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Motorradunfall 09/05 mit Folge u.a Plexusläsion / GDB 100%

Simon

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Mai 2007
Beiträge
19
Hallo zusammen,
erstmal wünsche ich allen Betroffenen bei euren Leiden, Heilungsprozessen und den unumgänglichen "Behördenkriegen" viel Kraft und Durchhaltevermögen!

Zu meiner "Geschichte":
Ich hatte im September 2005 einen Motorradunfall mit lebensgefährlichen Verletzungen. Mir wurde durch ein einbiegendes Kfz aus einem Feldweg die Vorfahrt genommen. Ich bekam nach langem hin und her 30% Teilschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Das übliche Leiden der Motorradfahrer! :mad:

Mein Verletzungsbild sah folgendermaßen aus:

Polytrauma mit: Beidseitige Lungenkontusion, Dornfortsatzfraktur der Brustwirbelkörper 1-4, AC- Gelenksprengung links, Plexuslähmung linker Arm bei Plexusausriß, Impressions- und Querfraktur der li.occ. Condyle (Schädelbasisbruch), Hodenblutung, offene Unterarm- und Mittelhandfraktur links, traumatische Dissektion der Arteria subclavia/ axillaris links, Riß- u. Schnittwunden li. Schulter

Die Erstaufnahme erfolgte nach Transport mit dem Heli in der UC des Klinikum Ludwigsburg. Von dort aus wurde ich nach 8 wöchigem Aufenthalt, davon 3 Wochen auf der Intensiv, zur 5 wöchigen REHA in die Waldklinik Dobel (Schwarzwald) verlegt. Daraufhin wurde ich in der neurochirurgischen Klinik in Günzburg vorgestellt. Dort wurde ein mikronchirurgischer Eingriff an den Nervenwurzeln C6 bis T1 vorgenommen der einen 14 tägigen stationären Aufenthalt mit sich brachte. Anschließend erneute Aufnahme im Klinikum Günzburg zur mikroneurochiurgischen Revision und Plexusrekonstruktion mit Nerventransfer des Nervus accessorius auf den Nervus musculocuteneus.

Bis heute blieben jedoch jegliche Eingriffe ohne Erfolg, und ich leide weiterhin an der Plexusparese meines linken Armes ( Arm vollst. gelähmt), Zwerchfellparese li., zentrale Gangataxie ber cervikaler Myelopathie, sowie an Anpassungsstörungen nach Polytrauma. Ganz zu Schweigen von den verfluchten Phantomschmerzen meines Armes die mich noch in den Wahnsinn treiben.
Bin bis heute in schmerztherapeutischer, neurologischer und psychischer Behandlung. Des Weiteren versuche ich 3x die Woche therapeutische Maßnahmen wie Ergo, Physio,etc. zu besuchen.

Wie auch immer, es hätte schlimmer kommen können und ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Team der UC des Klinikum Ludwigsburg, sowie beim Team von Prof.Dr.Richter der Neurochirurgischen Abt. des Klinikum Günzburgs für all die geleiste Arbeit und hervorragende Pflege und Unterstützung bedanken!
Vor allem gilt ganz besonderer Dank meiner Familie und meiner Freundin Stefanie! An dieser Stelle dicken Schmatz an meine Freundin, "Ich liebe Dich!";) Ohne Sie wäre ich nicht da wo ich heute bin!
Nachdem ich durch den Unfall mein Studium für 2 Semester aussetzen mußte, kann ich trotz allem nun endlich in 8 Wochen meine Abschlussprüfung zum Techniker/ Fachrichtung Maschinenbautechnik ablegen :D !
Meinen ursprünglich erlernten Beruf kann ich nicht mehr ausüben, und laut Gutachten der BfA kann ich nach dem Studium nur noch "eingeschränkt" eingesetzt werden.

Sooo, nun aber zu meiner eigentlichen Bitte hier im Forum!
Die gegnerische Versicherung hat in den letzten Monaten Vorauszahlungen in Höhe von ca.20 000 Euro geleistet. Sie möchte nun zu Abschlusszahlungen kommen und mein Anwalt hat mich darum gebeten eine Auflistung von Forderungen (Schmerzensgeld, Schadensersatz, sonst. Forderungen) zu machen. Habe im Internet etwas recherchiert und bin dabei auf Euch gestoßen.

