mit wieviel € kann ich weiterhin rechnen?
 
Hallo EastSider

Zuerst einmal gute Besserung.
Für das was noch auf dich zukommt, brauchst du starke Nerven, viel Kraft und einen langen Atem. Was du an Geldmitteln erwarten kannst, hängt von so vielen einzelnen Faktoren ab, das man das nicht pauschal beantworten kann. Du brauchst einen sehr guten Anwalt, der weiss was er macht. Wenn die Gegnerische Versicherung es darauf ankommen läst, kann der Rechtstreit um die Schuldfrage schon bis zu 2 1/2 Jahre dauern. Wenn ein so junger Mensch Berufsunfähig wird, ist das für eine Versicherung ein Großschaden, da sind Konflikte vorprogrammiert.

Du darfst Finanziel nach dem Unfall nicht schlechter gestellt sein wie vorher, dafür ist ein 100% Schadensanerkennung aber voraussetzung.

Du must alle Belege von Zahlungen die mit Unfall etwas zu tun haben aufheben, Quittungen und Rechnungen von Zuzahlungen für Taxi, Physiotherapie, Telefonkosten, Hilfsmittel usw.usw. Mach dir in einem Terminkalender, in dem du jeden Tag genau aufzeichnest was du gemacht hast und wo du hingefahren bist. Die Haftpflichtversicherung muss dir jeden gefahrenen KM mit 0,25 Euro ersetzen, das gilt auch für Besuche der Angehörigen im Krankenhaus. Da kommen innerhalb von einem Jahr schnell 10000 Euro zusammen nur für diese Kosten.

Frage deinen Anwalt was ein Haushaltsführungsschaden ist wenn er dir das nicht genau Beantworten kann, such dir einen anderen Anwalt.

Wenn ein Geschädigter durch Verletzungen aus einem unschuldig erlittenen Unfall nicht in der Lage ist, zeitweise oder dauernd seinen Haushalt zu führen oder die von ihm vor dem Unfall übernommenen Haushaltstätigkeiten zu erbringen, so steht ihm ein separater Schadensersatzanspruch zu (sogenannter Haushaltsführungsschaden).
Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie sich der Verletzte über die Schwierigkeiten seinen Haushalt zu führen hinweghilft.

Hast du eine Wohnung, wohnst du da alleine? das spielt alles für den Haushaltsführungsschaden eine Rolle.

Wieviel Schmerzensgeld du bekommst, hängt von vielen Dingen ab, unter anderem der Dauer deiner Genesung und wie weit deine Gesundheit wieder hergestellt werden kann. Es werden Gutachten erstellt über deine Gesundheitlichen Schäden. Bleibe in deinem eigenen Interesse, zur Begutachtung bei den Ärzten die dich behandelt haben, die kennen deine Krankengeschichte. Ich würde nie einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zulassen dann geht der Ärger erst richtig los. Eine langfristig gesicherte, monatliche finanziele Versorgung ist vorrangig wichtig.

Stelle beim Amt für Soziale Angelegenheiten einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung, dann bekommst evt. einen Behinderten Ausweis.

Du must dir ein dickes Fell wachsen lassen, für das was auf dich zukommt, brauchst du das unbedingt. Es geht immer auf und ab, das gilt für alles was kommt, da ist es nicht einfach immer Stark zu bleiben aber es geht. Man wächst mit der Aufgabe, das ist wirklich so.

Mein Kampf dauert nun schon 15 Monate, jetzt geht es mittlerweile ganz langsam Bergauf, aber ein Ende ist noch lange nicht in Sicht.

Ich hoffe ich habe dir ein wenig weitergeholfen, alle Aspekte kann man schlecht erleutern, wenn du weitere Fragen hast, stelle sie einfach.

Grüße
 
Hallo EastSider,

zuerst einmal gute Besserung, dein Unfall vom 04.5.08 ist ja so gut wie gestern passiert.

Zugleich muss auch erstmal ca. 2 Jahre abgewartet werden was sich noch mit deinen Verletzungen tut. Die paar Monate ist noch keine Zeit und es kann sich noch vieles so oder so verändern.

“Es wurde ein schuldeingeständniss von 2/3 von der versicherung gemacht, wir werden das fehlende drittel aber noch einklagen“.

Ja schön aber wenn es kein unabwendbares Ereignis bzw. kein sehr grob fahrlässig Verhalten des Unfallgegners war, kann dir die 1/3 Haftungsquote auch erhalten bleiben.

So das dir auch dann die % Mithaftung oder Betriebsgefahr
immer von deinem Verdienstschaden abgezogen werden.

Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, kann die Versicherung im Rahmen des zumutbaren verlangen, dass du eine Umschulung absolvierst (Schadenminderungspflicht § 254 Abs. 2 BGB).

Zugleich kannst du auch einen Minderverdienst oder vereitelte Aufstiegschancen bei der geg. Haftpflichtversicherung geltend machen.

Grüße

Siegfried21



Info:


Betriebsgefahr......

