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Motorradunfall in italien

Hi Gerd,
das wäre eine gute Idee mit der Krankenkasse, aber die Erkundigt sich auch immer nur bei mir, ob ich schon etwas Neues weis. Ich habe schon bei einem Gespräch nach gefragt ob sie nicht ihre Regressansprüche über einen Anwalt einklagen. Da bekam ich nur die Antwort so schnell verjährt die Sache ja nicht und fragt mich im gleichen Atemzug, ob sie mich im Sommer noch einmal anrufen darf um näheres zu erfahren.Mein Arbeitgeber ist bezüglich der Gleiche fall. Der hat ja auch einiges an Ausgaben an mir gehabt, war ein halbes Jahr krank geschrieben. Meinst du das die erst abwarten, ob ich etwas mit meinem Anwalt erreiche? So Sparen sie sich doch einiges an Geld, wenn nichts zuholen ist beim Unfallverursacher.Mit der Kaskoversicherung ist aber noch eine gute Idee, da habe ich es noch nicht versucht.
Gruß
Mone
 
Hallo mone,

Du solltest jetzt folgendes tun:

1. Beim Kaskoversicherer nachfragen. Die haben zu 100% einen Partner in Italien, der sich schlau machen kann und wird.

2. Bei Deinem Rechtschutzversicherer nachfragen, ob ein Korrespondenzanwalt in Deutschland mitversichert ist. Im Regelfall ja. Der kann sich dann hier für Dich um die Sache kümmern und seinem italienischen Kollegen vorsichtig auf die Füsse treten.

Es gibt hier eine Menge Dinge hinsichtlich der Haftung zu prüfen. War der Waldarbeiter für sich delbst tätig oder im Auftrag einer Firma; hat ggf. diese eine Haftpflichtversicherung? Alles italienisches Recht und da habe ich keinen blassen Schimmer.

Sag ruhig Deinem Arbeitgeber wie emsig Du bemüht bist. Hat dieser schon einen Anwalt? Evtl. kann der Korrespondenzanwalt auch Deinen Arbeitgeber vertreten. Das ergibt nämlich einen höheren Streitwert und läßt ihn evtl. leichter bei der Arbeit schwitzen.

Alles Gute

Gruß
Gerd
 
Guten Morgen,

ich habe entlich von meiner Rechtschutzversicherung etwas neues Erfahren. Meine Ansprüche werden jetzt Gerichtlich eingelagt, allerdingst kann die erste Distanz bis zu 6 Jahre dauern. Tolle Aussichten!

Liebe Grüße

Mone
 
Hallo mone,

also, ich würde das Geld erst mal abschreiben und mich dann irgendwannmal über jeden Euro freuen.

Trotzdem schöne Feiertage.

Gruß
Gerd
 
Hallo Mone,

Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg


Telefon +49 40 30180-0
Telefax, dienstlich +49 40 30180-7070
E-Mail voh@verkehrsopferhilfe.de
Web http://www.verkehrsopferhilfe.de


Verkehrsopferhilfe e. V.
Obwohl in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kommt es immer wieder vor, dass ein Auto/Motorrad/Anhänger nicht versichert ist. Was geschieht, wenn Sie Opfer
eines Unfalles werden, der Unfallverursacher aber nicht versichert ist? Pech gehabt? Nein. Für diesen und andere Fälle gibt es den Verein "Verkehrsopferhilfe".
Die Verkehrsopferhilfe leistet Ersatz, wenn:
• das Schädigerfahrzeug nicht ermittelt werden kann.
• das Kraftfahrzeug oder der Anhänger des Unfallverursachers nicht versichert ist.
• der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde.
• der eintrittspflichtige Autohaftpflichtversicherer Insolvenz beantragen musste.
Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher und widerrechtlicher Handlung des
Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen
Mindestdeckungssumme
• bis zu 2,5 Millionen Euro für eine geschädigte Person,
• bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen
• bis zu 500.000 Euro für Sachschäden versichert.
Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen:
• Fahrzeugschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen,
Mietfahrzeugkosten) werden nicht ersetzt.
• Sonstige Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden am
Mauerwerk eines Hauses, Gartenzauns oder Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500
Euro (Selbstbehalt) liegen.
• Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Wenn Sie mehr über den Verein Verkehrsopferhilfe wissen möchten, finden Sie weitergehende
Informationen unter www.verkehrsopferhilfe.de.
Hilfe bei Unfall im Ausland
Seit 1.1.2003 hat die Verkehrsopferhilfe zusätzlich die Aufgabe einer gesetzlichen Entschädigungsstelle nach der 4. EG-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. D.h., sie hilft in besonderen Fällen bei der Abwicklung von Auslandsunfällen. Wird ein deutscher Autofahrer
beispielsweise im EU-Ausland unschuldig bei einem Unfall geschädigt, hat er prinzipiell mehrere Möglichkeiten der Schadenabwicklung: Entweder, er hält sich an den Unfallgegner oder er wendet sich an den ausländischen Versicherer oder nach Rückkehr in seinem Wohnsitzland dessen
Schadenregulierungsbeauftragten. Reagiert dieser nicht sach- oder fristgerecht, hat der Geschädigte einen Anspruch gegen die Verkehrsopferhilfe.


Vielleicht können die da mehr helfen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, Hallo Gerd 1949,

ich werde jetzt erst einmal einen Behindertenausweis beantragen. Dann hoffe ich noch, dass ich wenigstens von meiner Unfallversicherung wenigstens die 50% Rente bekomme, aber das stellt sich erst ende Juni raus! Da muß ich wieder zur Nachuntersuchung in die Uni Klink Regensburg.

Schönen Ostermontag

Liebe Grüße

Mone
 
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