Hallo,
Also,
1
Das Gutachten wurde von der Gegnerischen Haftpflichtvers. in Auftrag gegeben, 1 Jahr nach dem Unfall
2
Erstellt hat es ein Prof. Bäumler aus der Uni München, hat auch ne Internet Seite.
3.
Ulrich fuhr, wie du richtig liegst, mit seinem Mottorad, ca. 100Meter vor dem Ortsende, ein Entgegen kommender BMW 450i aus dem Gegenverkehr der von seinem Linksabbiegestreifen meinem Sohn die Straße blockierte und Ulrich nicht mal die Möglichkeit hatte aus zu weichen.
4.
Aus diesem Gutachten wurde an hand der Bilder der Polizei die Bremswege und Geschwindigkeiten errechnet. Ulrich sei mit einer Geschwindigkeit von 62 bis 67 kmh gefahren, der PKW sei mit Tempo 8kmh abgebogen.
5.
Das Gutachten wurde von unserem Anwalt moniert, da es sehr einseitig, zu gunsten des PKW Fahrers Formuliert war. Diese Monierung hat die Versicherung im Jan.21 erhalten und im Mai.21 an Prof Bäumler weitergeleitet.
6
Im Okt. letzten Jahres hat die Versicherung dann einen Teil der Schadenforderung unter Angabe einer Haftungsquote von 60% bezahlt.
7.
Eine Antwort auf die Frage an den Gutachter haben wir noch nicht.
8. Zu deinem Hinweis bzgl. Kündigungsschutzklage, wir haben erst das Schreiben des Inklusionsamtes erhalten und stehen mit dem Betriebsrat in Kontakt, bei der Firmengröße, eine Internationale Brauerei aus oettingen(will keine Werbung machen) sollte eine Wiedereingliederung auch mit Umbau usw. möglich sein, meint auch Ulrich.
9.
Nach Aussage unseres Anwalts, gibt es für die von mir und meiner Frau erbrachten Leistungen (zeitlicher Aufwand) und die gefahrenen Strecken keinen Ersatz?
10
Im Bedarfsfall würde ich auch privat Klagen, da uns das Schicksal schon zum zweiten mal trifft.
Gruß Olaf
Also,
1
Das Gutachten wurde von der Gegnerischen Haftpflichtvers. in Auftrag gegeben, 1 Jahr nach dem Unfall
2
Erstellt hat es ein Prof. Bäumler aus der Uni München, hat auch ne Internet Seite.
3.
Ulrich fuhr, wie du richtig liegst, mit seinem Mottorad, ca. 100Meter vor dem Ortsende, ein Entgegen kommender BMW 450i aus dem Gegenverkehr der von seinem Linksabbiegestreifen meinem Sohn die Straße blockierte und Ulrich nicht mal die Möglichkeit hatte aus zu weichen.
4.
Aus diesem Gutachten wurde an hand der Bilder der Polizei die Bremswege und Geschwindigkeiten errechnet. Ulrich sei mit einer Geschwindigkeit von 62 bis 67 kmh gefahren, der PKW sei mit Tempo 8kmh abgebogen.
5.
Das Gutachten wurde von unserem Anwalt moniert, da es sehr einseitig, zu gunsten des PKW Fahrers Formuliert war. Diese Monierung hat die Versicherung im Jan.21 erhalten und im Mai.21 an Prof Bäumler weitergeleitet.
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Im Okt. letzten Jahres hat die Versicherung dann einen Teil der Schadenforderung unter Angabe einer Haftungsquote von 60% bezahlt.
7.
Eine Antwort auf die Frage an den Gutachter haben wir noch nicht.
8. Zu deinem Hinweis bzgl. Kündigungsschutzklage, wir haben erst das Schreiben des Inklusionsamtes erhalten und stehen mit dem Betriebsrat in Kontakt, bei der Firmengröße, eine Internationale Brauerei aus oettingen(will keine Werbung machen) sollte eine Wiedereingliederung auch mit Umbau usw. möglich sein, meint auch Ulrich.
9.
Nach Aussage unseres Anwalts, gibt es für die von mir und meiner Frau erbrachten Leistungen (zeitlicher Aufwand) und die gefahrenen Strecken keinen Ersatz?
10
Im Bedarfsfall würde ich auch privat Klagen, da uns das Schicksal schon zum zweiten mal trifft.
Gruß Olaf