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Motorradunfall 2010

Hrc4Life

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2016
Beiträge
305
Ort
Nähe Wien
Ein Hallo an alle Forumsmitglieder!

Ich komme aus Österreich, bin schon vor einigen Jahren auf dieses
Forum gestossen und dachte mir, das es an der Zeit wäre hier über
meinen Unfall zu berichten, um möglicherweise dienliche Ratschläge
zu erhalten.
Zu meiner Geschichte, ich wurde im July 2010 als Motorradfahrer auf
einer Freilandstrasse in einer 70 kmh Zone, von einem PKW welcher
von links eine Stopptafel überfuhr frontal gerammt. Ausser dem Auftauchen
des PKWs kann ich mich an nichts mehr erinnern. Dieser Unfall ereignete
sich kurz vor 17 Uhr. So gegen Mittag des Folgetages wachte ich im
Krankenhaus auf und wusste erstmal gar nichts.
Von den Verletzungen waren dies Gehirnerschütterung?
traumatische Hüftluxation links, Unterschenkelfraktur (Schien & Wadenbein + Knöchel) rechts, Nasenbeinbruch, (Helm war auch gebrochen) und Polytrauma.
Als ich damals aufwachte war bereits die Hüfte wieder eingerenkt und auch die Unterschenkelfraktur mit Nagel & Platte operiert.
Um diesen ersten Beitrag nicht zu lange zu gestalten werde ich den
Rehabilitationsverlauf hier vorläufig nicht näher beschreiben.
Auf jeden Fall war ich hart an der Arbeit um bald wieder einigermaßen
gehen zu können. Nach einem 7 monatigen Krankenstand begann ich
freiwillig wieder zu arbeiten. Ich war als Monteur auf Baustellen tätig,
und verrichtete damals zu Beginn deutlich leichtere Arbeiten, und etwa
ein Jahr nach Unfall wieder komplett die gewohnten Aufgaben.
Mit Sicherheit war diese Entscheidung damals eine sehr grenzwertige
in Bezug auf Berufsaufgabe.
(Bleibende Schäden laut Gutachten meiner Privaten UV sind, knapp
30 % Invalidität, 18 % für Bewegungseinschränkung linke Hüfte &
etwa 10 & Bewegungseinschränkung rechtes Sprunggelenk)
Ich muß ehrlich gestehen, das es wohl diverse Probleme am Arbeitsplatz
gab, doch lief es für mich nicht so schlecht um an ein Aufgeben zu denken.
Mit der Zeit schlichen sich leichtere Rückenbeschwerden ein, welche aber
nicht der Notwendigkeit eines Arztbesuches bedurften.
Doch Anfang 2013 entwickelten sich Nervenbeschwerden in den
Schulterblättern, darauf folgten starke Rückenbeschwerden mit starkem
Kopfschmerz und Schüttelfrost. Ein Krankenstand war demnach unerlässlich,
und vorerst waren die Ursachen noch ein Rätsel.
Es wurde dann eine MR- Untersuchung der Halswirbelsäule gemacht,
wo eine ältere Deckplattenimpression von HWK 4 und BWK 2 festgestellt
wurde. (bei Unfallaufnahme damals wurde ein CT- Polytrauma gemacht)
aber betreffend der Wirbelsäule gab es keine Diagnosen. Seit dem
erstmaligen Auftreten der Beschwerden hatte ich schon einige Therapien,
und das Beschwerdebild ist bisher sehr vielfältig.
Des weiteren kommt es seit etwa einem Jahr immer wieder zu Problemen
mit im Bereich der unteren Wirbelsäule, davon gab es bis jetzt nur
Röntgenaufnahmen auf denen nichts zu erkennen ist.
Unannehmlichkeiten sind nun betreffend einer Kündigung (bereite vor
Jahren) dazu einer gescheiterten beruflichen Rehabilitation,
Zweifel an Gutachten der privaten Unfallversicherung,
gegebene Verletzungen an der Wirbelsäule welche nicht dem Ereignis
zugeordnet werden können,
wie es aussieht sollte ich auf Baustellen nicht mehr Arbeiten, (Verdienstausfall,
Probleme einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, (demnach sehr
wahrscheinlich grosser Lohnsturz usw.)
Betreffend der in den Diagnosen angeführten Gehirnerschütterung, habe
ich ebenfalls Bedenken, denn im Flugrettungsprotokoll welches der Patient
im Normalfall gar nicht besitzt, ist die Rede von einem SHT 2 - SHT 3 Grades.
Der Schluss ist zwar deutlich abgekürzt, doch ich denke es ist daraus zu
entnehmen, das eben die private UV anscheinend etwas zu wenig anbietet,
dazu eine gegnerische Versicherung für bleibende und Folgeschäden zu haften
hat, und möglicherweise insbesondere betreffend der Wirbelsäule einiges
an bleibenden Schäden nicht anerkannt wird.

