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Motorradunfall - brauche Rat

bikerolli

Nutzer
Registriert seit
24 März 2010
Beiträge
3
Hallo liebe Gemeinde,

ich möchte heute auch mal meinen Fall schildern. Vielleicht ist jemand in der selben Situation wie ich und kann mir weiterhelfen.
Ich hatte 05/09 einen schweren Motorradunfall, bei dem mir ein PKW in die Seite fuhr (hat Stopschild nicht beachtet).
Ich lag ca. 8 Wochen im KH, 2,5 Wo. davon auf der ITS.
Das Ergebnis war ein Polytrauma mit offener US-Fraktur, Sprunggelenksfraktur, Fraktur versch. BWK/LWK, Schulter usw...
Seitdem bin ich krankgeschrieben und gehe 2-3 mal die Woche zur Physiotherapie und Lymphtrainage.
Ich kann meinen linken Fuß nicht mehr ganz hochziehen (< 90°) und habe Schmerzen im Fuß/Knie bei längerem Stehen bzw Gehen. Weiterhin kann ich meinen linken Arm nicht mehr vollständig heben.
Bei der Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bescheinigte man mir:

"Aus medizinischer Sicht auf Dauer AU"
"Erhebliche Minderung der EF liegt vor"
Empfehlung: Med. Vorauss. f. §51Abs.1SGB V liegen vor/Antrag Leist. Teilhabe am Arbeitsleben

Da ich im Einzelhandel tätig bin (95% stehende/gehende Tätigkeit), stellt sich für mich die Frage:
Was passiert, wenn ich entlassen werde?
(mein Arbeitgeber hat inzw.schon einen Ersatz für mich eingestellt).
Ich habe gehört, dass die gegn. Haftpflicht-Vers. dann einspringen muss, da mich keine Schuld trifft. Kann mir da jemand genaueres sagen?

Für Euere Hilfe danke ich im Voraus.
 
Hallo Bikerrolli,

und herzliches Willkommen.

Bei den vielen Baustellen wäre ein Fachanwalt für Versicherungsrecht meine erster Anlaufpunkt.
Hierbei geht es um Deine Zukunft, Leistungspflichtanerkennung durch die HPV. des Unfallverursacher usw.
Hier kann ich Dir keinen weiteren besseren Rat geben als diesen!
 
Hallo Pit13,

danke für die schnelle Antwort.
Einen Anwalt habe ich schon, aber ich hätte mich gerne auch mal mit jemanden unterhalten, der schon Erfahrungen in einer solchen Situation gemacht hat.
Vielleicht meldet sich ja noch ein Betroffener.
 
Hallo Bikerrolli,

wir sind leider alle Betroffene. Womit können wir Dir helfen? Schulter?

MfG.
Pit
 
hallo pit,
ich bräuchte da mal deine hilfe,
aber leider kann ich dir noch keine nachrichten schicken...
könntest du dir mal meinen beitrag in :
Leidensweg bis zur Diagnose
durchlesen...
vielleicht kannst mir da kurz ne private nachricht oder so schicken...
können auch gern email austauschen, da das sicher dann schneller geht...

danke
u
mfg
italo-deutsche
 
Hallo italo-deutsche,

hey, für mich persönlich hört sich das so an, als ob Du echt verzweifelt bist. Und das ist absolut nicht verwunderlich. ... Früher oder später (meistens später) verzweifeln wir alle Geschädigten an den Taktiken der Versicherungen, Krankenkassen, gegnerischen Versicherer, Ärzten etc.

Nutze doch einfach mal die Suchmaschinen und schaue nach Verhaltensratschläge für Geschädigte

Du bist leider kein Einzelfall, aber Dein RA sollte wissen, was zu tun ist, sofern er FACHanwalt ist.

Die gegnerische Versicherung muss schon lange dafür einstehen .... und für noch vieles mehr! Und wenn DAS Dein RA nicht weiß, dann ist er definitiv der Falsche!

Grüßle vom Herzblut
 
hallo herzblut,

ich glaub du hast mich irgendwie verwechselt...
hab mit dem bikerolli eintrag "nix zu tun"

mir ging es eigentlich darum,
das sich wenn möglich pit13 meldet, weil er ne bestimmte klinik empfehlen kann u ich wissen wollte, ob er die schon mal besucht oder ähnliches

Lg
italo-deutsche
 
Hallo italo-deutsche,

stimmt, ich meinte wirklich bikerolli .....

