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Motorhaube bei Sturm aufgesprungen

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Santafee

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2007
Beiträge
1,591
Hallo,

also gerstern hat es mich voll erwischt: Mit ist bei voller Fahrt die Motorhaube aufgesprungen!:eek: Es fühlte sich an, als hätte uns (meine Tochter und mich) vorher eine Windböe erfasst und dann gab es einen Schlag und uns flog die Motorhaube in die Frontscheibe:eek::mad:. Dabei hatten wir mächtig Glück, dass ich 1. nicht das Lenkrad verriß und 2. die Straße nur geradeaus ging! Bis auf Glassplitter im Auge ist uns also Gott sei Dank nichts weiter passiert (wir waren gestern noch beim Augenarzt!).

Nun fängt aber der Ärger an: Die Scheibe wird wohl über die Vers. (TK) abgegolten, aber der Rest (Motorhaube, Scheibenwischer, Dach) ? ? ? Die Vers. meinte, es ist nicht vers. wenn sich Teile einfach so lösen, bzw. aufspringen? ? ? Dabei ist mein Auto erst 4 Jahre alt, also kann es doch nichts mit Verschleiß und so zu tun haben! Und vorher war auch niemand am Auto, der die Motorhaube evtl. nicht richtig verschlossen hat...

Habt Ihr ne Ahnung oder einen Tipp für mich? Oder ist jemanden ähnliches schon mal passiert? ? ?

VG Santafee:confused:
 
Hallo Santafee,

der Sturm ist nicht daran schuld, dass die Motorhaube aufgesprungen ist. Sie ist normalerweise so gesichert, dass sie auch weit jenseits der 200 km/h geschlossen bleiben muß.

Es scheint so, dass der Schließmechanismus nicht in Ordnung, bzw. nicht richtig eingerastet war. Es wird schwierig sein, jemandem eine Schuld nachzuweisen. Ich würde mich bei der Versicherung genau erkundigen und mir den Vertrag ausführlich durchlesen und deuten lassen. Oft wissen sogar Autowerkstätten darüber Bescheid, was die Versicherungen bezahlen müssen, wenn sie schon mal ähnliche Schäden zu beheben hatten.

Lass nicht zu schnell locker!

Grüße von
IngLag
 
Hallo Santafee,

hast Du zufällig einen A. Romeo? In einer Sendung ARD-Ratgebers Auto/Verkehr wurde das Thema angesprochen es gab mächtig Probleme aber
zum Schluss haben die teilweise die Fahrzeuge umgetauscht weil dies nicht nur einmal passiert ist auch ohne Sturm!
Wie auch immer ich würde mich da schon einmal rechtlich beraten lassen!
Natürlich wird man sich versuchen damit rauszureden das man die MH nicht richtig zugemacht hat, aber trotzdem nicht locker lassen!
Wenn es ein anderes Fahrzeug ist halt einmal auf die Geschichte mit dem A.R. verweisen!
Zur Not halt einmal eine Klage in den Raum stellen , den es hätte ja auch viel schlimmeres passieren können!

Gruss Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
... Habt Ihr ne Ahnung oder einen Tipp für mich? Oder ist jemanden ähnliches schon mal passiert? ? ?
Hallo Santafee,
Du machst schon das richtige: recherchieren und die Möglichkeiten des Internets nutzen.

IngLag hat bereist die richtigen Hinweis gegeben.

Den Schaden hast Du schriftlich der Versicherung gemeldet?
Dann sollten die ebenso schriftlich die Regulierung der Haube abgelehnt haben.
Damit würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, damit der sich die Argumentation der Versicherung genauer anschauen kann.

Andererseits würde ich mich auf die Suche nach Informationen bezüglich eines denkbaren Konstruktions-/Serienmangels machen. Ich würde also auch versuchen herauszufinden ob es noch andere gibt, die einen möglichen Mangel erkannt haben. Dazu muss die Haube nicht aufgesprungen sein, es wäre schon ein Hinweis, wenn anderer Fahrer von klappernder oder vibrierender Motorhaube berichten würden. Mit scheinen dazu Boards/Foren der Autocommunities geeignet. (Aber natürlich auch Google).
Es kann auch nicht schaden den Verkäufer zu fragen, ob er vom Hersteller diesbezüglich informiert worden ist.

Denn dann kann sich die Sachlage nochmals verändern.
Allerdings macht das nach meinem Dafürhalten wohl nur Sinn, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo und vielen Dank für Eure Tipps!

@JoachimD., ich habe einen Ford Fusion, 4 Jahre alt und bisher nur Ärger...

@oohps, ich habe gestern abend die Vers. erstmal telefonisch informiert und sie will evtl. heute schon einen GA in die Werkstatt schicken... Ich hoffe jetzt eigentlich auch, dass irgendein Konstruktionsfehler vorgelegen hat! Und man es auch feststellt!

Im Internet habe ich bisher noch nichts derartiges bei Autos der Marke Ford Fusion gelesen, habe aber auch noch nicht sooo ausführlich recherchiert. Werde es aber heute noch tun!

