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Motorradunfall, Invalidität

Ktmrc8

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Jan. 2016
Beiträge
3
Hallo Zusammen

Ich hatte vor ca 18 Monaten einen Motorradunfall auf einer Rennstrecke, habe mir dabei den rechten Ellenbogen verletzt(Knoch abgesplitiert,Nerven verletzt,Keim in der Wunde) und den linken Kleinfinger zertrümmert(Mittelgelenk).Dieser wurde mit 2 Schrauben fixiert.

Meine Versicherung stellt sich jetzt quer,da es auf der Rennstrecke passiert.Mein Versicherungsberater wusste bei Abschluss,dass ich ausschließlich auf der Rennstrecke fahre. Laut Anwalt hätte ich gute Chance,dass ich trotzdem Geld bekommen, da es ja bekannt war und es kein Rennen war,sonder lediglich freies fahren.

Nun aber zu meiner Frage
Ich war vor kurzem bei einem privaten Arzt/Gutachter,dieser hat mich Untersucht,jedoch ohne den Invaliditätsgrad anzugeben.
Diese Gutachten ergab folgendes

Beweglichkeit Ellbogen
Links
5-0-150
Rechts
0-0-115
Rechte Hand leichter Gefühlsunterschied zur Linken

Links Kleinfinger
Knorpelschaden
Finger lässt sich ausstrecken,jedoch spreitzt er sich dabei stark ab
Faust ist nicht möglich
Leichtes Taubheitsgefühl

Versicherungssumme sind 100.000 Euro
Gliedertaxe
Finger 5%
Arm 80%

Nun würde mich interessieren wie viel ich ca bei einer Auszahlung der Versicherung bekommen würde. Damit ich entscheiden kann ob sich der Gang zum Anwalt überhaupt lohnt. Ich bräuchte also nur eine ca Wert.

Danke für eure Hilfe

mfg
 
Hallo Ktmrc8,

herzlich Willkommen hier im Forum. Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten. In der Regel zahlen die Versicherungen erst 3 Jahre nach dem Unfall, (schau dazu in die Versicherungsbedingungen Deiner Versicherung) da sie davon ausgehen, dass durch medizinische Behandlungen usw. sich Dein Gesundheitszustand erheblich verbessert und erst dann die noch verbliebende Invalidität festgestellt werden kann.
Um was für eine Versicherung geht es hier genau PUV.?
Wann hast Du die Versicherung abgeschlossen usw.


LG. Pit
 
Hallo Ktmrc,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Du schreibst:

.....Meine Versicherung stellt sich jetzt quer, da es jetzt auf der Rennstrecke passiert.....

Bitte lese unbedingt gründlich die beiliegenden Versicherungsbedingungen.


Für Deinen weitern Motoradspass wünsche ich alles Gute und v i e l Glück!



(Nur so am Rande: der Ehemann meiner Halbschwester und der Ehemann einer Cousine sind durch Motoradunfälle um

...............................ihre - noch junge Leben - gekommen - ..............................)
 
Danke für euren Input.

Es handelt sich um eine private Unfallversicherung, möchte hier noch keinen Namen nennen.

Mir ist bewusst das eine Ferndiagnose kaum bzw schwer möglich sein wird.

Hätte nur gerne ein paar Meinung, da mein Anwalt halt zu einer Klage rät(ist mir aber auch klar)

Jetzt wäre halt für mich eine ca Summe wichtig,damit ich Abschätzen kann ob sich der ganze Ärger lohnen würde.

Ich habe halt keine Erfahrung bzw kenne niemanden,der mir eine ca Summe bei dem Schadensbild nennen kann

Ich habe hier gelesen,dass man 20% bekommt wenn man den Ellenbogen 30-120 bewegen kann! ich kann jedoch 0-115

danke für eure Hilfe

Leider erwischt es immer wieder welche beim fahren, daher bin ich auch auf die Rennstrecke gewechselt. Auch nicht ganz ungefährlich,aber nicht so wie auf der Straße

mfg
 
Hallo Ktmrc8,

Du schreibst "Ich hatte vor ca. 18 Monaten einen Motorradunfall" und willst jetzt von uns wissen, wie hoch wir Deine Invalidität (in €) einschätzen.
Die PUV. ermitteln und zahlen in der Regel erst 3 Jahre nach einem Unfall eine vereinbarte Invaliditätsentschädigung.
Auf welcher Grundlange will Dein RA. jetzt schon Klagen? Du könnest zum jetzigen Zeitpunkt max. einen Vorschuss auf eine zu erwartende Invaliditätsentschädigung von Deiner PUV. beantragen.
Hast Du deine PUV. vor Juni 2006 abgeschlossen?