Ich bitte Euch mir evtl. ehemalige Erfahrungsberichte über derartige Verhandlungen zu geben. Was kann ich geltend machen? In welchen Summen bewegen sich solche Forderungen? Auf was muß ich achten? Wie sieht es mit der Zukunft aus (Folgeschäden, z.B. durch Medikamente oder Haltungsschäden durch meine Lähmung) ?

Ich bin auch gerne bereit Euch jederzeit Rede und Antwort zu stehen, ihr könnt mich auch privat kontaktieren, kann mit Sicherheit über das Eine oder Andere Erfahrungen wiedergeben!

Viele liebe Grüsse
Simon

PS. Lasst Euch nicht unterkriegen und vor allem immer nach vorne blicken.... Fällt manchmal schwer aber hilft....
 
Frage unseren JODAT !

Moin Simon,

viel Erfolg bei Deiner anstehenden Technikerprüfung. In Deiner komplexen Sache selbst solltest hier unseren JODAT ansprechen, den Meckenheimer Rechtsanwalt, Dr. jur., Fachanwalt für Verkehrsrecht, er hat hier schon sehr Aufschlussreiches gepostet. Insbesondere würde ich (als Nicht-Biker) anhand eines Unfallgutachtens den Beiweis gegen Deine vermeintliche Mithaftung (30 % ist enorm) wegen vermeintlich Geschwindigkeitsüberschreitung antreten.

Viel Erfolg auf Deinem Weg
wünscht Dir Gibbus:cool:
 
Hallo Gibbus,

vielen Dank für dein Statement. Nun muss ich ma`ganz doof nachfragen, ist JODAT der Username und vor allem wie kann ich Kontakt zu dem Herren aufnehmen. Sorry, bin neu hier!

Danke nochmals,

Liebe Grüsse
Simon
 
JODAT auf der Benutzerliste

Hallo Simon,

JODAT klickst Du unter "J" oben auf der "Benutzerliste" an. Da Jodat mit "Dr. jur. Ralph Burkard (Meckenheim)" signiert, darf ich Dir das "Geheiminis;)" gern verraten.

Den Dr. jur. findest Du auch per Google im Web in seiner Gemeinschaftskanzlei.

Gerne !
Gibbus:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Simon,
Achtung du schreibst du warst/bist Student....war es auf der fahrt zur uni/fh dann ist es BG fall bzw. ist dein studium an ein studentenwerk gekoppelt wie ein normales studium...mit beiträgen ans studentenwerk... die haben meistens auch für einen privatunfall eine unfallversicherung eingeschlossen....wenn ja...achtung fristen....
vielleicht hilft dir der link auch noch ein bisschen....http://www.tipps-und-taktik.de/ueberblick/haupt.html
und sei nicht enttäuscht was das schmerzensgeld anbelangt.....die schadensersatz-leistungen sind meist höher als dieses...evtl. haushaltsschaden, vermehrte bedürfnisse, fahrtkosten, teilrente/vollrente, schmerzensgeld..
usw...siehe link....
grüsse
Falli
 
Hi,
ich bins nochmal....
hatte vergessen...hoffe du hast schon deine unterlagen durchforstet...(PUV, evtl. lebensversicherung mit beitrags-freistellung, goldene masterkarte ((kreditkarte)) haben auch oft eine unfallversicherung dabei...
usw...)
nur falls du aufgrund deiner verletzungen noch nicht soweit warst...
bin auch der meinung das du was deine teilschuld anbelangt....über den oben empfohlenen anwalt was versuchen solltest..da alle zu erwartenden zahlungen um deine mitschuld geschmälert werden...finde komisch das dein anwalt dir sagt das du alle schadenspositionen aufschreibst....bei mir hat das mein anwalt gemacht...dann mir gegeben...zur durchsicht...ob mir noch was einfällt....da ein unfallopfer gar nicht weiss was man alles geltend machen kann...und dies eigentlich die arbeit des Anwalts ist...
grüsse
Falli
 
Hallo falli,
erstmal "Dankeschön" für deine Reaktion auf meinen Fall!

