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Motorradunfall mit Personenschaden - Schmerzensgeld

Morton

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2015
Beiträge
2
Hallo zusammen,

durch eine erfolglose Suche nach ähnlichen Urteilen bin ich auf dieses Forum hier gestoßen und erhoffe mir weitere Meinungen zu meinem Verkehrsunfall:

Im Mai 2013 hatte ich einen Motorradunfall, bei welchem mir die Vorfahrt genommen wurde und es zu einer Kollision mit dem Unfallverursacher kam. Die Schuld ist geklärt wurden und er musste einer gemeinnützigen Organisation ca. 600€ zahlen, ich bekam keine Einladung zu einer Verhandlung bzw. es fand keine Gerichtsverhandlung statt (?).

Folgendes wurde im Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt 24.05.2013 bis 29.05.2013) diagnostiziert:
- Kontusionsblutung links frontal paramedian mit Contre-Coup rechts temporal DD Cavernom links frontal
- Multiple Prellungen
Therapie im Krankenhaus: CT Traumaspirale, intensivmedizinische Überwachung, Kontroll-CCT, neurologisches Konsil, neurochirurgisches Konsil, MRT vom Schädel

Weitere Beschwerden: Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit/Erinnerungslücken (keine Erinnerung an den Unfall und nur sehr wenige, vereinzelte Erinnerungen an den 6-tägigen Krankenhausaufenthalt) sowie Namensfindungsprobleme innerhalb 1-2 Wochen nach dem Unfall, Schmerzen in der linken Schulter über 8 Wochen mit Beschwerden beim Schlaf bzw. Einschränkung der Armbewegung, sowie Taubheitsgefühl am rechten Oberschenkel durch Prellung und Hämatom über 6 Monate hinweg.

Weitere Behandlungen:
- Physiotherapie zur Beseitigung von Muskeldysbalancen und Gleichgewichtsstörungen vom 19.06.2013 bis 04.07.2013
- Ergotherapie, ungefähr 5 Sitzungen
- Von einer Neurologie nachgewiesenes Taubheitsgefühl am Oberschenkel und der Diagnose: "18.07.2013 gesichert Schädelhirntrauma [S06.9]"
- Kontroll-MRT am 02.12.2013 mit folgendem Ergebnis: "Nachweis zweier kleiner Läsionen hochparietal-paramedian frontal links und rechts im Putamen. Die Signalveränderungen im Vergleich zur externen Voruntersuchung vom Mai sprechen eher für kleine Einblutungen."

Weiterer Verlauf:
2 Wochen Wiedereingliederung mit 4h/Arbeitstag (insgesamt 7 Wochen krank geschrieben), anschließend 3 Wochen Urlaub und dann wieder die Vollzeitbeschäftigung aufgenommen. Taubheitsgefühl verschwand Anfang 2014. Anschließend keine weiteren Beschwerden.

Da der von der gegnerischen Versicherung angeforderte Arztbericht per vorgefertigtem Formular stichwortartig und nicht vollständig detailliert erfolgte und mein eingeschalteter Rechtsanwalt in dem mir zur Verfügung gestellten Schriftverkehr (zw. RA und Versicherung) nicht auf das, seitens der gegnerischen Versicherung, abschließend gezahlte Schmerzensgeld von 2350 € eingegangen ist bzw. eingeht, habe ich Zweifel daran, dass das Schmerzensgeld angemessen und berechtigt ist.

Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir dort aushelfen und eine Aussage tätigen könntet, ob das Schmerzensgeld in dieser Angelegenheit begründet und angemessen oder zu niedrig angesetzt ist.

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße,
Martin
 
Hallo Martin,

willkommen hier im Forum.
Also ich würde mit deinen Fragen zu einem 2 Anwalt gehen und ein Beratungsgespräch führen. Dann hast du eine 2 Meinung.
Sicherlich werden sich hier auch noch weitere USER melden, die dir hierzu noch berichten können.
 
Grüß Dich, Morton!

01
Ich will Dir bestimmt nichts einreden, aber Dein Heilverlauf ist derartig sensationell, dass ich an einem Punkt einsetzen muss: Nämlich bei dem Schädel-Hirn-Trauma, dem SHT:

Angesichts einer solchen Blutung wundere ich mich, dass das innerhalb weniger Wochen ausgeheilt war. Und ich vermute einen Effekt, der beim SHT sehr häufig ist:

Der Verletzte hält sich für völlig fit. Die Famile und die Kollegen am Arbeitsplatz haben ganz andere Erfahrungen.

