Moin Petra,
ich denke, Du solltest auf jeden Fall kündigen Rechtsbeistand suchen, wie Du schon anhand der ersten Reaktionen unschwer feststellen kannst, erfordert eine kompetente Vertretung eine Menge an Wissen und praktischer Erfahrung im sog. Personengroßschaden.
Du solltest zudem nicht vergessen, dass die Haftpflichtversicherung des anderen Unfall beteiligten, die deine Ansprüche grds. auszugleichen hat, die Regulierung äußerst professionell angehen wird, um hier weniger als geschuldet zahlen zu müssen. Versicherer verfolgen hier - auch wenn sie es gegenüber Geschädigten oft anders suggerieren - ausschließlich eigene Interessen und zahlen nur das, was nach ihrem Gusto absolut erforderlich ist. Ich weiß, worüber ich schreibe, da ich selbst einmal im PersonenGroßschden eines Versicherers gearbeitet habe. Die Rechtsprechung betrachtet aus guten Gründen die Anwaltskosten als ersatzfahigen Schaden, aber Achtung das soll Dir der Anwalt im Beratungsgesprach nochmal erklären. Anwaltskosten müssen Versicherer nur in einem bestimmten Rahmen tragen.
Der Anwalt, den Du zwingend aufsuchen solltest, sollte die Vertretung eines Hinterbliebenen gegenüber der Kraftfahrthaftpflichtversicherung nicht zum ersten Mal machen. Ein Angehorigenschmerzensgeld, was Dir uU zusteht, können wohl noch viele Anwälte beziffern, aber bei der Berechnung des Unterhaltsschadens allein im Hinblick auf die besonderen Familienverhaltnisse dürfte das Gro der Anwälte überfordert sein.
Frag den Anwalt ausdrücklich, ob er so ein "Hinterbliebenenmandat" schonmal gehabt hat,bevor Du zunächst einen Beratungstermin mit ihm vereinbarst. Achtung manche Anwälte verlangen für die Erstberstung auch eine Gebühr, klär das, bevor Du den Termin vereinbarst. Um einen geeigneten Anwalt in Deiner Nähe zu finden, könntest Du beim Krieseninterventionsteam der örtlichen Feuerwehr oder des DRK bzw. andere Hilfsorganisation nachfragen. Eine Auskunft der örtlichen Rechtsanwaltskammer ist eher nicht hilfreich, da dort keine spezielle Qualitatskontrolle erfolgt. Leider bedeutet auch ein Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht nicht, dass der Kollege auch für Dein sehr anspruchsvolles Mandat hinreichend qualifiziert ist.
Ich wünsche Dir für die kommende Zeit viel Kraft! Alles Gute.