Zu meiner Enttäuschung kann ich nur berichten, ich habe bzw. hatte keinerlei private Versicherung. Wie die Naivität eben in den jungen Jahren so ist, immer mit dem Gedanken dass einem persönlich so etwas nie passieren wird. Warum ich!
Heute sehe ich das anderst, jedoch zu spät!

Was mein Anwalt betrifft kann ich ihn nur verteidigen. Bin sehr zufrieden mit ihm, auch wenn er mir jetzt etwas Selbstrecherche aufgebrummt hat!

Deine genannten Positionen wie evtl. haushaltsschaden, vermehrte bedürfnisse..., kannst du mir das etwas genauers erläutern

Bin um jede Hilfe dankbar!

Viele Grüsse
Simon
 
Hallo Simon,
hoffe mal das ich nicht zu konfusssss geschrieben habe...
du hast dich noch nicht geäußert ob du mit deinem studium an ein studentenwerk angeschlossen bist….und ob die fahrt zur schule/fh war oder in der freizeit….
Haushaltsschaden/vermehrte bedürfnisse bedeuten: Ansprüche wegen des Entgangs der Fähigkeit, den Haushalt zu führen alle dinge die anfallen um einen haushalt reibungslos instand zu halten ( waschen, putzen, gartenarbeit, kochen, versorgung von kindern ehepartner hund , besorgungen wie einkaufen…etc..
Vermehrte bedürfnisse: sind alle persönlichen ansprüche die dir auf grund deiner verletzun/dauerschaden entstehen….die nicht zum eigentlichen haushaltsschaden gehören…..

Dein anwalt hat tabellen mit denen der schaden nach anzahl der im haushalt lebenden personen berechnet wird, der errechnete ausfall deiner arbeitskraft in std./ tag angegeben und dann noch eine ärztliche bescheinigung zu wie viel % du die errechnete arbeitszeit/ tag ausfällst…
Dann hat dein Anwalt noch tabellen was /std. bezahlt wird ( nach BAT )

Als bsp. : laut deinem haushalt fällst du 1std. / tag aus nach deinem arzt zu 60%...
Pro std. werden zb. 11,75€/ std. angesetzt dann erhälst du 60% von den 11,75€ ca. 7.05€/ tag
Und das gleiche gilt für vermehrte Bedürfnisse
die länge der leistungen richtet sich nach deiner verletzung heilungsverlauf und deinem eventuellen dauerschaden...ist unterschiedlich jemand benötigt ne woche hilfe einer monate und der andere aufgrund seiner verbleibenden behinderung lebenslang......

Dabei ist zu beachten das du bei eintritt eines solchen schadens ob zeitlich oder auf dauer die erhaltenen geldleistungen nicht für eine haushaltshilfe ausgeben musst ( du kannst dich selbst quälen oder angehörige erledigen dies für dich)
Bitte alles aufschreiben….auch kleine beträge summieren sich:
Kleidung, internet, telefon, briefmarken, umschläge, zeitaufwand, hilfe dritter, Attestkosten, Trinkgelder,und geschenke an krankenhauspersonal, heilbehandlungskosten soweit von der kasse nicht übernommen, alle finanziellen aufwendungen die du erbringst um dein recht wahr zu nehmen…zb.bücher zur info rechte von unfallopfer… Parkgebühren, Eigene fahrtkosten , besuchskosten naher angehöriger……für gewisse bereiche gibt es auch wieder tabellen….uvm…..
Verdienstausfall gem. Arbeitgeberbestätigung
Kinderbetreuung
entgangener Gewinn
Arztkosten soweit nicht von der Krankenkasse getragen
Kreditkosten
Stand- und Finanzierungskosten
Verlust einer Tankfüllung
Taxispesen
Kosten für ein neues Kennzeichen
Abmeldung Unfall-Kfz
Neuanmeldung Ersatz-Kfz
grüsse Falli
 
Hallo Simon
mein Mann hatte auch einen Motorrad Unfall ihm sind drei Nervenwurzeln Ausgerissen
C5 C6 C7 er war auch in Günzburg im Januar 2007 wir haben schon Hoffnung das sich wenigstens ein bisschen was tut was ist bei dir gerissen
Aber bei dir tut sich ja gar nichts da bekomme ich schon ein bisschen Angst
Grüße Andrea
 
Private Nachricht hat nicht geklappt. aher nun auf diesem Wege.

