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Motorradunfall mit Todesfolge

mysangie

Neues Mitglied
Registriert seit
27 März 2019
Beiträge
4
Hallo, ich bin Petra und habe am Samstag meinen Lebensgefährten
bei einem Motorradunfall verloren. Ein Lieferwagen nahm ihm die Vorfahrt, er hatte keine Chance und war leider auf der Stelle tot.
Jetzt bin ich völlig überfordert und bitte um Eure Hilfe. Solle ich zu einem Anwalt gehen? Was kann ich als Entschädigung erwarten? Ich bin selbst EU-Rentner mit Minirente und werde jetzt bedürftig sein. Was ist mit den Kosten für die Beerdigung?
Gleichzeitig bin ich pyschisch ziemlich neben der Spur. Bin für jeden Rat dankbar.
Grüße
Petra
 
Hallo Petra,

Mein Beileid und

Herzlich Willkommen hier im Forum, eines ist sicher das wir dich verstehen und dir helfen können wenn du uns lässt!

So hart es jetzt klingen mag aber am besten machst du dir eine Übersicht aller Unterlagen deines Lebensgefährten! Alles sauber ablegen in verschiedenen Ordner auch alle Unterlagen die Zeitnahe bei dir eingehen.

Besteht eine Generalvollmacht?

Besteht ein Testament?

Befand dein Lebensgefährte sich in einer Ehe?

Der Unfallverursacher und seine Versicherung müssen nach der Feststellung für die Entstandenen kosten aufkommen! Ob du Kosten vorstrecken musst kann ich nicht sagen, es besteht aber die Möglichkeit das die Beerdigung aus dem Erbe vorgestreckt werden muss.

Du schaust dir am besten mal nach einem Fähigen Anwalt! So kommst du nicht in Zugzwang wenn du kurzfristig einen brauchst!

Am wichtigsten ist nicht zu vergessen spazieren zu gehen!

Mich selbst hat eine Auto von Links erwischt und ich hab obwohl der Verursacher durch mich durch gefahren ist mit über 35 Frakturen im Oberkörper überlebt.

MfG

GSXR
 
Hallo Petra,

mein aufrichtiges Beileid u. schön, dass du zu uns gefunden hast - sei ganz herzlich willkommen.

Ich kann mich dem Beitrag von GSXR nur anschließen, er/sie hat wertvolle Hinweise gegeben.

Zusätzlich möchte ich dich bitten, laß dir helfen. Bitte Personen, Freunde, Bekannte, Verwandte, usw. in deinem Umfeld um Hilfe. Oft sind Außenstehende überfordert u. ziehen sich erstmal zurück, daher gehe auf sie zu, wenn es dir möglich ist.

Bitte achte auf dich, versuche trotz allem regelmäßig zu essen, evtl. kann dir jemand was kochen, suche das Gespräch mit dir vertrauten Menschen.

Viel Kraft sende ich Dir u. bei Fragen melde dich gerne wieder.

Herzliche Grüße
Marcela
 
Vielen Dank Euch. Mein Lebensgefährte war verwitwet und hat zwei erwachsene Kinder. Die Generalvollmacht habe ich und es gibt auch ein Testament zu meinen Gunsten.

Gruß
Petra
 
Hallo Petra,

es freut mich das wir dir helfen dürfen! Weißt du viele melden sich hier an und verschwinden nach ihrem ersten Eintrag wieder!

Und bei einem Großteil sind diese mit den ersten Ratschlägen überfordert!

So doof es klingt aber bei euch ist zumindest alles geregelt!

Am Wochenende hatte ich einen Kumpel der erbte erfreut ein Haus! Auf eine Straßeninsel in einem abgelegenen Ort, das sehr Baufällig ist und jemand mit 80 Jahren ein Wohnrecht hat und die Geburtsurkunde seines Opa aus Polen hatte einen Fehler was die Eröffnung des Testamen um 3 Monate ca. verschiebt.

Ich gehe davon aus das sich noch andere mit mehr Fachwissen melden!

Hast du schon die Suchfunktion oben rechts benutzt? Ob es ähnliche Einträge gibt?

MfG

Gsxr
 
Hallo,
leider habe ich zum Thema Todesfall nicht so viel gefunden.
Gruß
Petra
 
hallo Petra,

Solle ich zu einem Anwalt gehen? Was kann ich als Entschädigung erwarten? Ich bin selbst EU-Rentner mit Minirente und werde jetzt bedürftig sein. Was ist mit den Kosten für die Beerdigung?