Abgesehen von einer möglichen Mithaftung durch eigenes Mitverschulden kann sich eine Mithaftung auch über die sog. Betriebsgefahr ergeben. Als Betriebsgefahr bezeichnet man die Gefahr, die vom Betrieb eines Fahrzeuges ausgeht.

In § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat der Gesetzgeber festgelegt, daß der Halter eines Fahrzeuges für einen Schaden, der mit einem Kraftfahrzeug verursacht wird, automatisch einzustehen hat und zwar, ohne daß ihn ein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls treffen muß. Nach § 18 Abs. 1 StVG gilt dies auch für den Fahrer des Wagens.
Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges begründet also eine Haftung des Fahrers und des Halters (und damit auch der Versicherung des Halters) für einen eingetretenen Schaden, ohne das ein Verschulden des Fahrers feststeht.

Beispiel:

Obwohl der Motorradfahrer sich vollständig korrekt verhalten hat, kommt er wegen plötzlicher Straßenglätte unverschuldet zu Fall und sein Motorrad rutscht in einen parkenden PKW.

Den Schaden am PKW muß der Versicherer des Motorrades wegen der Betriebsgefahr, die sich hier realisiert hat, vollständig ersetzen.
Etwas anders gilt nur, wenn Fahrer und Halter sicher nachweisen können, daß der eingetretene Unfall für sie schlicht unvermeidbar war, wenn also nachgewiesen wird, daß auch der Sicherste aller Fahrer beim besten Willen überhaupt keine Chance mehr hatte, noch zu reagieren.
Gelingt dieser Nachweis aber nicht, haftet der Fahrer auch ohne eigenes Verschulden für die Folgen des Unfalls, und zwar anteilig mit der Quote der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges.

Beispiel:

In einem Wohngebiet stürzt der Motorradfahrer, der mit angepaßter Geschwindigkeit um eine Kurve gefahren ist, weil plötzlich und unerwartet große Mengen Rollsplitt auf der Straße liegen. Wieder rutscht das Motorrad gegen ein parkendes Auto.

In diesem Fall hat sich die Betriebsgefahr des Motorrades nicht realisiert. Der Schaden am PKW ist nicht von dem Motorradfahrer bzw. -halter zu ersetzen (sondern wohl von demjenigen, der für den Rollsplitt verantwortlich ist).
Interessant wird die Sache dann, wenn - wie im Normalfall - mehrere Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Dann kann es sein, daß den Unfall nur einer der beiden verschuldet hat, der andere jedoch aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mithaftet, weil er den Unfall hätte vermeiden können.

Beispiel:

An einer "Rechts-vor-links"- Kreuzung sah der Vorfahrtsberechtigte den Wartepflichtigen an die Kreuzung herannahen. Er hätte durch eigenes Abbremsen und Verzicht auf die Vorfahrt den Unfall vermeiden können. In diesem Falle hat zwar der Vorfahrtsverletzer den Unfall allein verschuldet. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs haftet aber aus der Betriebsgefahr mit.
Diese Mithaftung bemißt die Rechtsprechung im konkreten Falle mit 20% bis 30 %, so daß der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich nur 70% bis 80% seines Schadens ersetzt bekommt.

Stoßen zwei gleichartige Fahrzeuge zusammen und kann später nicht mehr eindeutig geklärt werden, wer an dem Unfall schuld ist, dann wird der Schaden zwischen beiden 50 : 50 geteilt, weil die Betriebsgefahr beider gleich hoch ist.

Beispiel:

Zwei PKW fahren nebeneinander her, es kann nicht mehr festgestellt werden, wer in wessen Spur geraten ist.

3. Konsequenz

Es gibt also Fälle, in denen man "nicht Schuld hat" an dem Unfall und trotzdem nicht alles ersetzt bekommt.
Und dann gibt es auch noch Fälle, in denen man sowohl keine Schuld hat, sich aber auch die Betriebsgefahr nicht realisiert hat. Aber: Es gelingt dem Geschädigten nicht, den Beweis zu führen, daß der Unfall für ihn unvermeidbar ist.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn weder Unfall- bzw. Bremsspuren, noch Zeugen zur Verfügung stehen. Auch dann wird der Geschädigte einen Teil (20 % bis 30 %) seines Schadens selbst tragen müssen.
 
ich führe seit anfang an ein schmerztagebuch zudem mir mein anwalt geraten hat und dort liste ich alle schmerzen,einschränkungen und hilfen auf, die ich in anspruch nehme.
rechnungen werden natürlich auch gesammelt.

anfang nächsten jahres soll ich mich beim arbeitsamt abteilung reha melden diese wollen mich dann zum amtsarzt schicken.

ich hoffe das ich die richtige wahl für einen anwalt getroffen habe aber dieser wurde mir von meinem hondavertragshändler empfohlen und hat sich auf motorradunfälle spezialisiert.
mein anwalt sagte mir von anfang an das diese versicherung ein harter brocken wird.
 