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Bikerrolli,

Dito:
adäquaten Anwalt aufsuchen;)


Anwaltskosten muss Gegner zahlen;)
Dein Zitat: (da mich keine Schuld trifft)

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/anwaltskosten-muss-gegner-zahlen


Grundsätzliche Info:

BGB § 249
Art und Umfang des Schadensersatzes.
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

BGB § 842
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

BGB § 843
Geldrente oder Kapitalabfindung.(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.

(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.

BGB § 760 Vorauszahlung.
(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.

(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zwecke der Rente.

(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.


Schadensersatz - Personenschaden:

Schmerzensgeld
Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an dem Umfang der erlittenen Verletzungen und den hieraus folgenden Beeinträchtigungen (z.B.: Dauer und Umfang der Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, Folgeschäden)
Bei der Bemessung kann auch die Ursache des Unfalls sowie unter Umständen das Regulierungsverhalten der gegnerischen Versicherung eine Rolle spielen.

Heilbehandlungskosten
Diese Kosten sind von dem Unfallverursacher zu ersetzen, sofern diese nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden. (z.B. Zuzahlungen für Medikamente, Eigenanteil an Zahnbehandlungskosten, Krankentransportkosten)
Ersatzfähig sind in diesem Zusammenhang auch die Fahrtkosten naher Angehöriger ins Krankenhaus.

Verdienstausfallschaden
Nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber und/ oder Sozialversicherungsträger ist der entstehende Verdienstausfall (fiktiv)zu ersetzen. Hierzu zählen neben dem Nettoentgelt auch Lohnsteuer oder Rentenzahlungen.

Erwerbsschaden weitere Info:

http://www.brennecke-partner.de/77903/Erwerbsschaden-beim-Verkehrsunfall-Teil-3

http://www.kraemer-rechtsanwalt.de/...chaden/Erwerbsschaden_Verdienstausfallschaden

http://www.portal-verkehrsrecht.de/personenschaeden/erwerbsschaden/rechtsanwaltverkehrsrecht.html


Haushaltsführungsschaden
Wird die verletzte Person in der Führung des Haushalts beeinträchtigt, so kann auch dies einen wirtschaftlichen und ersatzfähigen Schaden darstellen.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo italo-deutsche,

und hier ist er. Die Reha - Klinik kann ich Dir echt empfehlen, mach Dich aber auf Stress gefasst! Stress meine ich aber im positiven Sinn, dort wird sich echt bemüht, Dich wider auf die Beine zu stellen. Bitte bestelle Frau Dölle (Physiotherapeutin) einen schönen Gruß von mir (linke Schulter und chinesische Himmelslaternen, damit müsste sie etwas anfangen können) ,dass sich am zustand meiner Schulter leider nichts verbessert hat.
Im großem Loungebereich der Klinik hat man Internet (WLAN) und man wohnt dort in Einzelzimmern. Über das Essen konnte ich mich dort auch nicht beklagen, jedoch wird man in der Woche ab 22.00Uhr und Sa. ab 23.00 Uhr eingeschlossen und man kann die Klinik z.B.zum rauchen nicht mehr verlassen. Ich würde gern wieder dort hinfahren und mich behandeln lassen!

MfG.
Pit
P.S. ich kann Dir leider noch keine PN. senden.
 
Hallo Siegfried21,

vielen Dank für Deine Antwort.
Wie ich aus Deinen Angaben entnehme muss ich mir also keine Sorgen finanzieller Art machen, da der Gegner bzw. dessen Versicherung meinen bisherigen Verdienst nach einer Entlassung weiterzahlen muss bis ich wieder arbeite?
Wenn dies so rechtlich festgelegt ist muss ich es also auch nicht vor Gericht einklagen, oder?

Gruß Bikerolli
 
Hallo Bikerolli,

zu deiner Frage:Wenn dies so rechtlich festgelegt ist muss ich es also auch nicht vor Gericht einklagen, oder?

Leider gilt auch in Deutschland Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe.
Alles liegt hier in den Händen der HPV. ob oder ob nicht geklagt werden muss.
Leider verhalten sich die HPV. nicht immer kooperativ und man muss über den Klageweg seine Rechte einklagen. Es wird oft um inhaltliche Dinge gestritten ob Schadenshöhe,ob vorgegebene Verletzungen Unfallabhänig sind usw.
Ich hoffe für Dich, dass es bei Dir reibungslos Abläuft und ein langer Rechtsstreit mit der HPV. vermieden werden kann.

MfG.
Pit
 
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