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Motorradunfall 2010

Hallo an Beide,

vor etwa einem halben Jahr habe ich einen weiteren Schritt gesetzt, und da kam raus, das es einen radiologischen Befund geben muss. Diesen Befund habe ich dann über Umwege bekommen.
Ohnehin bekannt ist das nach der Einlieferung ein CT-Polytrauma gemacht wurde. Ein Röngten oder MR der Wirbelsäule
wurde nicht gemacht, denn das wäre ja nach dem Erwachen gemacht worden.
In den ersten Stiunden wurde ja die Hüfte
behandelt und auch die Unterschenkelfraktur
operiert.
Und das ich über Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule klagen hätte können, war aufgrund der Schmerzmittel die ich bekam auch nicht sehr wahrscheinlich.
Sehr fragwürdig ist die Angabe, HWS kein Klopfschmerz, Kopf frei beweglich ohne Schmerzen.
Das bezieht sich auf einem Zeitraum nach der Einlieferung, also Max. einige Stunddn nach dem Unfall.
Zur Aufbewahrungsfrist dürfte es da kein Problem geben, denn im Prinzip ist ja alles vorhanden. Nur die Rohdaten (Originaldateigrösse) der CT-Polytrauma gibt
man an, da man nicht verpflichtet sei diese aufzubewahren. Und eben diese Rohdaten müssten es ermöglichen die Wirbelsäule besser darzustellen und eventl. zumindest die Deckplattenbrüche zu sehen sein.
Nochmals verständlich, ich habe von Beginn an die CD wo die Untersuchungen drauf sind,
auch die Wirbelsäule ist auf dem CT-Polytrauma sichtbar. Aber das dürften nich die Rohdaten der CT-Polytrauma sein.
Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,

melde mich mal wieder hier!

Möchte nur nochmal kurz auf meine Beschwerden mit der Wirbelsäule eingehen.
Diesbezüglich habe ich vor einigen Monaten die CT-Polytrauma vom Unfall 2010
fremdbewerten lassen. Ist nichts grossartiges dabei rausgekommen, aber da es
damals keine Diagnosen im Bereich der Wirbelsäule gab, wurden nun Frakturen
der Griffelfortsätze im oberen Halsbereich und eine Randleisten- Fraktur des ersten
Brustwirbels gesichtet.
Zur Erinnerung, es gibt einige MR der HWS aus denen drei Deckplattenbrüche
zu sehen sind. HWK 4, BWK 1 und BWK 2. Erwähnt sind Diese nur in MR Nr. 1.
MR 2 und MR 3 beschreiben keine Deckplatenfrakturen, (im Gegenteil MR 2
spricht dazu von einem weitgehend unauffälligen Befund)

Diese Bewertung beweist ja nicht die Deckplattenbrüche, doch da es im Bereich
des Rückens damals keine Diagnosen gab, wurde nun doch im Bereich des Halses
und bei BWK 1 etwas gefunden.

Hat vielleicht jemand damit Erfahrungen?

Grüsse

Hrc4Life
 
Wurden die Deckplattenimpressionsfrakturen bestätigt?

Wurden die Wirbel vermessen? Ob eine Höhenminderung der Vorderkannte besteht?

Wann wurden die nächsten Bilder nach dem Unfall gemacht?

MfG

Gsxr
 
HI,

da erste MR wurde im Mai 2013 gemacht, fast schon Dre Jahre nach dem Unfall. Dan gab es ein MR 2014 und ein MR 2015, bei den letzten 2 MR st von Deckplattenbrüüchen nichts erwähnt.
Erst eine Zweitmeinung ergab 3 Frakturen.
Hierbei ist angeführt das es sich um 10-20
Potent handelt.
Sonst gibt es nichts.
Die HWS Beschwerddn werden abgelehnt, dazu ist damals die Wirbelsäule neben einem
CT-Polytrauma nicht weiter untersucht worden.

