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Motorrad Unfall, Nach fast 2 Jahren Folgeschäden und überall zu Kämpfen

stoffel1988

Neues Mitglied
Guten Tag Gemeinde,
bin auf dieses Forum gestoßen und sehr froh darüber, da ich absolut nicht weiß ob alles so richtig läuft wie es soll.
Ich hatte vor bald 2 Jahren (16.07.2023) einen Motorradunfall, weil mir die Vorfahrt genommen wurde. Fakt ist das ich absolut keine schuld trage.
Ich wurde ins Krankenhaus geliefert mit einem Polytrauma, einer Radiusfraktur (Galleazzi Fraktur) links, 3 gebrochenen Rippen in der Brust und Hämatomen auf Nieren, Lunge Und ein ziemlich Großes auf der Leber. Der Arm wurde Operiert, nach 12 Tagen wurde ich entlassen und wir waren guter dinge das ich schnell wieder auf die Beine komme. Nach 2 Stunden zuhause viel ich in einen Shock Zustand, meine Frau rief den Notarzt und ich wurde wieder Operiert weil ich innere Blutungen hatte und über 2 Liter Blut verloren. Mein Arm wurde Nach 6 Wochen aus der schiene geholt und die Drähte gezogen. Zurzeit sitze ich 300 Km von meiner Familie Entfernt wegen einer 2 Jährigen Umschulung. Ich habe wichtige Jahre mir meinem Damals 1 Jährigen Sohn verpasst und meine Frau war Psychisch sehr instabil (sie fuhr hinter mir her, ebenfalls mit dem Motorrad). es waren 2 sehr schwere Jahre und ich bin Absolut nicht zufrieden wie es zurzeit läuft. Vorweg ich will mich nicht bereichern oder etwas geschenkt, ich möchte nur einigermaßen entschädigt werden und das beste aus meiner Situation rausholen und machen. Ich bin mir nicht sicher ob mein Anwalt gut ist, ober ob es bei uns in Deutschland wirklich so läuft. mein Anwalt rührt sich kaum, es kommt ab und zu die Entschädigung für den medizinischen Ausgaben und ich bekam einmalig 7000 € Schmerzensgeld Vorauszahlung, natürlich auch die kosten für das Motorrad. Ansonsten regt sich nichts, Er hat vor einem Jahr schon eine Fristverlängerung beantragt und meinte das dauert solange bis ich ganz gesund bin. Und ich brauche auf keinen fall denken das ich 50.000 € bekomme oder so. Meine Hand muss zwar irgendwann Nochmal operiert werden da ich noch Probleme habe, und wenn meine Schmerzen im Bauch nicht weggehen kann es sein das da irgendwann die Zysten rausgemacht werden müssen, aber das kann man doch auch unter Vorbehalt machen oder? Ich möchte das alles einfach hinter mich bringen das meine frau und ich damit abschließen können.
ich habe zwei gutachten
1 von der Hand das ich sie nicht drehen und nichts heben kann
2 Vom Abdomen das ich Ständig schmerzen habe und keine 10 kg mehr heben darf.

Ist das so wirklich der lauf der dinge?

Mit dem Behinderten Ausweis habe ich auch Probleme Nach meinem zweiten Widerspruch geht es jetzt ans Regierungspräsidium, gibt es denn da auch öfter Probleme? was steht mir da erfahrungsgemäß denn zu?

was kann ich noch machen hat jemand Tipps oder einen rat für mich? Ich wäre sehr dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Stoffel1988,

erstmals herzlich willkommen hier in diesem Forum.

Von meiner Seite kann ich Dir vorab einige Informationen aus eigener Erfahrung zukommen lassen.

