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Motorradunfall 2006 - jetzt 2009 Verhandlung

Freaks-World.de

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23 Apr. 2009
Beiträge
10
Hallo Ihr...
jetzt muss ich auch mal was los werden:

Ich hatte einen Motorradunfall 2006, lad daraufhin 3 Monate in Stationärer Behandlung im Rot Kreutz Krankenhaus wegen " Distrale RadiusFraktur Links mit Subluxation des Handgelekes und abbruch des Prozessus styloideus ulnae "

Hatte paar Wochen einen " Fixateur externe" ein meinen Handgelenk bis es sich Entzündete. Danach " Mehrfach Operative Revisionen" mit Wundbridemets , laschen Einlagen und "faszin Spaltung" am Unterarm.
Und jeden Tag wurden die Wunden mit Kochsalzlösung gereinigt/ gespüllt die unter die Haut gingen. Folgen: 3 Finger gelähmt und Oberarm, Nervenschaden.

Nach kurzer Zeit erfolgte nach Infektsanierung die Sekundärnaht.... Habe jetzt am ganzen Unterarm verteilt 10 Narben, grossflächig.

Leide auch seit dem unter chronischen Kopfschmerzen, Schwindelanfällen, Postraumatischen Belastungsstörungen und manische depressionen.
Arm schläft ein usw.

Kann auch aus diesem Grund in meinen alten Beruf als Koch nicht mehr ausüben, was auch alle Gutachter festgestellt haben.

Ich war seidher in einem Schmerzzetrum ( 8 Wochen ) wo ich mit "stellatum blockaden" ( morphium ) behandelt wurde und mit zich anderen therapieen. ergo usw.

- Rentenantrag wurde gestellt aber von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt - Mein Anwalt hat Widerspruch eingelegt.
- Aok bin ich nun ausgesteuert
- Arbeitsamt hat übergangsgeld bezahlt
- Musste mich nun Freiwillig bei der AOK mit 200 euro im Monat versichern
- Meine Private Unfallversicherung zahlt ohne zu jammern
- habe an einer Förderungsmassnahme von seiten der Versicherung teilgenommen wo mir bestättigt wurde das es ein verfrühter Zeitpunkt wäre eine Umschulung zu beginnen
- Daraufhin hat das Arbeitsamt mir den feststellungsbescheid ausgehändigt, das ich für eine Umschulung nicht geeignet bin.
Bin jetzt auch unter psychiatrischer Behandlung, mit Tablettentherapie usw...


Und am 14 Mai 09 ist Gerichtsverhandlung weil mein Anwalt die gegnerVersicherung Verklagt hat weil sie nix zahlen wollen nur geringe Abschalgszahlungen in grossen Zeitabständen.
( Zur info : ich war an den Unfall nicht schuld wo auch von der Polizei bestättigt wurde )
Die Versicherung zickt seid dem Unfall ohne ende rum, seis andere Sachbearbeiter etc. und auf die klage haben sie auch einen anwalt eingeschaltet der extrem Dreist geschrieben hatte.
(Klage abweisung, wollen zahlungen nicht leisten etc )


Jetzt zu meiner frage :)

Was kann ich eigentlich alles geltend machen , seis von haushaltsführungsschaden bis Schmerzensgeld.
Was muss ich bei dem Gerichtstermin alles beachten ?
Ich weis einfach nicht mehr weiter...

Danke fürs lesen und zuhören !
Robert​
 
Hallo Robert,

lies ein wenig hier im Forum, Du bist leider kein Einzelfall. Dir stehen eine Menge Leistungen zu. Dein Anwalt sollte dieses aber bereits in der Klage entsprechend beantragt haben. Hier gibt es mehrere Beiträge zu dieser Frage.

Du solltest überlegen, jetzt bereits noch vorher einen Verhandlungstermin besuchen, damit Du mit der Umgebung vertraut bist.

Gruß von der Seenixe
 
re

danke,
Ich lese seid Tagen hier im Forum, und es ist so verwirrend alles.
Mir grauts schon vor dem Gerichtstermin !
Wenn die gewinnen weis ich auch nicht mehr was gerechtigkeit ist.
Und dann bin ich finaziell ruiniert.
 
hallo, freaks...

denke mal, dass es ein freizeitunfall war, oder?

was du und dein anwalt beachten solltest:
sich nicht in kleinigkeiten verfangen!

habt iht eine feststellungsklage betrieben

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

Ja war leider n Freizeitunfall......


Wegen der Feststellungsklage: Wenn ich das richtig verstehe , ist das eine Klage gegen die gegner Versicherung wo die richtig Stellung Ihrer gegenklage verlangt wird , oder ? ( was ich bei Wikipedia schnell geschaut hab )

Hab jetzt dann einen Termin bei meinen Anwalt und werde ihn da gleich drauf an sprechen.

Danke schön dafür
 
hallo, freaks...

das muss dein anwalt wissen.
in der feststellungsklage, wird gerichtlich festgestellt, ob die versicherung zur zahlung für alle materiellen und immateriellen schäden , gegenwärtig, rückwirkend und zukünftig, verpflichtet ist.

frag deinen anwalt, das er gegebenenfalls die klageforderung dahin gehend ändert.

mfg
pussi
 
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