@Inlag, ich denke nicht, dass ein Schließmechanismus versagt hat, denn ich bin schon eine Weile gefahren, auch über eine "Huckelpiste" (defekte Straße)... da hätte mir doch das Klappern auffallen müssen! ? Außerdem fahre ich fast täglich mit meinem Auto und es war niemand in Letzter Zeit dran!

Als es passierte, war re. und links Feld, keine Bäume ringsum... ich bin um eine Kurve und plötzlich gabs diesen Knall... Kann eine Böe nicht mehr als 200 km/h Windstärke haben?

VG Santafee
 
... Kann eine Böe nicht mehr als 200 km/h Windstärke haben? ...
Ja, das ist schon möglich. Der Sturm Kyrills hatte seinerzeit Geschwindigkeit so um die 250 km/h.
Aber dass Du derzeit darüber nachdenkst ist derzeit müssig.
Denn Du müsstest wissen ab welcher Windgeschwindigkeit und aus welchem Winkel der Wind auftreffen/eintreten müsste, damit der Verschlußmechanismus reagiert.
Prüfen die Fahrzeughersteller überhaupt den "Angriff" aus allen denkbaren Richtungen inkl. der Variante, das Wind ja auch nur seitwärts oder seitwärts von unten oder wie auch immer auf das Fahrzeug treffen kann? Und wie sieht es aus, wenn so eine Windboe von unten unter dem Fahrzeug einen Überdruck und gleichzeitig über der Fahrzeughaube einen Unterdruck erzeugt?

Wenn Die Versicherung den Gutachter schickt, werden das möglicherweise Fragen sein.
Bei unserem Unfall war es jedenfalls so, dass die Versicherung auch etwas behauptete, damit sie nicht zahlen muss (und es gab keinen weiteren Augenzeugen). Daraufhin meinte und schrieb der Anwalt, dass die Versicherung ihre Behauptungen beweisen muss. Wenn sie das nicht kann, dann muss sie zahlen.

Allerdings spielt dies natürlich nur eine Rolle, soweit die Versicherung für diese Schäden grundsätzlich in Anspruch genommen werden könnte. Und das wiederum kann möglicherweise auch nur ein Spezialist beantworten. Denn mir erscheint das nicht eindeutig als Sturmschaden. Oder bestenfalls ist die Motorhaube/der Verschluß durch den Sturm beschädigt worden. Aber die Scheibe bzw. das Dach sind ja durch die Motorhaube beschädigt worden. Also durch ein Teil des KFZ selbst.
Aber wie gesagt, dass ist wohl alles etwas für einen Spezialisten.

Grüße
Frank Pohl
 
@ Santafee
Motorhauben sollten egal bei welchen Windverhältnissen nicht aufspringen da sie neben dem Schließmechanismuss auch noch eine weitere mechanische Sperre haben.
Di solltest dich einmal an den ADAC wenden und dort fragen ob die schon von ähnlichen Fällen gehört haben. Dann solltest du, wenn es noch nicht zu spät ist, den Schaden durch einen unabhängigen (gibt es sowas ,-)) Gutachten besichtigen lassen und ein Beweissicherungsverfahren durchführen lassen. D.h, den Schließmechanismus sichern.
Deine Versicherung müsste sicher zahlen wenn du durch das Aufspringen gegen etwas gefahren wärst, was ja aber zum Glück nicht passiert ist. Ich empfehle dir dich an den Versicherungsombutsmann zu wenden und ihn prüfen zu lassen ob du einen Anspruch hast und die Ablehnung gerechtfertigt ist. Mit Rechtsschutz kann das parallel auch ein Anwalt machen. Diesen Anwalt solltest du auch beauftragen Ansprüche gegen den Autohersteller zu prüfen. Sollte dein Fahrzeug regelmäßig gewartet worden sein, so denke ich das auch dort berechtigte Ansprüche zu stellen sind.
Viel Erfolg und die besten Grüße!

Micha
 
Hallo Micha,

vielen Dank für Deine Tipps! Ich werde das alles versuchen...

Leider :( waren wir jetzt ein paar Tage im Urlaub und ich konnte nicht viel ausrichten - außer rumtelefonieren! Und nun gibts weiteren Ärger mit der Werkstatt: Die haben einfach alles repariert, obwohl wir das nicht wollten (Beweissicherung!):eek::mad:

Ich habe sooo die Nase voll von dem ganzen Misst! Keiner macht das, was man sagt, sondern einfach irgentwas!

Morgen holen wir das Auto ab und es wird mächtigen Ärger geben, denn wir sind nicht gewillt, etwas zu zahlen, wofür es keinen Auftrag gab! (Außer die Scheibe, die übernimmt die TK)

An Ford schreibe ich gerade einen Brief! Und der Gutachter ist einfach nicht zu erreichen... er schreibt, dass am Schließmechanismuss nichts (!) kaputt ist. Ehrlich gesagt möchte ich mit dem Auto gar nicht mehr fahren, da ich Angst habe, es passiert wieder! Ich hatte wirklich Glück, dass ich auf der Straße geblieben bin und gegen kein Baum gefahren bin - nich auszudenken, wenn das meiner Tochter passiert wäre - sie ist Fahranfängerin!