Ich bin selbst betroffen aus dem Jahr 2010 und meine Story handelt aber in Österreich und ist gesamt doch weniger schwerwiegend
als Dein geschilderter Verhalt. Trotzdem möchte ich kurz zum Thema Schmerzensgeld etwas festhalten, hier ist es meiner Meinung nach so, wenn Da hier ein Betrag im Raum steht der an die 50Tsd geht, da schaut das vielleicht für den Laien sehr viel aus, aber die bleibenden Schäden hast ja Du, und Du musst ja dann den Rest des Lebens damit umgehen. Wenn der Unfall dann 10 Jahre oder noch
länger zurück liegt, dann rechne mal die Jahre in Tage um und sieh mal wie viele Euro das pro Tag dann ergibt.
(Das wird den meisten mit bleibenden Schäden so ergehen)

Weiter sehe ich das so, das natürlich alle anfallenden Kosten wie Fahrten, Medikamente usw. die bisher angefallen sind, von der Versicherung gefordert werden müssen/können.
Auch für die nächsten Jahre würde zu berücksichtigen sein, welche Medikamenten kosten, Fahrtkosten usw. aufgrund der Unfallfolgen weiterhin anfallen und Diese im Endeffekt gefordert werden sollten.

Z.B. Therapien welche in den nächsten Jahren notwendig werden, auch hier würde ich zumindest schauen das wenigstens die Fahrtkosten gefordert werden, für den Zeitaufwand wird es möglicherweise eh nix geben? (Das soll jetzt nicht heißen, dass ich von der Versicherung derartige Forderungen der letzten 12-13 Jahre geltend gemacht bzw. erhalten habe)

Und was in meinem Fall für mich äußerst relevant wäre? ist die berufliche Situation. Den damaligen Beruf der eben 2010 schon gut bezahlt war kann ich nicht mehr ausüben. (Wenn ich z.B. in einem Supermarkt oder in einem Lager gearbeitet hätte, würde die Höhe des Lohnes von damals schon deutlich ca. 30% darunter liegen und dazu würden beide Tätigkeiten eventl. ohne gravierende Einschränkungen noch möglich sein?)
Weiter sehe ich da unter Rücksichtsname einer Verschlechterung, was in meinem Fall gegenwärtig ist, einen weiteren Faktor der die beruflichen Möglichkeiten wiederum beeinträchtigt. (Auch hier muß ich festhalten, dass dies jetzt nicht bedeuten soll, dass in meinem
Fall diesbezgl. da gegen die Versicherung etwas geregelt ist)

Im Prinzip gibt es da noch weitere Punkte für mögliche Forderungen, aber da kommen sicher noch Antworten von weiteren Usern.

Bis hierher einmal Alles Gute!

Grüße

Hrc4Life

Ich hoffe das ich mit meinem Beitrag ein paar wesentliche Anhaltspunkte aufzeigen konnte.
 
Hallo,
ja,mir den anweist wirklich ein Problem.Sie werden bezahlt auch wenn sie nichts tun und sind dann wenn es im klageverfahre. Ist meisaif einen billigen vergleich aus.
Ich habe jetzt den 5 Anwalt und keine Rechtschutz..Ich kann dir nur raten schnellstmöglich zu klagen.Je mehr Zeit vergeht um so schwieriger kannst du alles nachweisen.Hole die alle klinischen Befund per DSGVO Auskunft von der Klinik.mach eine DSGVO Auskunft bei der gegnerischen Haftpflicht.
Such deine Sache zusammen.
Und such dir einen neuen Anwalt!
Vielleicht kann dir jemand per PN helfen.Du brauchst aber erst 2( Beiträge.
Hattest du ein SHT?Lg j
 
Hallo und vielen Dank erstmal für die Antworten.

@Jens69
Das dachte ich mit eben auch schon, der Anwalt sagt immer da kann man nichts machen, bevor meine Behandlungen ganz abgeschlossen sind. Aber ob und wann meine linke Hand nochmal operiert wird weiß man einfach noch nicht. deshalb würde ich das gerne hinter mich bringen mit dem Gericht und wenn ich nochmal operiert werden sollte dann wird das eben noch nachverhandelt. so hab ich mir das gedacht. Einiges wird ja bisher auch bezahlt aber viele Sachen eben auch nicht. Und das der mir von vornherein keine Hoffnung macht auf eine einigermaßen angemessene Entschädigung finde ich komisch. Den jetzigen und ersten Anwalt bezahlt bisher die gegnerische Versicherung, ich habe zusätzlich noch eine Rechtschutzversicherung die ich noch nicht beansprucht habe. Ich war tatsächlich vor einem halben Jahr schon bei einem anderem Anwalt, den habe ich für die stunde quasi einfach selber bezahlt um mich zu informieren ob das alles richtig läuft. Der meinte es sei nicht so einfach den Anwalt zu wechseln und das meiner die arbeit schon richtig macht. Du meinst mit SHT Schädelhirntrauma? das hatte ich nicht. und was meinst du mit PN und 2 Beiträgen?