- Statt Kopfrechnen muss der Taschenrechner her.
- Die Steuererklärung,früher lästig, aber machbar- wird zur "Tierschinderei".
- Bei Lesen verschwimmt nach einer halben Seite alles....
- ...und blättert man dabei um, fragt man vergebens: "Was habe ich eigentlich genau gelesen?"
- Einkauf: 5 Sachen willst Du einkaufen. 3 mitgebracht, 2 vergessen.
- ...Und wenn mir gerade das Wort einfallen wollte für das kleine pelzige Haustier, das so schön schnurrt!

Bitte frage mal Deine Lebensumgebung. Wirklich alles in Butter?

Falls ja: Gratuliere! So gut würden viele gerne wieder in Ordnung kommen!

Falls nein: Dann langen die 2.350,00 Euro Schmerzensgeld mal sicher nicht.


02
Fehlende Angaben auf dem Formular? Nun....lass Dir doch mal die Krankenhausakte komplett kopieren! Du hast ein Anrecht darauf, nur die Kopiekosten musst Du zahlen. Das wär's mir wert.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

danke für deine Post!
Mir fällt zwar der Namen für das pelzige Tier ein, aber den Rest unterschreibe ich dir!
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Das gibt mir natürlich jetzt zu bedenken, da mir auf der Arbeit und Abendschule teilweise stärker die Konzentration fehlt, das mit dem "Text verschwimmt" auch vorgekommen ist (aber in den 2,5 Jahren vielleicht 3 mal) und ich definitiv das Problem habe, wenn ich einen Supermarkt betrete, dass ich ganz vergessen habe, was ich überhaupt einkaufen wollte :) Mein Erinnerungsvermögen scheint aber soweit in Ordnung zu sein, ich kann mich auf der Arbeit an Vorfälle/getane Arbeit erinnern, die Monate zurückliegt, wobei manchmal auch Dinge auftreten, wo man sich denkt, was man denn da verbockt hat. Aber das habe ich nie mit dem Unfall in Verbindung gebracht, sondern eher auf Stress und/oder schlechten Schlaf zurückgeführt bzw. als "normal" empfunden.

Nichtsdestotrotz habe ich sicherheitshalber für Montag einen Termin bei meinem Hausarzt gemacht, um mit ihm die Sache zu besprechen.

Ich werde mit meinem Anwalt heute Abend noch telefonieren, mir die Möglichkeit eines zweiten Anwalts aber mal durch den Kopf gehen lassen.

Vielen Dank soweit schon einmal für die Hilfe!
 
Grüß Euch beide, Morton und Ptpspmb!

01
Ich danke Dir, ptpspmb! Denn damit bestätigst Du aus eigenem Erleben, wie sich das auswirken kann. DAs ist wertvoll.

Davon kann Morton profitieren.

Ich selbst habe kein SHT, aber ich kennen zu viele, die eines haben. Ich stehe in regem Kontakt zu Psychologen, die die Fortbildung zu klinischen Neuropsychologen abgeschlossen haben oder gerade drin stehen: Und das sind die echten Fachleute für sowas. Aber es hat eine andere Qaulität, wenn ein Betroffener das sagt.

02
Lieber Morton:

(a)
Das Eine ist: Man kann sich an lange zurückliegende Sachen erinnern (= Altgedächtnis).

(b)
Was anderes ist es, Neues ins Gedächtnis aufzunehmen ("Lernen"),

(c)
Wieder was anderes ist: Fähigkeit, zu strukturieren; zu planen, räumioche Vorstellung zu haben.

(d)
Ermüdbarkeit und Durchhaltevermögen. Reaktion und richtige Reaktion.

03
Besonders schwierig ist die "geteilte Aufmerksamkeit": Sie bedeutet:

Du stehst in der Küche. Es soll geben: Schnitzel mit Toamtensauce, Salzkartoffeln dazu und Salat. Nun musst Du die Arbeit miteinander verzahnen. So, dass endlich alles fertig ist, aber das Fleisch nicht schon wieder kalt. Und nichts zwischendurch vergessen.

Also: Auf mehrere Sachen gleichzeitig aufpassen. Die Erfahrung sagt: Bei der Belastung mit der geteilten Aufmerksamkeit, da haut es die SHT-Betroffenen am schnellsten aus der Kurve. Bei Dir auch?

04
Übrigens gibt es auch neuropsychologische Reha, danach solltest Du Deinen Arzt fragen.


ISLÄNDER
 
Hallo Mortonn,
welchen SHT Grad hast du diagnostiziert bekommen?

Gruß
Markus
 
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