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Motorradunfall 09/05 mit Folge u.a Plexusläsion / GDB 100%

hallo simon, bin neu hier deine geschichte interessiert mich,denn meine ist medizinisch ähnlich.hatte 2008 einen schweren autounfall mit nervenwurzelausriss rechter arm
wurde auch in günzburg operiert bisher auch ohne erfolg. bin zwar schon 53, aber habe mit dem leben noch nicht abgeschlossen. mich interessiert vor allem die neurologische behandlung und die medikamenten einnahme. schmerzen habe ich auch oft und viel.gruss rehanate
 
Hallo ...,

vielleicht kann dies Euch ja zum Gedankenaustausch ein Stück weiterhelfen!
http://www.plexuslaesion.de/
Ich habe ein ähnliches Problem so schreiben es zumindest die Ärzte! Es ist aber schwierig zu schnell wird gesagt alles nur Einbildung udgl..
Die Beschwerden nehmen aber mit der Zeit zu! Ja und man kann sie nicht abstellen - außer man schüttet sich sich total voll mit Schmerzmitteln...!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo rehanate,

erstmal herzlich Willkommen hier im Forum. Um dir genauere Auskunft zu geben, solltest du mir mehr Auskunft geben.



Welche OPs wurde bis jetzt in Günzburg gemacht?
Hast du komplette Wurzelausrisse oder Hinterwurzelscxhäden?
Welche Nerven sind betroffen?
Wie bist du derzeit schmerztherapeutisch eingestellt?

Du kannst mir auch gerne PN schreiben, oder ich gebe dir bei Gelegenheit meine private Emailadresse.

Ganz liebe Grüße
Simon
 
Hallo miteinander,
eure Beiträge sind alle etwas länger her, ich möchte aber zu dieser Art Unfallverletzung mich etwas Austauschen, da mein Sohn 2019 bei einem Mottorad Unfall auch eine Plexusläsion von C5 bis C8 am rechten Arm erlitt.
Jetzt da es fast 2 1/2 Jahre her ist besteht doch Hoffnung, dass der Arm der bislang gänzlich geschädigt war, doch noch etwas aktiv werden könnte. Leider noch viele wenn und könnte.
Wie geht es euch heute nach vielen Jahren, und welche Erfahrung habt Ihr mit den Versicherungen bzgl. der Schadenregulierung.
Gruß Olaf
 
Grüß Dich, Reldiez!

01
Aussichten: Es ist leider anzunehmen: Der jetziger Zustand wird sich kaum noch ändern. Das ergibt sich aus der Falchliteratur, z.B. bei Widder/Gaidzik, Neurowissenschaftliche Begutachtung: Da geht man davon aus, dass nach 2 Jahren der Dauerschaden festgestellt werden kann.

Hinweis: Es gibt eine merkwürdige Erscheinung, die ankündigt, dass ein Nerven(ab-)riss doch wieder heilt. Man bekommt, was man noch nicht hatte: Elektrisierende Gefühle, "kleine Stromschläge", ein "Brizzeln". Das entsteht, wenn die ersten "Drähtchen wieder Kontakt bekommen", ein "repratives Zeichen" also. Tritt das auf "weiß der Nerv, wo das andere Ende ist". Da ist dann noch mit weiteren Verschaltungen zu rechnen.

Nur: Nach 2,5 Jahren ist es statistisch leider nicht mehr zu erwarten. Ich wünsche es Deinem Sohn, aber - leider.....


02
Du fragst nach "Erfahrungen mit Vericherungen". Oh! Da könnten wir hier im Forum eine Bibliothek vollschreiben, die müßte bald anbauen.


Also: Welche Versicherung meinst Du?

(a)
Die Kraft-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners? Die käme in Betracht, wenn Du einen Unfall hattest, den ein anderer KFZ-Fahrer verursacht hat.

(b)
Oder meinst Du eigene Versicherungen, also soche, bei denen Du die Prämie bezahlst?
(z.B.: Krankentagegeldversicherung; Berufsunfähigkeitsversischerung; Invaliditätsvericherung)

(c)
Oder vielleicht die BG? Oder die Deutsche Rentenversicherung?