LG. Pit

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=284110#post284110#ixzz3xGAkZ4Nu
 
Hallo Pit,

das stimmt so nicht.

Die Erstinvalidität (Erstbemessung) muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der zur Bemessung relevanten Unterlagen erfolgen.
Also wenn Du Deine Pflichten erfüllt hast. Das endet für Dich in der Regel mit der Inavliditätsbescheinigung/ Anmeldung.
Ist diese eingereicht dann ist es kein "Vorschuss" mehr, denn es liegt ja bereits die Bescheinigung vor, das bleibende Schäden vorhanden sind.
 
[FONT=&quot]Hallo Rajo,

gemäß den AUB,s der PUV. bin ich verpflichtet unverzüglich der Versicherung einen erlittenen Unfall zu melden.
Wie auch in meinem Fall, (Unfall war Mitte 2007) konnten weder ich noch die mich behandelnden Ärzte bereits in den ersten drei Monaten von einer verbleibenden Invalidität ausgehen. Anders sieht es aus, wenn durch ein Unfallereignis Gliedmaßen abgetrennt wurden, die nicht wieder replantiert werden können.[/FONT]
[FONT=&quot]In meinem Fall wurde durch die PUV. in den ersten 6-8 Monaten nach erfolgten OP,s ein GA. in Auftrag gegeben mit dem Hintergrund der Feststellung einer zu erwartenden Invalidität. Das GA. bezifferte zu diesem Zeitraum bei mir eine Invalidität von 50% mit dem Hinweis, dass eine Abschließende Aussage zur Höhe der verbleibenden Invalidität durch noch geplante medizinische Behandlungen erst im dritten Jahr nach meinem Unfall ermittelt werden kann. Ich erhielt dann auf Antrag laut AUB. einen 10% Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung mit dem Hinweis der möglichen Rückzahlungspflicht, sollte sich mein Gesundheitszustand (Invalidität) in der zwischen Zeit gravierend verbessern.
Oft ist es doch der Fall, dass man durch ein Unfallereignis die ersten Wochen und Monate auf einen Rollstuhl angewiesen ist um sich fortzubewegen und später durch erfolgreiche medizinische Behandlungen am Ende keine verbleibende Invalidität mehr besteht.[/FONT]
[FONT=&quot]
LG. Pit[/FONT]
 
Hallo Pit,

nun das wahr eindeutig zu früh, denn in den ersten 12 Monaten nach dem Unfall kann man nur einen Vorschuss bis zur Höhe der Todesfallsumme verlangen. Stirbt der Verletzte innerhalb der 12 Monate, dann wars das nämlich mit den Zahlungen.

Eine Invaliditätserstfeststellung (Erstbemessung) kann man erst nach 12 Monaten verlangen (es sei denn wie Du schreibst das Gliedmaßen abgetrennt wurden aber auch da erst nach 12 Monaten). Es ist eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß und genauso steht es auch in den AUB bzw. VVG.

Den Unfall selbst sollte man immer melden, es gibt da auch noch eine Geringfügigkeitsklausel. Aber das geht inhaltlich etwas zu weit und ist im Einzelfall zu prüfen.
 
Moin KTMRC8,
ich hab grad mal nachgeschaut,aber so wie dein Gutachter/Arzt die Schädigungen angegeben hat,hab ich das in meinen Tabellen (Rompe/Erlenkämper und Lehmann/Ludolph) für die private Unfallversicherung nicht gefunden....nur folgendes:
Die Streckung/Beugung deines linken Armes ist normal (5-0-145).
Beim rechten muß man gucken so die Zahlen die ich hier hab:
Bewegungseinschränkung Ellenbogen
Streckung/Beugung
0-30-120 = 1/10 A
0-30-90 = 2/10 A
Drehung
40-0-80 = 1/20 A
80-0-40 = 2/20 A
40-0-40 = 3/20 A

Störungen bei Streckung/Beugung und Drehung werden addiert

Fingerversteifung
im Grundgelenk = 3/10 F
im Mittelgelenk = 4/10 F
im Endgelenk = 2/10 F

Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.


LG Hotte
 
danke das Hilft mir schon sehr weiter

wenn ich das richtig verstehe müssten es dann ca
1/10 des Arm Wertes(80%)sein,also 8%
4/10 vom Finger(5%) ca 2%
also gesammt 10% von den 100.000
Richtig?
 
Hi KTMRC8,

ich kenne das von den Trainings auf der Rennstrecke, das wir dort über den Anbieter eine Versicherung mit abgeschlossen haben, für den Tag.

Frag da noch mal nach.

LG kleineseele
 
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