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life, willkommen im Forum.

Hast du konkrete Fragen?

Dein Unfall ist, wenn ich dich richtig verstehe, in der Freizeit und nicht auf dem Arbeitsweg passiert.
Ist die Regulierung mit der PUV abgeschlossen? Du schreibst von der Höhe der zuerkannten Invalidität.
Ist das Verfahren mit der Haftpflicht HPV des Unfallgegners auch abgeschlossen - oder wie ist da der Stand?

Wurde der Unfall technisch analysiert?

Aktuell siehst du unter den Beiträgen einen zu einer Doktorarbeit ( http://d-nb.info/1078017190/34 ). Ich habe die Textstelle nicht gefunden, aber d. TE schrieb, es werde dargelegt, warum bei UO mit SHT oft Frakturen der Wirbelsäule übersehen werden.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo

erst mal eine nachfrage:

bei dem ausmass an verletzungen - wurden hier nicht röntgen- oder mrt-aufnahmen in grösserem umfang gemacht, die heute für eine nochmalige auswertung bezüglich des betroffenen wirbel-bereichs herangezogen werden könnten? eine erneute radiologische auswertung brächte dann vielleicht aufklärung.


gruss

Sekundant
 
@ All

Wirbelfrakturen sind nach einem Unfall sehr schwer zu erkennen!

Bei mir wurden 4 St übersehen und erst ein Jahr Danach diagnostiziert! Empfehlenswert wäre es nach meiner Meinung die Ärztekammer zu kontaktieren um zu schauen ob man dem krankenhaus den schwarzen Peter zuschieben kann das du heute Totalschaden bist!

Bist du schon aktiv geworden?


MfG


GSXR
 
Hallo Hrc4Life, willkommen im Forum.

Hast du konkrete Fragen?

Dein Unfall ist, wenn ich dich richtig verstehe, in der Freizeit und nicht auf dem Arbeitsweg passiert.
Ist die Regulierung mit der PUV abgeschlossen? Du schreibst von der Höhe der zuerkannten Invalidität.
Ist das Verfahren mit der Haftpflicht HPV des Unfallgegners auch abgeschlossen - oder wie ist da der Stand?

Wurde der Unfall technisch analysiert?

Aktuell siehst du unter den Beiträgen einen zu einer Doktorarbeit ( http://d-nb.info/1078017190/34 ). Ich habe die Textstelle nicht gefunden, aber d. TE schrieb, es werde dargelegt, warum bei UO mit SHT oft Frakturen der Wirbelsäule übersehen werden.

Liebe Grüße HWS-Schaden

Hallo,

Es war ein Freizeitunfall, und die Feststellung der PUV habe ich nicht akzeptiert.
Er gibt dem betreffend einen Schriftverkehr, wobei für die Versicherung die Gutachten schlüßig sind.
Das unfallchirurgische Gutachten wurde nach 3 Jahren erstellt, dabei wurde die linke Hüfte und das rechte Sprunggelenk mit zusammen knapp 30% Invalidität
bewertet. Die Höhe scheint so weit in Ordnung.
Jedoch ist in dem Gutachten festgehalten, das eine Nennenswerte Besserung nicht zu erwarten sei und der derzeitige Zustand aus unfallchirurgischer Sicht daher als Endzustand anzusehen ist.
Hier mein erster mangelhafter Punkt, beide Invaliditäten können sich verschlechtern. Laut den Bestimmungen kann die Höhe der Invalidität bis zu 4 Jahre nach Ereignis festgestellt werden. Doch nirgends ist festgehalten, das bei
jeder Verschlechterung auch über die 4 Jahresfrist hinaus nur jener Grad berücksichtigt wird, welcher innerhalb der ersten 4 Jahre bekannt ist.
Zu einem nervenärztlichen Gutachten gibt es folgendes zu berichten,
betreffend der Hüftluxation wird vom Versicherten eine Gefühlsbeeinträchtigung
im linken Unterschenkel angegeben, (bei Hüftluxation kommt es auch vor das
gewisse Nerven beschädigt werden) doch da aber aus dem unfallchirurgischen
Gutachten eine derartige Beeinträchtigung nicht hervorgeht, ist hier nichts.
Also aus nervenärztlicher Sicht keine bleibenden Schäden. Habe da so meine
Bedenken.
Weiters stellte ich die Frage, wenn diese Deckplattenimpression in den Diagnosen
aufscheinen würde, ob man diese dann berücksichtigen würde?
Dazu wird vom Gutachter nur angegeben, das man im Krankenhaus berichtet,
das diese Verletzung nicht kausal sei. Richtig wäre, Sie haben nie über Beschwerden in diesem Bereich geklagt, ansonsten hätte man die ein oder andere
Untersuchungsmethode angewandt.
Da ich aber lange Zeit nur auf dem Rücken im Bett lag, und auch mit Flüssigkeiten versorgt wurde (Tropf,Tropf) stellt sich die Frage ob ich dadurch
auf Schmerzen regieren hätte können.
Diese Bedenken sind in mehreren Schriftstücken festgehalten.