LG
 
Hallo,

nun habe ich vor etwa 2 Monaten die Patientenanwaltschaft damit betraut, das betreffende Krankenhaus wegen der CT-Polytrauma
Rohdaten zu kontaktieren.
Vielleicht hier noch mal kurz um was es geht, aufgrund von einigen Beschwerden mit HWS und LWS versuche ich seit 2014 die Rohdaten der CT von 2010 zu bekommen. Es gab beim Unfall von 2010 keine Diagnosen was die Wirbelsäule bzw. den Rücken betrifft.
Nun habe ich heute die entsprechende Antwort darauf bekommen. Demnach werden diese Rohdaten nur 3-4 Tage nach Untersuchung gespeichert, „Um eventl. Nachbefundungen zuzulassen“ dannach werden Diese überschrieben.

In meinem Fall habe ich sicher die ersten 3-4 Wochen kaum so derartige Beschwerden haben können, das die Wirbelsäule gezielter untersucht worden wäre, da ich ja durchgehend mit Schmerzmittel versorgt war!
Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrung!

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,

bei einem schweren Unfall sind immer mehrere Regionen betroffen und natürlich helfen die Schmerzmittel nicht nur gegen die Schmerzen in einem Bereich. Mir hat die BG auch einen Teil der "Schäden" aus dem Unfall wegdiskutiert und es war mir nicht möglich das Gegenteil zu beweisen.
Die Wirbelsäule, auf die ich bei meinem Sturz geknallt bin war nicht der Hauptschaden. Hatte Tibiakopffraktur und Weber B-Fraktur und habe jede Menge Schmerzmedikamente bekommen. Über Monate war ich ans Bett gefesselt bzw. stark eingeschränkt in der Bewegung.
Nachdem ich wieder einigermaßen bewegungsfähig war machten sich den Wirbelsäulenschäden bemerkbar.....
Bei mir gab es sogar Ausfälle direkt nach dem Unfall.... mit nachweislichem neurologisches Konzil .....

Fazit der BG: der zeitliche Zusammenhang ist nicht gegeben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gery,

für Dich ist jetzt mal wichtig, Du kommst aus "A" - Dir mal die gesetzlichen Archivierungsfristen für Röntgen oder Arzt oder Krankenhausakten raus zu suchen.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Fristen - einmal "regulär" als Krankenkassenpatient und dann noch verlängerte für unsere BG-Patienten.

Du müsstest jetzt mal die Archivierungsfristen in "A" Dir raus suchen und dort den Hebel ansetzen :cool:.

Nicht vergaggern lassen! Sind die Daten gelöscht - dann gibt es eine Anzeige gegen die Klinik wegen Verstoß gegen die Archivierungsfristen. Na, da möchte ich mal sehen wie die Klinik erfreut ist.

Ein Röntgen, CT, MRT ist eine medizinische Dokumentation!!!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

@ seenixe

Ja, in gewissen Punkten haben wir da was gemeinsam. Nur bei mir werden die HWS und LWS
Beschwerden von gegnerischer Versicherung und auch von privater Unfallversicherung bestritten.
Mit Arbeitsunfall habe ich nicht zu kämpfen.

Das CT-Polytrauma (nicht die Rohdaten) habe ich Fremdbewerten lassen, und da wurden Frakturen der Griffelfortsätze im oberen Halsbereich und eine Randleistenfraktur des BWK 1 festgestellt.

@ Kasandra

eine Art Röngtenverordnung habe ich noch keine gefunden. Es gibt in Ö den sogenannten OERG, eine Art Röngtengesellschaft.
Auch von dieser Stelle habe ich keine Auskunft bekommen, ob diese Rohdaten gelöscht werden dürfen oder nicht.

Wenn das nähmlich so wäre, das diese Daten schon nach kurzer Zeit gelöscht werden, dann
können Diese auch bei anderen Patienten nach einer gewissen Zeit nicht mehr verfügbar sein!

