Hallo an Beide,
vor etwa einem halben Jahr habe ich einen weiteren Schritt gesetzt, und da kam raus, das es einen radiologischen Befund geben muss. Diesen Befund habe ich dann über Umwege bekommen.
Ohnehin bekannt ist das nach der Einlieferung ein CT-Polytrauma gemacht wurde. Ein Röngten oder MR der Wirbelsäule
wurde nicht gemacht, denn das wäre ja nach dem Erwachen gemacht worden.
In den ersten Stiunden wurde ja die Hüfte
behandelt und auch die Unterschenkelfraktur
operiert.
Und das ich über Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule klagen hätte können, war aufgrund der Schmerzmittel die ich bekam auch nicht sehr wahrscheinlich.
Sehr fragwürdig ist die Angabe, HWS kein Klopfschmerz, Kopf frei beweglich ohne Schmerzen.
Das bezieht sich auf einem Zeitraum nach der Einlieferung, also Max. einige Stunddn nach dem Unfall.
Zur Aufbewahrungsfrist dürfte es da kein Problem geben, denn im Prinzip ist ja alles vorhanden. Nur die Rohdaten (Originaldateigrösse) der CT-Polytrauma gibt
man an, da man nicht verpflichtet sei diese aufzubewahren. Und eben diese Rohdaten müssten es ermöglichen die Wirbelsäule besser darzustellen und eventl. zumindest die Deckplattenbrüche zu sehen sein.
Nochmals verständlich, ich habe von Beginn an die CD wo die Untersuchungen drauf sind,
auch die Wirbelsäule ist auf dem CT-Polytrauma sichtbar. Aber das dürften nich die Rohdaten der CT-Polytrauma sein.
Grüsse
Hrc4Life
vor etwa einem halben Jahr habe ich einen weiteren Schritt gesetzt, und da kam raus, das es einen radiologischen Befund geben muss. Diesen Befund habe ich dann über Umwege bekommen.
Ohnehin bekannt ist das nach der Einlieferung ein CT-Polytrauma gemacht wurde. Ein Röngten oder MR der Wirbelsäule
wurde nicht gemacht, denn das wäre ja nach dem Erwachen gemacht worden.
In den ersten Stiunden wurde ja die Hüfte
behandelt und auch die Unterschenkelfraktur
operiert.
Und das ich über Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule klagen hätte können, war aufgrund der Schmerzmittel die ich bekam auch nicht sehr wahrscheinlich.
Sehr fragwürdig ist die Angabe, HWS kein Klopfschmerz, Kopf frei beweglich ohne Schmerzen.
Das bezieht sich auf einem Zeitraum nach der Einlieferung, also Max. einige Stunddn nach dem Unfall.
Zur Aufbewahrungsfrist dürfte es da kein Problem geben, denn im Prinzip ist ja alles vorhanden. Nur die Rohdaten (Originaldateigrösse) der CT-Polytrauma gibt
man an, da man nicht verpflichtet sei diese aufzubewahren. Und eben diese Rohdaten müssten es ermöglichen die Wirbelsäule besser darzustellen und eventl. zumindest die Deckplattenbrüche zu sehen sein.
Nochmals verständlich, ich habe von Beginn an die CD wo die Untersuchungen drauf sind,
auch die Wirbelsäule ist auf dem CT-Polytrauma sichtbar. Aber das dürften nich die Rohdaten der CT-Polytrauma sein.
Grüsse
Hrc4Life