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Motorradunfall in italien

mone

Nutzer
Registriert seit
25 März 2007
Beiträge
13
Hallo,

ich habe letztes Jahr (Ende Juni) in Italien einen unverschuldeten Motorradunfall gehabt.
Ein Baumfäller hat Bäume im Wald gefällt und einer davon ist auf die Fahrbahn geflallen, grad als ich aus einer kurve kam.Ich stürzte und zog mir einen offenen Bruch am Sprunggelenk zu. Der Waldarbeiter zog den Baum von der Straße, lies mich allerdings verletzt auf der Straße liegen. In Cavalese wurde das Gelenk mit einem externen Fixateur verschraubt.
Jetzt sieht es so aus, als dass ich mit einer bleibenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Gelenks leben muss.
Ich habe bereits durch meine Rechtschutzversicherung einen italienischen Rechtsanwalt 'zugewiesen bekommen'. Aber meiner Meinung nach, 'bewegt' sich sogut wie garnichts.

Hat jemand mit ähnlichen Auslandsunfällen Erfahrung gemacht? Wie ist das abgelaufen? An wen oder was könnte man sich noch wenden?
 
Hi mone,
ich würde beim ADAC nachfragen, die haben reichlich Erfahrung und waren bisher in den Fällen die ich kennen gelernt habe sehr hilfreich.
Liebe Grüße
Hufi
 
Hallo Hufi,

erst einmal Danke für deine schnelle Hilfe.
Leider habe ich keine Adac Plus Mitgliedschaft.Meinst du das der Adac ohne diesen gekauften Versicherungsschutz mir auskunft gibt?
 
Hi Mone,
ich würde es zumindest mal versuchen. Mir hat erst kürzlich ein sehr kompetenter Mitarbeiter Infos zu meinem Fahrzeug verschafft, an die man sonst nicht so leicht herankommt. Eine Adresse eines guten Anwalts und weitere Infos sollten bei geschickter Gesprächsführung zu Beschaffen sein.
Verlieren kannst Du dabei nichts.
Gruß
hufi
 
Hallo,

bei Schadenfällen in Italien ist zunächst einmal Geduld ( Jahre ) angesagt. Hat der Schädiger überhaupt eine Haftpflichtversicherung? Hier findet eindeutig italienisches Recht Anwendung.

Die Regulierungspraxis in Italien sieht so aus, dass sich die Sachbearbeiter der Versicherer mit den Anwälten zu Regulierungsgesprächen zusammentreffen wenn der Schaden regulierungsreif ist. Nur das dauert .

Und ohne Rechtsanwalt läuft da gar nichts


Gruß
Gerd
 
Hi Gerd,

einen Rechtsanwalt haben wir über unsere Rechtsschutzversicherung zugewiesen bekommen. Den können wir übers Internet konsoltieren, aber der Meldet sich nur sehr Sperrlich und nur auf Nachfrage. Bis jetzt haben wir nur den Namen des Unfallverursachers. Ob er eine Versicherung hat Wissen wir nicht. Gott sei dank, habe ich wenigstens meine Arbeiten nicht verloren. Bin Verkäuferin und humpel mich jetzt so durch. In Juni muss ich noch einmal zum Dok wegen der Unfallversicherung da werde ich dann von den Prozenten eingestuft. Weiss du wie das Eingestuft wird, und kann ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen? Ich kenne mich mit so etwas überhaupt nicht aus, und habe mich auch noch nie damit befast.

Gruß
Mone
 
Hallo Mone,

wegen einer Erwerbsminderungsrente läuft mich Sicherheit ohne Reha-Maßnahme des Rentenversicherungsträgers gar nichts. Sprich mal mit Deinem Arzt, ob er eine solchen Antrag für sinnvoll hält. Falls ja, soll er Dir ein Attest ausstellen und mit dem geht Du zur nächsten Beratungsstelle der "Deutschen Rentenversicherung" - früher BfA. www.bfa.de Dort den Link auf der rechten Seite "Beratungsstellen".

Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach, was diese mit ihren Regreßansprüchen macht. Falls Dein Motorrad vollkasko versichert war und Du von dort Geld bekommen hast, was macht der Kaskoversicherer mit seinen Regreßansprüchen? Vielleicht haben die schon einen italienischen Versicherer, was die Sache vereinfachen würde.

Hast Du Dich schon mal bei Deinem Rechtsschutzversicherer schlau gemacht, ob er in Deutschland einen Korrespondezanwalt zahlt?

Gute Besserung und viel, viel Geduld

Gruß
Gerd
 
Hallo mone,

hier noch Infos zum EU-Abkommen:
Schadensfall.im.Ausland

Schau doch mal unter Punkt B nach.
Das EU-Abkommen betrifft nur die außergerichtliche Verfahrensregelung.

Oder hier:
Unfall.im.Ausland

Zitat: Bei einem Auslandsunfall darf die Bearbeitungszeit durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten.
Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden....

Vielleicht helfen dir die Infos weiter.

Gruß
Cindy
 
Hallo Cindy,

sorry, das betrifft Schadenfälle, wenn der andere Beteiligte ein Autofahrer ist. In diesem Fall war der Schädiger aber ein Waldarbeiter

Gruß

Gerd
 
Hallo mone, hallo Gerd,

tut mir leid. Ich nahm an, dass man auch Hilfe in Anspruch nehmen kann, wenn nur ein KFZ beteiligt ist.

Mone, dir gute Besserung!

Gruß
Cindy
 
Hi Ihr beiden,

danke für die Info! Ich hatte mir auch schon vor ein paar Tagen die Internetseite von der Regulierungsstelle in Hamburg durchgelesen und bin auch zu den Schluß gekommen, dass das nur für zwei Verkehrsteilnehmer zutrift. In meinem Fall bin ich ja nur Verkehrsteilnehmer. Ich hoffe ja nur das der Unfallverursacher Versichert ist. Meine Anwältin hat nach dem sie das Polizeiprodukoll bekommen hat den Herrn mehrmals angeschrieben, ohne Erfolg. Keine Antwort bekommen. Außerdem regt mich das unheimlich auf, das man von sein eigenen Rechtsbeistand keine Infos bekommt. Nur mit starken Nachdruck haben wir jetzt erfahren das sie meinem Fall einen andern Anwalt übergeben hat. Bei der Rechtschutzversicherung bekommen wir auch nur raus, das die Schadensregulierung sehr lange dauern kann.
Warum werden wir von unseren eigenen Rechtsbeistand dumm gehalten?
Das versteh wer mag.

Gruß
Mone
 
Hallo mone,

versuch doch mal die Schiene über die Krankenversicherung bzw. Kaskoversicherung. Die haben da reichlich Erfahrung und ihre Verbindungen zu Partner- bzw. Tochterunternehmen.

Viel Erfolg

Gruß
Gerd
 
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