Vielleicht muss ich hier noch mal anführen, das ich wohl eine CD habe wo die CT-Polytrauma drauf ist, und genau dies würde ich auch heute wieder vom Krankenhaus bekommen.
Doch ich habe nicht die Rohdaten, welche eine bessere Darstellung ermöglichen könnten!

Danke Euch beiden für die hilfreichen Zeilen!

Grüssse

Hrc4Life
 
Hallo Hrc4Life,

ein MRT in / mit sogn. "Rohdaten" ist mir in Deutschland nicht bekannt. Auch keine körperliche Aufnahme mit Löschung der Daten innerhalb ein paar Tagen o_O.

Euer Recht kann ja anders sein - da gegen will ich mich unwissend nicht stellen!

Aber es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen!!!!

Suche Dir Deine aus Eurem Recht heraus.

Warst Du mal persönlich in der Klinik - Radiologie und hast angefragt, Du möchtest Deine Aufnahmen auf CD gebrannt haben?
Ein paar Euro für die Leistung sollten Dir es wert sein :cool:.

Was ich auch nicht verstehe Deine Definition zu "Rohdaten".

Rohdaten sind für mich Aufnahmen zum Zeitpunkt X welche nicht mal zynisch gesagt: mit Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitet wurden.

Rohdaten = exakte Aufnahme zum exakten Zeitpunkt!

Also wie kommt die Klinik darauf Daten zu löschen??? Dies wäre ein massiver Verstoß gegen Datenaufbewahrungsfristen. Dann ist die Klinik dran!!!

Und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass eine Klinik dies lange praktiziert ohne Probleme von div. Seiten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

Ich habe eine CD mit dem CT-Polytrauma darauf. Dieses CT-Polytrauma würde ich auch heute noch von der Klinik bekommen.

Ja, und nun ich bin auch nicht vom Fach, aber bezogen auf CT gibt es da eben eine Originaldatenmenge, die sich Rohdaten nennen.
Offensichtlich sind Diese ein Vielfaches größer als
das was ich auf CD habe.

Sie können bei einem späteren Verdacht dazu verwendet werden, um eine exaktere Befundung
durchzuführen.

Seit 2014 habe ich diesbezüglich schon viele Schritte gesetzt.
Persönlich in der Klinik, Daten werden nich lange gespeichert, schriftlich bei der ärztlichen Leitung,
Rohdaten nicht erhalten.
Dannach Telefonische Anfrage Ombudsstrlke Krankenhaus, Leiter der Radiologie sagt, man ist nicht verpflichtet Diese aufzubewahren.
Weiters Anfrage bei OERG zuerst telefonisch und später auch schriftlich, keine Auskunft ob diese Daten im Normalfall gelöscht werden, oder eben noch Jahre später zu einer Neubefundung verfügbar sein müssen.
Ja, und nun noch Patientenanwalt, für Die ist es auch damit abgetan, das es üblich ist die Daten bereits einige Tage nach der Untersuchung zu löschen.

Grüsse

Gery
 
Vielleicht gibt das Aufschluss!

Computertomographie
Die Computertomographie generiert Schnittbilder mittels Röntgenstrahlung. Das heißt, eine Röntgenröhre rotiert um die zu untersuchende Körperregion und erzeugt dabei einen schmalen Röntgenstrahl, welcher das Gewebe durchdringt. Diese Strahlung wird von einem Detektor aufgenommen und liefert so der Gewebedichte entsprechende Schnittbilder.
Mit einer speziellen Software lassen sich aus diesen Rohdaten Bilder in verschiedenen Ebenen nachverarbeiten, die dann von einem Radiologen befundet werden. Mit Hilfe dieser speziellen Software lassen sich auch dreidimensionale Bilder erzeugen.
Mit der Computertomographie können sämtliche Bereiche des menschlichen Körpers begutachtet werden.

