Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte heute auch mal meinen Fall schildern. Vielleicht ist jemand in der selben Situation wie ich und kann mir weiterhelfen.
Ich hatte 05/09 einen schweren Motorradunfall, bei dem mir ein PKW in die Seite fuhr (hat Stopschild nicht beachtet).
Ich lag ca. 8 Wochen im KH, 2,5 Wo. davon auf der ITS.
Das Ergebnis war ein Polytrauma mit offener US-Fraktur, Sprunggelenksfraktur, Fraktur versch. BWK/LWK, Schulter usw...
Seitdem bin ich krankgeschrieben und gehe 2-3 mal die Woche zur Physiotherapie und Lymphtrainage.
Ich kann meinen linken Fuß nicht mehr ganz hochziehen (< 90°) und habe Schmerzen im Fuß/Knie bei längerem Stehen bzw Gehen. Weiterhin kann ich meinen linken Arm nicht mehr vollständig heben.
Bei der Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bescheinigte man mir:
"Aus medizinischer Sicht auf Dauer AU"
"Erhebliche Minderung der EF liegt vor"
Empfehlung: Med. Vorauss. f. §51Abs.1SGB V liegen vor/Antrag Leist. Teilhabe am Arbeitsleben
Da ich im Einzelhandel tätig bin (95% stehende/gehende Tätigkeit), stellt sich für mich die Frage:
Was passiert, wenn ich entlassen werde?
(mein Arbeitgeber hat inzw.schon einen Ersatz für mich eingestellt).
Ich habe gehört, dass die gegn. Haftpflicht-Vers. dann einspringen muss, da mich keine Schuld trifft. Kann mir da jemand genaueres sagen?
Für Euere Hilfe danke ich im Voraus.
ich möchte heute auch mal meinen Fall schildern. Vielleicht ist jemand in der selben Situation wie ich und kann mir weiterhelfen.
Ich hatte 05/09 einen schweren Motorradunfall, bei dem mir ein PKW in die Seite fuhr (hat Stopschild nicht beachtet).
Ich lag ca. 8 Wochen im KH, 2,5 Wo. davon auf der ITS.
Das Ergebnis war ein Polytrauma mit offener US-Fraktur, Sprunggelenksfraktur, Fraktur versch. BWK/LWK, Schulter usw...
Seitdem bin ich krankgeschrieben und gehe 2-3 mal die Woche zur Physiotherapie und Lymphtrainage.
Ich kann meinen linken Fuß nicht mehr ganz hochziehen (< 90°) und habe Schmerzen im Fuß/Knie bei längerem Stehen bzw Gehen. Weiterhin kann ich meinen linken Arm nicht mehr vollständig heben.
Bei der Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bescheinigte man mir:
"Aus medizinischer Sicht auf Dauer AU"
"Erhebliche Minderung der EF liegt vor"
Empfehlung: Med. Vorauss. f. §51Abs.1SGB V liegen vor/Antrag Leist. Teilhabe am Arbeitsleben
Da ich im Einzelhandel tätig bin (95% stehende/gehende Tätigkeit), stellt sich für mich die Frage:
Was passiert, wenn ich entlassen werde?
(mein Arbeitgeber hat inzw.schon einen Ersatz für mich eingestellt).
Ich habe gehört, dass die gegn. Haftpflicht-Vers. dann einspringen muss, da mich keine Schuld trifft. Kann mir da jemand genaueres sagen?
Für Euere Hilfe danke ich im Voraus.