@Hrc4Life
Danke für deine Antwort.
Ja meinen Beruf den ich bisher ausgeübt habe mit leib und seele kann ich nun nicht mehr ausüben, deshalb bin ich für 2 Jahre unter der Woche von zuhause weg (300Km) und mache eine Umschulung. Erst diese Woche bekam ich ein schreiben der Versicherung das Die Differenz von meinem alten Lohn zu dem jetzigen Übergangsgeld nicht bezahlt wird da es 500€ ausmacht, ich mir ja aber jetzt Geld sparen würde da ich Internatsmäßig untergebracht bin und auch nicht zur Arbeit fahren muss. was ich ehrlich gesagt eine Frechheit finde Ich habe ein Haus und Familie zuhause das kostet alles gleichviel ob ich da bin oder nicht und seid ich nicht mehr arbeiten kann und umschule habe ich ein zweites Auto was vorher nicht nötig war, da ich einen Firmenwagen hatte.
Fahrtkosten habe ich bisher ca. zu 2/3 bekommen. habe jetzt hier im Forum noch gelesen das es ein Haushaltsführungsgeld gibt kennt sich da jemand aus? Ich habe bis heute noch Pflegegrad 2. Was meinst du denn, das kann doch jetzt verhandelt werden und die weiteren kosten dann trotzdem getragen werden oder? Ich habe eben starke bedenken das sonst zu viel Zeit vergeht.


Ich bin um jeden Tipp und Hilfe dankbar
 
Lieber @stoffel1988 ,
es geht um den Haushaltsführungsschaden.

Durch die unfallbedingten Verletzungen kannst Du ja bestimmte Dinge im Haushalt nicht mehr selbst erledigen und benötigst die Hilfe von professionellen Diensten oder Familienangehörigen. Die Kosten für die Leistungen, welche sie erbringen, werden berechnet und müssen von der Versicherung des Unfallgegners erstattet werden.

Über den Haushaltsführungsschaden ist hier schon oft geschrieben worden, bitte gib in die Suchfunktion (oben rechts) den Begriff Haushaltsführungsschaden ein, dann findest Du die entsprechenden Beiträge.

Du erwähntest, dass Du eine eigene Rechtsschutzversicherung hast. Sei froh darüber, vielleicht ist es jetzt an der Zeit den Anwalt zu wechseln und die eigene Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen? Bitte besprich dies einmal mit der Versicherung! Du bist sicherlich durch die Umschulung stark beansprucht und benötigst für die Klärung der rechtlichen Angelegenheiten jemanden, der Dich wirklich ernst nimmt.

In Deinem ersten Beitrag erwähntest Du, dass Deine Frau den Unfall miterlebt hat. Unter bestimmten Umständen steht auch ihr Schmerzensgeld zu. Dies muss aber der Anwalt verhandeln bzw.einklagen.

In welche Branche wirst Du umgeschult?

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
@KS1973
Vielen Dank für den Tipp das werde ich mir mal durchlesen und dem nachgehen.

Meine Frau war ja auch beim Psychologen in Behandlung, dies wurde meinem Anwalt beigefügt die Gegnerversicherung meinte da zahlt sie nichts und der Anwalt meinte da kann man nichts machen.

Das mit der Rechtschutz ist eine gute Idee nur kann ich mich da glaub nicht beraten lassen, da das die gleiche Versicherung ist wie meine Gegnerversicherung. Ich könnte vielleicht zu einem Anwalt und die müssen das dann einfach übernehmen??
 