LG
 
Hallo Hrc4Life,

genau so ist es, auch wenn es manche nicht glauben wollen. Eine andere Quelle sind vielleicht die Röntgenverordnungen und wie MRT-Bilder zu speichern sind und unter welchen Format bzw. Bildauflösung. Ist doch ganz einfach je höher die Bildauflösung zb. 3500*2500 desto größer ist die Datenmenge in MB oder auch GB.

Man muss sich doch nur die größe einer CD-MRT anschauen, warum liegt diese Größe nur bei ca. durchschnittlich 300MB, also gerade noch so, dass es auf eine Normale CD Passt samt dem Viewer? Dreimal darf man raten, ja richtig M.E. um Kosten zu sparen für die CD und den Normal Ärzten mit den kleinen Minibilder eine Befunde zu erschweren.
Die Qualität dieser Aufnahmen lässt doch meist sehr zu wünschen übrig, ich hatte es auch schon, dass da eine ganz schlechte Auslösung da ist, wo schon ein bisschen Zoom ausreicht damit man nichts mehr sehen kann wenn es gerade interessant wird.

Die Radiologen wissen schon M.E. ganz genau wie Sie uns ausschmieren können, sehr beliebstes Mittel ist zb. mit einer viel zu großen Schichtung zb. von 4-5mm zu arbeiten, das ist ein Witz mit anlauf, weil die Struckturen was wir sehen möchten, wäre eine 1mm Schichtung angesagt, wird aber nie gemacht. Meist sind es 3mm mit schlechter Bildauflösung, da die Daten kompermiert wurden min. um das 5-fache.

Dann gibt es eine Vorschrift das diese Kompersion Verlustfrei zu erfolgen hat d.b. Theoretisch könnte wenn man eine Spezialtool hat, was es auch gibt, zb. eine CD mit 350 MB mit dem Tool verlustfrei wieder auf die Originalgröße von zb. ca. 1,8 GB gebraucht werden. Es gibt auch noch andere Kompersionraten, aber ab einem "Gewissen Grad" geht das halt nicht mehr Verlustfrei, ist halt so in der Datenverarbeitung.

Eine andere Fundstelle ist auch die Werbeabteilung der Hersteller solcher MRT-Arbeitsplätze bz. Arbeitsinsel. Da bietet der Hersteller alles an wie auch den PC-Arbeitsplatz Desktop und Bildschirm. Warum macht dann ein Hersteller dann Angaben mit einem Superbildschirm mit einer Auflösung von zb. 3500*2500 bestimmt nicht, weil man das nicht braucht Ergo die einzelnen Bilder kommen aus dem MRT-Gerät mit einer hohen Auflösung heraus.

Ein Radiolge lügt ja nicht einmal, wenn er vor einem einfachen Bildschirm hockt mit einer Auflösung von zb. 1200*800 und sagt er sieht da nichts, er verschweigt aber dazu bräuchte er einen Bildschirm mit Auflösung von 3500*2500 um was richtig sehen zu können. M.E. meist das reine Kasperletheater. Mein Lieblingsspruch: Sie haben eine Perfekte HWS, primitiver geht es wohl kaum, wenn die HWS total kaputt ist.

Auch ein schöner Trick ist die Bilder immer da abzuschneiden wo es gerade interessant werden könnte. Oder zwar Aufnahmen mit 3mm Schichtung zu machen und in der Axialen Dokumentation eine Schichtung von 6 mm zu fahren, da siehst du fast nichts mehr am sehr feinen Rückenmark, Bandscheiben, Nerven und Blutgefässe usw. die können die Aufnahmen so fahren, das man nichts sieht.

Auch schön ist, das es unter den Ärzten keine "Einheitliche Bezeichung" für einen BSV gibt und jeder Arzt nennt das Kind anders um M.E. eine Traumatische Schädigung zu vertuschen.

Gruß
Isswasdoc
 
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