Hallo zusammen,
durch eine erfolglose Suche nach ähnlichen Urteilen bin ich auf dieses Forum hier gestoßen und erhoffe mir weitere Meinungen zu meinem Verkehrsunfall:
Im Mai 2013 hatte ich einen Motorradunfall, bei welchem mir die Vorfahrt genommen wurde und es zu einer Kollision mit dem Unfallverursacher kam. Die Schuld ist geklärt wurden und er musste einer gemeinnützigen Organisation ca. 600€ zahlen, ich bekam keine Einladung zu einer Verhandlung bzw. es fand keine Gerichtsverhandlung statt (?).
Folgendes wurde im Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt 24.05.2013 bis 29.05.2013) diagnostiziert:
- Kontusionsblutung links frontal paramedian mit Contre-Coup rechts temporal DD Cavernom links frontal
- Multiple Prellungen
Therapie im Krankenhaus: CT Traumaspirale, intensivmedizinische Überwachung, Kontroll-CCT, neurologisches Konsil, neurochirurgisches Konsil, MRT vom Schädel
Weitere Beschwerden: Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit/Erinnerungslücken (keine Erinnerung an den Unfall und nur sehr wenige, vereinzelte Erinnerungen an den 6-tägigen Krankenhausaufenthalt) sowie Namensfindungsprobleme innerhalb 1-2 Wochen nach dem Unfall, Schmerzen in der linken Schulter über 8 Wochen mit Beschwerden beim Schlaf bzw. Einschränkung der Armbewegung, sowie Taubheitsgefühl am rechten Oberschenkel durch Prellung und Hämatom über 6 Monate hinweg.
Weitere Behandlungen:
- Physiotherapie zur Beseitigung von Muskeldysbalancen und Gleichgewichtsstörungen vom 19.06.2013 bis 04.07.2013
- Ergotherapie, ungefähr 5 Sitzungen
- Von einer Neurologie nachgewiesenes Taubheitsgefühl am Oberschenkel und der Diagnose: "18.07.2013 gesichert Schädelhirntrauma [S06.9]"
- Kontroll-MRT am 02.12.2013 mit folgendem Ergebnis: "Nachweis zweier kleiner Läsionen hochparietal-paramedian frontal links und rechts im Putamen. Die Signalveränderungen im Vergleich zur externen Voruntersuchung vom Mai sprechen eher für kleine Einblutungen."
Weiterer Verlauf:
2 Wochen Wiedereingliederung mit 4h/Arbeitstag (insgesamt 7 Wochen krank geschrieben), anschließend 3 Wochen Urlaub und dann wieder die Vollzeitbeschäftigung aufgenommen. Taubheitsgefühl verschwand Anfang 2014. Anschließend keine weiteren Beschwerden.
Da der von der gegnerischen Versicherung angeforderte Arztbericht per vorgefertigtem Formular stichwortartig und nicht vollständig detailliert erfolgte und mein eingeschalteter Rechtsanwalt in dem mir zur Verfügung gestellten Schriftverkehr (zw. RA und Versicherung) nicht auf das, seitens der gegnerischen Versicherung, abschließend gezahlte Schmerzensgeld von 2350 € eingegangen ist bzw. eingeht, habe ich Zweifel daran, dass das Schmerzensgeld angemessen und berechtigt ist.
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir dort aushelfen und eine Aussage tätigen könntet, ob das Schmerzensgeld in dieser Angelegenheit begründet und angemessen oder zu niedrig angesetzt ist.
Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße,
Martin
durch eine erfolglose Suche nach ähnlichen Urteilen bin ich auf dieses Forum hier gestoßen und erhoffe mir weitere Meinungen zu meinem Verkehrsunfall:
Im Mai 2013 hatte ich einen Motorradunfall, bei welchem mir die Vorfahrt genommen wurde und es zu einer Kollision mit dem Unfallverursacher kam. Die Schuld ist geklärt wurden und er musste einer gemeinnützigen Organisation ca. 600€ zahlen, ich bekam keine Einladung zu einer Verhandlung bzw. es fand keine Gerichtsverhandlung statt (?).
Folgendes wurde im Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt 24.05.2013 bis 29.05.2013) diagnostiziert:
- Kontusionsblutung links frontal paramedian mit Contre-Coup rechts temporal DD Cavernom links frontal
- Multiple Prellungen
Therapie im Krankenhaus: CT Traumaspirale, intensivmedizinische Überwachung, Kontroll-CCT, neurologisches Konsil, neurochirurgisches Konsil, MRT vom Schädel
Weitere Beschwerden: Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit/Erinnerungslücken (keine Erinnerung an den Unfall und nur sehr wenige, vereinzelte Erinnerungen an den 6-tägigen Krankenhausaufenthalt) sowie Namensfindungsprobleme innerhalb 1-2 Wochen nach dem Unfall, Schmerzen in der linken Schulter über 8 Wochen mit Beschwerden beim Schlaf bzw. Einschränkung der Armbewegung, sowie Taubheitsgefühl am rechten Oberschenkel durch Prellung und Hämatom über 6 Monate hinweg.
Weitere Behandlungen:
- Physiotherapie zur Beseitigung von Muskeldysbalancen und Gleichgewichtsstörungen vom 19.06.2013 bis 04.07.2013
- Ergotherapie, ungefähr 5 Sitzungen
- Von einer Neurologie nachgewiesenes Taubheitsgefühl am Oberschenkel und der Diagnose: "18.07.2013 gesichert Schädelhirntrauma [S06.9]"
- Kontroll-MRT am 02.12.2013 mit folgendem Ergebnis: "Nachweis zweier kleiner Läsionen hochparietal-paramedian frontal links und rechts im Putamen. Die Signalveränderungen im Vergleich zur externen Voruntersuchung vom Mai sprechen eher für kleine Einblutungen."
Weiterer Verlauf:
2 Wochen Wiedereingliederung mit 4h/Arbeitstag (insgesamt 7 Wochen krank geschrieben), anschließend 3 Wochen Urlaub und dann wieder die Vollzeitbeschäftigung aufgenommen. Taubheitsgefühl verschwand Anfang 2014. Anschließend keine weiteren Beschwerden.
Da der von der gegnerischen Versicherung angeforderte Arztbericht per vorgefertigtem Formular stichwortartig und nicht vollständig detailliert erfolgte und mein eingeschalteter Rechtsanwalt in dem mir zur Verfügung gestellten Schriftverkehr (zw. RA und Versicherung) nicht auf das, seitens der gegnerischen Versicherung, abschließend gezahlte Schmerzensgeld von 2350 € eingegangen ist bzw. eingeht, habe ich Zweifel daran, dass das Schmerzensgeld angemessen und berechtigt ist.
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir dort aushelfen und eine Aussage tätigen könntet, ob das Schmerzensgeld in dieser Angelegenheit begründet und angemessen oder zu niedrig angesetzt ist.
Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße,
Martin