03
Wo klemmt es bei Dir beim Thema "Versicherungsleistungen"?

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich meinte die Gegnerische Haftpflichtversicherung, bislang wurden Abschlagzahlungen geleistet, und eine Haftungsquote von 60% angeboten,
unser Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) hat zuletzt im Dez. erklärt er möchte das Ziel 100% erreichen.
Dem letzten Schreiben der Versicherung nach wollen Sie ein Schmerzensgeld von 20.000€ bezahlen.
Die privaten Versicherungen wie Unfallvers. mit BU und Lebensversicherung mit BU leisten ihren Teil kommen aber immer wieder mit neuen Nachweisen, ob mein Sohn noch Berufsunfähig ist. Gelernt hat er Zimmerer und Berufskraftfahrer, beides 3 Jährige Ausbildungsberufe, die er sehr wahrscheinlich nicht mehr ausüben wird.
Zu seinem Gesundheitszustand darf ich anmerken, dass er bereits 4x Operiert wurde, 1x in Günzburg, und 3x in Aachen. Derzeit sind wir bei einem Sanitätshaus und haben Kontakt zu einem Hersteller für ein sogenanntes "Exoskelett". Momentan bin ich sehr Zuversichtlich, da durch die OP´s die Oberarm Muskeln leichte Signale abgeben, die für die Funktion des Exoskelett notwendig sind. Die Einschiesenden Schmerzen wird er trotzdem behalten, meint Prof Becker aus Aachen.
Da ich Krankenpfleger und meine Frau Masseur und Bademeister sind, können wir uns ein recht gutes Bild vom Medizinischen machen. So haben wir auch auf eigene Kosten Elektro-Therapie Geräte angeschaft, was auch der Schließungen durch die Pandemi geschuldet war, und ob diese als Heilmittel erstattet werden (beide Geräte 10.000€) scheint fraglich.

Ich hoffe auch bei Dir hat sich Gesundheitlich etwas verbessert. Die Belastung ist für Betroffene enorm.
Gruß Reldiez
 
Grüß Dich, Reldiez!

01
Worauf beruht die Annahme, dass Dein Sohn eine Mithaftung von 40 % tragen soll?

02
Für einen Arm, der praktisch funktionslos ist, wird in der Regel eine MdE von 70 % angesetzt. Bei 100 % der Haftung der Gegenseite würde man normalerweise daumengepeilte 60.000,00 bis 80.000,00 Euro ansetzen. Bei 40 % Mithaftung also: 36.000,00 bis 48.000 Euro.
Das kann man schon raussuchen: Aus der Hacks-Schmerzensgeldtabelle (vormals: ADAC-Tabelle, heute: Deutscher Anwaltsverlag.

20.000,00 Euro-? Halte ich für völlig unzureichend.

03
Wichtige Frage: Was war der vor dem Unfall zuletzt ausgeübte Beruf? Zimmerer oder Berufskraftfahrer-? Hatte Dein Sohn einen Lehrabschluss als Berufskraftfahrer?
Danach richtet sich z.B., welche Arbeit Deinem Sohn heute noch zuzumuten ist.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
Mein Sohn hat beide Berufsausbildungen abgeschlossen, er war zuletzt als Berufskraftfahrer angestellt.

Die Haftungsquote ist aus dem letzten Schreiben der Versicherung ersichtlich, mit welchem die einzelnen Positionen der Schadenvorderung aufgelistet sind.

Die Tabellen für Schmerzensgelder etc. sind mir teilweise bekannt, bin aber schockiert darüber, dass Bein und Arm-Verlust gleichgesetzt werden.
Aus Lebenspraktischen funktionellen Gründen ist dein Arm wichtiger. Die Schmerzensgeldzahlung/Angebot der Versicherung ist ebenfalls dem Abrechnungsschreiben der Versicherung zu entnehmen.

Der Arbeitsplatz wurde Ihm jetzt gekündigt, wogegen wir, wenn auch wahrscheinlich Erfolglos, Wiederspruch eingelegt haben.

Gruß Olaf
Die Pseudonym Ansprache liegt mir nicht
 
Grüß Dich, Olaf!

01
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

VORSICHT, WICHTIGE, ABER KURZE FRIST!

(a)
Es muss Kündigungsschutzklage eingereicht werden! Es gibt eine Frist von 3 Wochen, die Rechte nach dem Kündigungsschutzgesetz einzuklagen. Die Frist geht los an dem Tag, an dem die Kündigung gekommen ist.