Hallo Eastsider.
so einen ähnlichen Unfall hatte ich auch im Mai.
Die Polizei schiebte die Schuld auch auf mich weil ich mit angeblich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sien soll und ein Motorradraser sei.
Nun im November kam das ganze dann endlich vor Gericht und ich bin unschuldig mit sogar weniger geschwindigkeit gefahren als wie erlaubt.
Bei mir ist genau das selbe.bekomme gerade mal einen Betrag von 5000euro von schmerzensgeld und sachschaden.Obwohl ich immernoch krankgeschrieben bin und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.Außerdem habe ich immernoch schmerzen.Ich warte auch dadrauf das sich mal was tut.
Nun erst fange ich einen Bericht an was ich jeden Tag gemacht habe,erhalten habe oder verschickt oder Telefonate usw.Was mir nun natürlich sehr schwer fällt.Nach der langen Zeit.Aber nur so kann man auch ordentlich wieder Geld rausholen.

edit: eine Teilschuld von 30prozent bekamm ich da auch ich als Motorradfahrer das Zeug mit dem Betriebsgefahr zu spüren bekam.Obwohl ich nix dafür kann.
 
ach noch was.
Kannst du mich mal bitte auf dem laufenden halten wie das mit deinem Beruf jetzt weiter geht?
Weil ich bin seither auch arbeitsunfähig krankgeschrieben und kann meinen Beruf wohl nicht mehr weiterhin ausüben.(das mit 20 Jahren)
Nun weiß ich aber auch nicht wie das bei mir weitergeht.da hat man irgendwie nur Probleme mit sowas
 
also von der polizei gesehen bin ich vollkommen schuldfrei.
nur die versicherung sagte am anfang das ich angeblich zuschnell gefahren bin aber laut vermessungen der polizei(flugweite usw.)hatte ich eine geschwindigkeit zwischen 40 und 50km/h.aber aufgrund des starken sachschadens ist die versicherung eben anderer meinung,aufgrund des starken sachschaden(mein motorrad und auch das auto sind totalschaden).
füge euch mal einen link ein könnt ihr euch gerne mein moped anschauen.

mal schauen was das wird.:confused:

ziemlich spät für dich jetzt mit dem tagebuch anzufangen da bin ich froh das ich das von anfang an gemacht habe aber mein anwalt war ja auch 3tage nach meinem unfall glich bei mir im krankenhaus und hat mir das alles gesagt.
hoffe du hast einen guten anwalt.:cool:

http://i1.jappy.tv/ug/n/96784_51838a.jpg
http://i1.jappy.tv/ug/n/96784_3a8534.jpg
http://www.jappy.de/user/EastSider/gallery/96784/2555
 
Das Motorrad hats aber ordentlich erwischt,wenn ich da im Vergleich meine Fireblade jetz anguck (und ich bin mit 80-100km/h gegen ein Verkehrsschild gerutscht) sieht meine noch gut aus.Gut das du noch halbwegs wohlauf bist bei dem Unfall.
Ja mein Anwalt hat mir nie was davon gesagt so ein Buch zu führen.
Und mittlerweile glaub ich auch das der Anwalt nicht so gut ist den ich habe.
Naja mal abwarten ob er noch meine Forderungen durchsetzt.
 
@ metty21
du sagst das man so sachen wie Taxi, Physiotherapie, Telefonkosten, Hilfsmittel usw zurückbekommt.
Das Problem ist nur wie kann man es nachweisen.Natürlich kann man so etwas z.B.von den Ärzten ausfüllen lassen wann man da war.
Aber es ist ja unklar wie man dorthin gekommen ist.Man kann mit Bus zu Fuß oder Auto gekommen sein(Fahrtkosten).Genau das kann man schlecht nachweisen weil meißtens es ja mit Auto ist.Denn ich glaube kaum das die gegnerische Versicherung so einfach das alles zahlt.Noch schwieriger wird es ja bei Telefonkosten.
 
Hallo Smash,

Alles nur entsprechend notieren. Bei Telefonkosten gibt es im Notfall Verbindungsnachweise, für Taxifahrten, Hilfsmittel gibt es Quittungen, im Notfall muß die Versicherung das Gegenteil beweisen. Nur Du mußt es tatsächlich notieren. Selbst die Zeit und den Haushaltsführungsschaden nicht vergessen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Smash

Für die meisten Kosten gibt es Quittungen, zb für alle Zuzahlungen, wie Physiotherapie, Krankenhausaufenthalt und Hilfsmittel wie Rollstuhl etc.
Die gefahrenen KM notieren, wenn allen Stricke reisen, vom Arzt oder Therapeuten die Termine bestätigen lassen. Für die Telefonkosten während des Krankenhausaufenthalts gibt es Belege, für die Zuhause anfallenden Telefonkosten gibt es Pauschalen, das weiss dein Anwalt, oder wenn es hart auf hart kommt einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. Wenn deine Angaben schlüssig und nachvollziebar sind, gibt es da auch keine Probleme auch wenn du mit dem Auto gefahren bist. Nur jeden Tag Notieren das ist wichtig.

Grüße Metty21
 
erstmal allen ein gesundes neues jahr.
wollte euch weiterhin auf dme laufenden halten.

war heute beim amtsarzt oder wie auch immer die sich nennen und es wurde eine klare berufsunfähigkeit festgestellt.

Nun mal schauen wie es weitergeht.
 
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