Haftpflichtmäßig gab es zivilrechtliche Verfahren, wo lediglich die üblichen Punkte
wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. verhandelt wurden. Und auch hat die
Versicherung für bleibende und Folgeschäden aufzukommen, sofern diese nicht
von Krankenversicherungsträgern abgedeckt werden.
Jedoch wie schon beschrieben erscheinen die Wirbelverletzungen nicht in den Diagnosen und werden somit auch bestritten.


Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo

erst mal eine nachfrage:

bei dem ausmass an verletzungen - wurden hier nicht röntgen- oder mrt-aufnahmen in grösserem umfang gemacht, die heute für eine nochmalige auswertung bezüglich des betroffenen wirbel-bereichs herangezogen werden könnten? eine erneute radiologische auswertung brächte dann vielleicht aufklärung.


gruss

Sekundant

Hallo,

Genau 3 Jahre nach dem Unfall war ich mit dem MR- Befund im Krankenhaus um
um vielleicht Aufschluss zu bekommen. Natürlich muß der betreffende Arzt erst
die damalige Krankengeschichte aufarbeiten.
Da bekam ich nur zur Antwort, das ich damals über keine Beschwerden in diesem
Bereich geklagt hätte, (da ich aber lange Zeit nur am Rücken im Bett lag und
Schmerzmittel bekam), konnte ich möglicherweise auf keinerlei Schmerzen hinweisen, habe man auch keine weitere Untersuchungsmethode MR oder Röntgen angewandt. Nach dem was Sie beruflich machen, dürften Ihre Beschwerden von Verspannungen kommen. (Waren Nervenschmerzen auch dabei) War auf jeden Fall ein starker Aufprall mit dem Helm.

Grüsse


Hrc4Life
 
@ All

Wirbelfrakturen sind nach einem Unfall sehr schwer zu erkennen!

Bei mir wurden 4 St übersehen und erst ein Jahr Danach diagnostiziert! Empfehlenswert wäre es nach meiner Meinung die Ärztekammer zu kontaktieren um zu schauen ob man dem krankenhaus den schwarzen Peter zuschieben kann das du heute Totalschaden bist!

Bist du schon aktiv geworden?


MfG


GSXR

Hallo,

Als Totalschaden sehe ich mich glücklicherweise nicht. Doch waren alleine die
Verletzungen an den Beinen schon mit Sicherheit damals an der Grenze zum
aufgeben des Berufes. Doch das nun auch schon seit längeren immer wieder
Probleme mit der Wirbelsäule auftreten, verschärft diese Situation in zukünftiger
beruflicher Hinsicht noch deutlich.
Ich war schon mehrmals bei der Beschwerdestelle des Krankenhauses.
Das erste mal war bereits im Mai 2011, wo ich die fragte wie es sein kann, das in einet Verletzungsanzeige welche in dem Strafalt geht "leicht verletzt" steht?
Bei uns haben Sie da keine Chance, bei uns sind "Hörfehler möglich"
Das zweite mal eben war ich mit dem MR- Befund der Halswirbelsäule dort. die
Antwort ist im Vorpost beschrieben.
Erscheinen Nr. 3 liegt nicht länger als ein halbes Jahr zurück, und hier ging es
um die sogenannte Gehirnerschütterung im Gegensatz zu einem SHT 2- SHT 3
aus dem Flugrettungsprotokoll!