(b)
"Widerspruch" ändert daran gar nichts. Nur Klage rettet. Sonst nichts.

(c)
Klage kann auch so erhoben werden: Man ruft im Arbeitsgericht an. Und zwar in dem Arbeitsgericht, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Man fragt, wann man kommen darf, um eine Kündigungsschutzklage zu Protokoll nehmen zu lassen. Die Protokollbeamten wissen, wie's geht.

TIPP: Bitte sofort reinschreiben lassen, dass Dein Sohn schwerbehindert ist - egal, ob er schon anerkannt ist. Wenn noch kein solcher Antrag gestellt worden ist, bitte sofort nachholen und das dem Arbeitgeber per Einschreiben sofort mitteilen. Der Tipp ist wichtig!

(d)
Damit ist schon mal die Frist eingehalten. Rest: Bitte mit Anwalt.

02
Der ISLÄNDERS WARNBLINKER geht immer dann los, wenn's so richtig gefährlich wird. z.B., wenn bei ihm zu Hause der Vulkan ausbricht, der 5 km hinter'm Haus ist.


03
Eine Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz nicht zu retten ist, auch kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann. Nachdem auch Einarmige Autofahren dürfen, verstehe ich nicht, wieso der Arbeitsplatz nicht zu retten sein sollte. Vor allem im Fernverkehr geht das, weil man da in der Regel nicht selbst laden muss.

MERKE: Kündigung des Arbeitsvertrages = letztes Mittel, wenn der Arbeitgeber aber auch sonst keine Arbeit anbieten kann. Was der Arbeitgeber darstellen muss.

04
Viele Arbeitgeber scheitern dann daran, dass sie übersehen haben, das betreibliche Eingliederungsmanagement durchzuführen (Pflicht nach § 167 SGB IX).

Das steht zwar im SGB IX, wo es um Schwerbehinderte geht. Nur: Dieser § gilt für alle, nicht nur für die mit Schwerbehindertenausweis.

05
Die Klage ist schon allein deswegen wichtig, weil Dir sonst die Versicherng des Unfallgegners vorwirft, den Schaden nicht gemindert zu haben.

06
Im Arbeitsrecht gilt eine Ausnahme: Da gilt nämlich: Egal, wie die Sache endet, jeder zahlt seinen RA selbst. Nur: Die Kündigungsschutzklage ist bei Deinem Sohn Folge des Unfalles. Und für Unfallfolgen muss wer aufkommen-? Richtig! Die Versicherung des Unfallgegners! Also bitte, legt ihr die Rechnung des RA vor.



ISLÄNDER
 
Hallo,
nach dem "Unfallanalytischen Gutachten" sei mein Sohn 12kmh zu schnell gewesen. Er befand sich am Ortsausgang und ein Linksabbieger hatte ihm die Straße blockiert.
Die Versicherung meint den Anprall hätte er nicht verhindern können, aber die Verletzungen wären bei 50kmh gänzlich ausgeheilt.
Gruß Olaf
 
Grüß Dich, Olaf,

01
Deine Schilderungen sind oft so kurz, dass ich armer Hund nur raten kann, was Du sagen willst. Ich verstehe das: Du kennst den Unfall genau. Für Dich ist das selbstvertändlich. Klar, dass Du Dich ganz kurz faßt.

Aber wir hier, wir kennen den Unfall nicht! Wir waren auch nicht beim Unfall dabei-!

Jetzt rätseln wir, was Du wohl meinst mit dem, was Du sagst. Das Rätseln hält uns zwar geistig frisch, aber: Auf undeutlicher Grundlage ist es schwer, die richtigen Tipps zu geben. Also: Bitte etwas anschaulicher, wenn's geht. Das hilft Dir und Deinem Sohn.

02
Ich vermute, der Unfall war so -prüfe mal nach, ob ich mir das richtig zusammenreime:

(a)
Dein Sohn fuhr innerorts eine Straße entlang. Stimmt das?

(b)
Und zwar mit seinem Auto. Stimmt das? Oder war's ein Motorrad? Oder LKW?

(c)
Der Unfallverursacher kam als Gegenverkehr auf der gleichen Straße angefahren. Richtig?