Hallo,
PN bedeutet privat Nachricht diese geht erst nach 25 Beiträgen.
Vielleicht ist im Forum jmd.der einen guten Anwalt kennt.
Mein Unfall war 21 und meine Klage direkt 1 Jahr und 6 Monate später.
Lass dich nicht hinhalten und um jeden HAushaltsführungsschaden kämpfen,soll doch das Gericht ermitteln.
Und wenn 500 € Differenz,dann klag diese ein.
Sie verarschen dich immer weiter.
Und plötzlich sagen sie ,sie würden ja die Schäden vom Unfall bezahlen,es sind aber gar keine mehr da….
So versuchen sie es bei mir,bin seit Unfall voll berentet,PG2 und GDB 60 und Sie streiten alles ab.
Selbst 3 Gerichtsgutachter sagen ,biomechanusch war der Unfall geeignet,und zwei Ärzte das die Schäden da sind.
Nur die Gegenseite versucht die Gerichtsgutachter für befangen zu erklären und zieht immer wieder ein neues Kaninchen aus dem Hut.
Ich glaube ich habe mich verschrieben und BORA heißt die rechtsanwalts Ordnung.Woher willst du wissen das du kein Schädel Hirn Trauma hattest)SHT.
Wenn du zwei Stunden danach zusammen gebrochen bist.Musstest du dich übergeben?Hattest du einen filmriss?Hat vielleicht der Helm Gefäße am hinteren Hals abgeklemmt?Hattest du ein Schleuder Trauma ? Schau dir genau deine Diagnosen an ,kämpfe gerichtlich um die Feststellung der primären Schäden,so können sie später nicht sagen da war doch garnichts..
Einige Anwälte arbeiten auch mit der Gegenseite zusammen….alles schon erlebt.
Lg
 
Ja genau so kommt es mir vor, wie wenn mein Anwalt mit der Gegnerversicherung zusammen arbeitet. Da wäre ich dankbar wenn ich eine Empfehlung bekomme, für einen guten Anwalt der sich der Sache annimmt. Ist es denn wirklich so einfach einen neuen Anwalt zu nehmen?
 
Hallo,

das mit dem Internat und den Kostenersparnissen kann zu einem gewissen Grad tatsächlich? seine Berechtigung haben.
Doch 300km von Zuhause und wieder retour ist fraglich wie oft, möchte man wahrscheinlich jedes Wochenende zuhause verbringen.
Hier sind das sicher Fahrtkosten und wenn vorher für den Arbeitsweg ein Firmenwagen zur Verfügung stand, dann wären da keine Kosten für den Arbeitsweg angefallen. (Da kann man möglicherweise wieder festhalten, dass man diese Wege auch öffentlich z.B. mit dem Zug bestreiten kann, und somit vielleicht nur halb so hohe Kosten resultieren würden?)
Etwas anders würde es aussehen wenn der Firmenwagen unter Sachbezug gelaufen ist, d.H. auch für Privatnutzung verwendet wurde,
und dieser Betrag dann monatlich vom Lohn abgezogen wurde.

Weiter müsste eigentlich wenn man die €500 als Verdienstausfall hernimmt berücksichtigt werden, das auf der anderen Seite weniger in das Pensionssystem einbezahlt wird. Das fehlt Dir ja dann auch für diesen Zeitraum in der Umschulung.
Z.B. Bruttoverdienst € 3000, und jetzt € 2500 wird ja weniger in das Pensionssystem bezahlt.

In den anderen Punkten kann ich Jens69 mit #3 teilweise zustimmen, da ich auch große Bedenken habe ob in derartigen Fällen die Interessen der Leidtragenden in einem akzeptablen Rahmen gewahrt werden.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo,

Das mit der Rechtschutz ist eine gute Idee nur kann ich mich da glaub nicht beraten lassen, da das die gleiche Versicherung ist wie meine Gegnerversicherung. Ich könnte vielleicht zu einem Anwalt und die müssen das dann einfach übernehmen??

Aus eigener Erfahrung, es spielt überhaupt keine Rolle, dass die RSV und die Gegnerversicherung bei der selben Versicherung sind. Ist völlig egal.

MFG
 
Hallo,



Aus eigener Erfahrung, es spielt überhaupt keine Rolle, dass die RSV und die Gegnerversicherung bei der selben Versicherung sind. Ist völlig egal.

MFG
Ok das ist ja schonmal gut zu wissen, aber wahrscheinlich ist es sinnvoller einen anderen Anwalt zu suchen und der regelt das mit der RSV, als das ich zu der Rechtschutz gehe und mich beraten lassen oder?
 
Hallo,
Von Isländer wurde mal gepostet wie werde ich einen Anwalt los.Dort beschreibt er genau wie man vorgeht wenn der jetzige Anwalt nicht arbeitet.
Lies dich mal ein.
Viele Grüße J
 
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