VG Santafee
 
Hallo Santafee,
wenn Beweise vernichtet wurden, wäre das nach meinem Dafürhalten nicht so schlimm. Denn dann ist Euch die Möglichkeit genommen, zu beweisen, dass es ein Problem gab.
Das darf Euch erstmal nicht zum Nachteil ausgelegt werden, frei nach dem Motto: "Wo kein Beweis, da auch kein Problem."
Allerdings könnt ihr nun Eure Ansprüche, die möglicherweise berechtigt gewesen wären, nicht mehr durchsetzen.
Der dadurch entstandene Nachteil müsste dann doch eigentlich durch den Beweisvernichter ausgeglichen werden. Und der kann nun nicht mehr beweisen, dass es das technische Problem nicht gab.
Die aktuelle Situation nach meinem Dafürhalten:
Ihr habt einen Nachteil durch das selbsttätige Handeln der Werkstatt. Das könnt ihr beweisen. Also könnt ihr Ansprüche geltend machen.
Er muss beweisen, dass die Darstellung nicht richtig ist. Die Möglichkeit fehlt ihm.

Ich meine, sprecht das mal mit Eurem Anwalt durch.

Grüße
oohpss
 
Hallo und vielen Dank für Eure Tipps!

Ich habe nun neueste Erkenntnisse: Durch ein Sturmgutachten kann ich beweisen, dass ich durch orkanartige Sturmböen (entspricht Windstärke 11!) gefahren bin! Es bestand also durchaus eine plötzliche, von außen auftretende Gewalteinwirkung - also ein Unfallereignis!
Am Schloss ist laut GA nichts beschädigt und das beweist schon mal, dass kein Betriebsschaden vorgelegen haben kann!

Vom ADAC habe ich die Hinweise bekommen, dass zwar andere KfZ dieses Problem hatten/haben (Alfa Romeo, VW Fox, Nissan Primera, Chrysler, Lancia Phedra, Mercedes, Mitsubishi Lancer Kombi, ... ? ) und Rückrufaktionen starten mussten, aber bei meinem Auto nicht.

Ford hat sich zu diesem Problem noch nicht gemeldet:mad:...

Inzwischen sehe ich es so, dass nun die Werkstatt das Problem hat: Sie hat ohne Kostenzusage repariert... Sollte die Vers. weiterhin nicht zahlen (da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen)... wir haben kein Auftrag zur Reparatur gegeben!

VG Santafee
 
... Sturmgutachten ... orkanartige Sturmböen ... eine plötzliche, von außen auftretende Gewalteinwirkung - also ein Unfallereignis! ... Vom ADAC habe ich die Hinweise bekommen, dass zwar andere KfZ dieses Problem hatten/haben (Alfa Romeo, VW Fox, Nissan Primera, Chrysler, Lancia Phedra, Mercedes, Mitsubishi Lancer Kombi, ... ? ) und Rückrufaktionen starten mussten, aber bei meinem Auto nicht.
Hallo Santafee,
das sind doch schon mal eine gute Anzahl gute Nachrichten.
Nun wird das doch mit der Beweisführung interessant.
Ihr habt eine Schilderung des Ereignisses, ihr habt die Gewalteinwirkung, ihr habt die Tatsache betsätigt bekommen, dass es diesen technischen Zusammenhang gibt (war nicht bei Eurem Fahrzeug, aber bei hinreichend vielen (nach meinem Empfinden)), nun müsste der Anwalt bzw. die generische Versicherung doch eine Meinung haben.
Denn eigentlich wäre ja nun nur zu beurteilen, ob Eure Darstellung warscheinlicher ist, als die der gengenrischen Versicherung.
Und für die generische Versicherung reicht es nun nicht mehr zu behaupten "Können wir uns nicht vorstellen.", den die müssten doch nun darstellen, warum die Darstellung von Euch nicht stimmig (nicht warscheinlich) sein soll. Und diese Darstellung muss wiederum so schlüssig sein, dass Eure Darstellung wieder "unstimmig" wird.
Da jede Partei zum Beweis ihrer Darstellung verpflichtet ist und ihr nun einige habt und da es der gegnerischen Versicherung nicht gelingen wird, ihre eigene Darstellung ("das konnte so nicht passieren") zu beweisen, habt ihr doch alleralllerbeste Karten.

Oder?

Grüße
oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo oohpss,

...ich hoffe es, dass es reichen wird! :D:cool:

Ich bin aber auch weiterhin nicht untätig und habe nur eine Frage:

War es nun ein derartiger (stürmischer) Zufall oder kann das Aufspringen jederzeit und bei jedem Auto wieder passieren? :confused:

Ich habe echt Angst wieder damit zu fahren und sehe mich schon nach einem anderen Auto um, aber nicht nach einem Neuen:rolleyes:!

VG Santafee
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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