(c)
Dann bog der Gegner (aus seiner Sicht) nach links ab, hat übersehen, dass Dein Sohn entgegen kam. Da fuhr er Deinem Sohn direkt vor das Auto. Das war so knapp, dass Bremsen auch nicht mehr bewirken konnte, die Kollision zu vermeiden, egal, ob er mit 50 oder 62 km/h gefahren ist. Gekracht hätte es so oder so. Sehe ich das richtig?

(d)
Wenn ich schief liege mit meinen Vermutungen: Dann sage das und bitte auch, wie es wirklich war.


03
Zur These (SOFERN Dein Sohn wirklich 62 km/h gefahren sein sollte): "Bei 50 km/h wäre der Sohn unverletzt geblieben":

(a)
Die These setzt gedanklich voraus, dass sich die Kräfte, die beim Menschen zu einer bestimmten Verletzung führen, sich ganz eng um einen bestimmten Wert der Durchschnitts-Bruchfestigkeit oder Durchschnitts-Reißfestigkeit gruppieren. So ungefähr nach dem System: Bei 80 kg auf dem Unterarmr passiert nie was. Das halten alle aus. Bei 100 kg bricht/reißt das Teil aber immer.

Dann haben wir einen Spielraum von 80 bis 100 kg. Ziemlich schmal, diese Bandbreite.

(b)
Das ist bei genormeten Stahl-T-Trägern so. In genormten Versuchebdingungen. Die hatten wir hier nicht.

(c)
Beim Menschen stimmt es definitiv nicht. Dazu fallen die Menschen allzu unterschiedlich aus.

(ca)
Du weiß ja: Es gibt Erwachsene, die wiegen 55 kg. Und Erwachsene, die wiegen 120 kg. Schon das ist eine große Spannbreite.

(cb)
Einige haben Osteoporose, da brechen Knochen leicht. Wenn der auch noch Übergewicht hat....

(cc)
Andere haben ziemlich ruchfeste Knochen (Sportler z.B.!). Die brechen noch nicht mal bei der zehnfachen Kraft, die beim Osteoporose-Menschen aber schon langen, dass der Knochen bricht.

(d)
Das kann man ganz leicht plausibel machen: Neulich, in der Zeitung, ein schwerer Disko-Heimfahrer-Unfall. Im Unfallauto 3 junge Leute. Einer ist gestorben. Einer wurde verletzt. Dem dritten ist fast gar nichts passiert. Sie alle waren im gleichen Auto und hatten den gleichen Unfall. Solche Berichte kennen wir alle!

Wie will man dann ernst genommen werden mit der Behauptung: Weil Dein Sohn (angeblich!) 62 statt 50 gefahren ist, nur deshalb ist ihm was passiert?

(e)
Seit über 40 Jahren sind Verkehrsunfälle und Verletzungsfolgen mein Berufsleben, aber die These, die die Versicherung da anbietet-?!

Das war wieder einer, er erzählt: "Pferde kommen mit blauem Fell auf die Welt. Aber denke Dir nichts: Nach drei Wochen ändert es die Farbe.... und zwar über Nacht, von einem Tag auf den anderen." Das tun die Pferde in Island nicht und in Deutschland auch nicht. Das tun sie überhaupt nicht.

(f)
Woher weißt Du eigentlich, dass Dein Sohn 62 km/h gefahren ist?

(fa)
Fahrtenschreiber? Unfall-Daten-Schreiber?

(fb)
Wenn nicht: Woher genau kommt die Aussage?

(fc)
Wenn von einem Gutachten: Von welchem Begutachtungsbüro?
Wer hatd as Gutachten in Auftrag gegeben-? Polizei/Staatsanwalt? Gegnerische Versicherung?

Leider: Auch unter den Ingenieursbüros gibt es solche, die reichlich bedenklich arbeiten.


04
Huhu! Wo ist denn unser Unfallanalytiker, der "Rekobär"?

Rekobär ist bei uns im Forum ein ganz Wichtiger. Der weiß bei Unfallanlytik viel mehr als ich, der ist nämlich Diplom-Ingenieur. Wenn er nicht demnächst sich meldet, werde ich ihn mal bitten, hier vorbeizuschauen. Bis dahin bitte, präzisiere Deine Schilderungen.

ISLÄNDER
 
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