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo dsad,

ich wollte den hinweis so verstanden wissen, dass du mit diesen mrt-aufnahmen bei einem anderen radiologen eine meinung einholen solltest. dass das behandelnde krankenhaus nichts anderes als das von dir gesagte dazu meint, verwundert mich nicht.

eine neue und unabhängige sichtweise bringt da möglicherweise was anderes zu tage.

es stellt sich von haus aus die frage, weshalb bei dem unfalltyp und erkannter verletzungen und schäden - du schreibst von "Nasenbeinbruch, (Helm war auch gebrochen)" - nicht ws-schäden in betracht gezogen und aktiv überprüft wurden. schon das war nach allen vorgaben, die ich nun kenne, unverantwortlich nachlässig.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden,

die Stelle, die ich meine findet sich auf Seite 14 (des PDF) bzw. auf Seite 6 (Seitennummerierung) unten.

"Besonders im Rahmen von Poly- und Schädel-Hirn-Traumen werden Wirbelsäulenverletzungen nicht diagnostiziert (Müller, 2010). Dies kann zum Beispiel auf eine unspezifische Symptomatik oder Unachtsamkeit des Untersuchers zurückzuführen sein. Um ein gutes klinisches Outcome zu erreichen, ist es vor allem bei polytraumatisierten und instabilen Wirbelkörperbrüchen essentiell, die Therapie schnellstmöglich zu beginnen (Gonschorek et al., 2013a)." aus -Retrospektiver Vergleich röntgenologischer und klinischer Verlaufsparameter nach minimalinvasiver und
offener dorsaler Fixierung thorakolumbaler Wirbelkörperfrakturen- Inauguraldissertation
zur Erlangung der Doktorwürde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; vorgelegt von Florian Scheuerlein aus Erlangen; Kiel 2014

Es kann sich evetuell lohnen, die Quelle zu sichten, auf die sich der Autor bezieht [Müller 2010].

VG Drahtesel
 
Hallo Sekundant!

Ich war mit den Befunden inkl. CD-Polytrauma und eben neuen MR- Befund bei einem
Gutachter und wollte für diese Deckplattenimpressionen ein Gutachten haben.
Dieser schickte mich ins Krankenhaus um möglicherweise die Rohdaten der CT-Polytrauma
zu bekommen. Da sagte man mir das dies eine sehr grosse Datenmenge sei und daher
nicht lange gespeichert werde. Mit diesen Rohdaten meinte der Gutachter könne man
möglicherweise die Wirbelsäule rundherum betrachten und vielleicht hiermit die Verletzungen
sehen. Da ich das aber vom Krankenhaus nicht bekam, schrieb er mir das Gutachten nicht.
Er meinte dazu nur das ich es nicht beweisen könne, und die Versicherungen würden dann
z.B. sagen das ich auch von der Leiter gefallen sein kann.
Was aber des weiteren erst innerhalb des letzten Jahres aufgetreten ist, sind diverse Beschwerden im Bereich etwas oberhalb des Kreuzbeines.
Hier gab es damals ein Röntgen und vor etwa einem Monat ein weiteres Röntgen der
ganzen Wirbelsäule im stehen. Weder vom Orthopäden noch vom Hausarzt wurde hier
eine MR angeordnet.
D.h. Du meinst ein andere Arzt könnte vielleicht anhand der CT- Polytrauma da etwas
erkennen, sei es nun HWS, BWS oder LWS. Wobei letztere damals betreffend CT noch
kein Thema war und daher dieser Bereich auch nicht genauer betrachtet wurde.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Grüsse

Gery
 
Hallo Gery,

prüfe mal selbst

Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/r_v_1987/__28.html

wenn es innerhalb der zeit liegt, dann ist das schon mal ein hinweis auf eine mögliche vertuschung. mit grosser datenmenge zu argumentieren ist absolut daneben. die dateien (muss derzeit selbst mit diesem format arbeiten und meine aufnahmen konvertieren) sind allgemein im bereich von 10-100er mb und die serverkapazität darauf ausgelegt. auch weil die speicherung ein MUSS ist.

wenn es also im zeitfenster ist - daten (CD) schriftlich anfordern, wenn sonst eine herausgabe nicht möglich ist. du hast nicht nur eine begründung, sondern das recht dazu, die unterlagen und daten zu erhalten. darauf musst du bestehen.

und ganz sicher solltest du die auswertung von dritter seite machen lassen!


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant!

So wie ich das geschildert habe, sollte es sich laut dem Gutachter um sogenannte Rohdaten handeln, und diese bedeutend größer sein als
diese CD-Polytrauma, und daher sollte möglicherweise darauf mehr zu sehen
sein. Ich werde daher in den nächsten Tagen dort wieder einmal auftauchen
und die kompletten Unterlagen bzw. Daten anfordern.
Wie ich das angehe weis ich zwar noch nicht, aber ich hoffe ich finde den
richtigen Weg.

Dürften sehr gute Ratschläge sein.

Grüße

Gery
 
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