Mein Lebensgefährte war verwitwet und hat zwei erwachsene Kinder. Die Generalvollmacht habe ich

wenn es die verhältnisse und umstände zulassen, wäre ein gemeinsames vorgehen von dir mit den erwähnten kindern anzustreben. es ist nicht eindeutig, wenn du von deinem "Lebensgefährten" schreibst; bestand eine eingetragene partnerschaft?

bei unfällen mit diesen konsequenzen ist immer ein versierter fachanwalt zu empfehlen. alleine wegen der anstehenden kosten ist eine beschleunigte bearbeitung und entsprechende forderung an die gegnerische versicherung zu stellen. welche rechte und ersatzansprüche dir zustehen, hängt davon ab, wie die beziehung ausgestaltet war (deshalb die frage nach eingetragener partnerschaft, s.o.).


gruss

Sekundant
 
Hallo, nein wir haben zusammengelebt. Aber ich habe eine Testament, dass mich zur Alleinerbin bestimmt.
 
Moin Petra,

ich denke, Du solltest auf jeden Fall kündigen Rechtsbeistand suchen, wie Du schon anhand der ersten Reaktionen unschwer feststellen kannst, erfordert eine kompetente Vertretung eine Menge an Wissen und praktischer Erfahrung im sog. Personengroßschaden.

Du solltest zudem nicht vergessen, dass die Haftpflichtversicherung des anderen Unfall beteiligten, die deine Ansprüche grds. auszugleichen hat, die Regulierung äußerst professionell angehen wird, um hier weniger als geschuldet zahlen zu müssen. Versicherer verfolgen hier - auch wenn sie es gegenüber Geschädigten oft anders suggerieren - ausschließlich eigene Interessen und zahlen nur das, was nach ihrem Gusto absolut erforderlich ist. Ich weiß, worüber ich schreibe, da ich selbst einmal im PersonenGroßschden eines Versicherers gearbeitet habe. Die Rechtsprechung betrachtet aus guten Gründen die Anwaltskosten als ersatzfahigen Schaden, aber Achtung das soll Dir der Anwalt im Beratungsgesprach nochmal erklären. Anwaltskosten müssen Versicherer nur in einem bestimmten Rahmen tragen.

Der Anwalt, den Du zwingend aufsuchen solltest, sollte die Vertretung eines Hinterbliebenen gegenüber der Kraftfahrthaftpflichtversicherung nicht zum ersten Mal machen. Ein Angehorigenschmerzensgeld, was Dir uU zusteht, können wohl noch viele Anwälte beziffern, aber bei der Berechnung des Unterhaltsschadens allein im Hinblick auf die besonderen Familienverhaltnisse dürfte das Gro der Anwälte überfordert sein.

Frag den Anwalt ausdrücklich, ob er so ein "Hinterbliebenenmandat" schonmal gehabt hat,bevor Du zunächst einen Beratungstermin mit ihm vereinbarst. Achtung manche Anwälte verlangen für die Erstberstung auch eine Gebühr, klär das, bevor Du den Termin vereinbarst. Um einen geeigneten Anwalt in Deiner Nähe zu finden, könntest Du beim Krieseninterventionsteam der örtlichen Feuerwehr oder des DRK bzw. andere Hilfsorganisation nachfragen. Eine Auskunft der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist eher nicht hilfreich, da dort keine spezielle Qualitatskontrolle erfolgt. Leider bedeutet auch ein Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht nicht, dass der Kollege auch für Dein sehr anspruchsvolles Mandat hinreichend qualifiziert ist.

Ich wünsche Dir für die kommende Zeit viel Kraft! Alles Gute.
 
Hallo petra,

ich bin hier ja schon eine weile dabei, und kann sagen dass das mit dem Alleinerbe schwierig ist außer die Kinder bestätigen Notariell auf Ihren Pflichtteil zu verzichten aber das ist nun wirklich Kindergeburtstag!

Viel besser ist der Beitrag vom Radelnden Ra. :) schöner kann man es nicht schreiben! Kleiner Zusatz noch, die Erstberatung sollte auf Absprache 190 € plus Mwst. kosten, das ist gängig und beinhaltet oft schon 2 - 3 Schreiben. Dies ist wichtig da die Gegenseite zeitnahe sieht das du nicht mit einem Messer zur Schießerei gehst!

Halt die Ohren Steif und genieße auch etwas die Sonne.

MfG


GSXR
 
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