Simon,
ehrlicher Weise erstaunt mich, welche Aufgaben Dir Dein Anwalt übertragen hat. Denn genau die Fragen, die er Dir gestellt hat (Schmerzensgeld, Schadensersatz u.ä.), müsste der Anwalt eigentlich für Dich bearbeiten. Das ist SEINE Aufgabe, nicht Deine!
Sprich offen mit ihm. Nur er weiss doch, welches Schmerzensgeld angemessen ist und welche Schadensersatzpositionen Dir zustehen. Immerhin hat er das studiert!

Handelt es sich um einen Spezialisten für Verkehrsrecht? Das scheint mir in Deinem Fall wichtig.

Zu den angesprochenen Punkten:
Du kannst JEGLICHEN Schaden ersetzt verlangen , der durch den Unfall entstanden ist. Sogar der "behindertengerechte Umbau" von Auto o.ä muss von der Versicherung gezahlt werden( Stichwort: vermehrte Bedürfnisse).

Bei Dauerschäden, insbesondere einer Lähnung, sollte man sich nicht mit kleinen Abfindungen ködern lassen - insbesondere ist Deine Behandlung augenscheinlich noch im Gange. Lieber einen Vorbehalt vereinbaren und Forderungen wegen nicht vorhersehbarer Spätschäden vorbehalten (Wichtig wegen Verjährung).

Die Schadensregulierung bei einem Schwerstverletzten ist regelmäßig leider so komplex, dass eine konkretere Hilfe nur mittels vollständigen Unterlagen zu gewährleisten ist. Ich hoffe auf Dein Verständnis.

Alles Gute und Gruß
 
Hallo Simon,

eigentlich hast Du schon alle Informationen erhalten, die Wichtig sind.

Ich zitiere Jodat:

"Lieber einen Vorbehalt vereinbaren und Forderungen wegen nicht vorhersehbarer Spätschäden vorbehalten (Wichtig wegen Verjährung)."

Auch ich möchte dir dringend empfehlen, diesen Satz zu beherzigen. Niemals in deiner Situation, un ddie wird sich nicht ändern, eine Totalabfindung unterschreiben! Niemals.

Es werden einige Rumpfverletzungen abheilen, aber trotzdem ist immer, leider, bei Atmungseinschränkung mit Verschlimmerung zu rechnen und mit Folgewirkungen.

Die Hauptverletzung, die Impression und Querfraktur der occipitalen Kondylen, dass du die überhaupt überlebt hast, dafür solltest du deinem Schutzengel eine Kerze spenden. Solche Verletzungen haben nicht viele Überlebende hinterlassen.

Ich kann nicht glauben, dass du die Konzentration für Prüfungen aufbringst, aber es sind immer wieder Wunder unterwegs, so bist du für mich ein wandelndes Wunder.! Wahrscheinlich hattest du die Gnade der schnellsten, besten Versorgung direkt nach dem Unfall.

Mein Rat, bezgl. der Abschlusszahlung: Du einigst dich auf Abschlagszahlungen (keine Abfindung!), je nachdem wie der Bedarf ist, wie schon beschrieben. Dann läßt du dir eine Schmerzensgeldrente durch den Kopf gehen, die nicht unerheblich sein sollte. Nach einigen Jahen, wenn sich die Folgewirkungen einstellen oder ausbleiben (du bist ja ein Wunderkind), dann kannst du dich über eine Schmerzensgeldabfindung einlassen, aber immer mit, wiederhole: immer mit einem Vorbehalt einer Verschlimmerung.

Grundsätzlich bei Schädelbasisbeteiligung, niemals eine endgültige Abfindung.

Gruß Ariel
 
Hallo Andrea,
bin neu in diesem Forum, deshalb entschuldigung im voraus.
Ich hatte auch einen Motorradunfall mit Ausriss c5 / c6. Im September 2008 wurden Nervenhüllen aus dem Wadenbein entnommen und eigepflanzt. Wachstum max 1mm je Tag.
Nun meine Frage: Hat sich bei deinem Mann schon etwas getan ?
Habt ihr einen Schwerbehindertenausweis beantragt ? mir wurden 30% genehmigt, habe dagegen Widerspruch eingelegt.
Gruß Erwin
 
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