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Morphium

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe Schmerzgeplagte,
ich habe da mal eine Frage, wenn man Morphium/Morphin bekommt, kann man da noch "verantwortungsvoll" arbeiten?
Konkretes Beispiel: Einer meine BK 1301 Mitleidenden bekommt Morphinpräparate, nicht wg. der Blase, sondern wg. dem Rücken. Nun ist die DRV sehr "hartleibig" und meint, er könnte noch stundenweise arbeiten.
Wenn ich nach einem Joint schon aus dem Verkehr gezogen werde, wie ist es nach dem "Crack-Genuss". Nur für "Laien", Morphium, Morphin, Heroin, Crack sind mehr oder weniger die gleiche Chemie und physiologische Wirkung.
Jetzt mal ganz konkret, möchtet ihr einem "Morphinisten" im Strassenverkehr begegnen, auch mit Zustimmung der DRV, oder wollen die schon mal ein paar "zukünftige" Rentner ausschalten.
So viel zur DRV.
 
Hallo :)

die DRV geht von einer besonderen Arbeitsplatzausgestaltung aus.

Heimarbeit --- kein Anfahrtsweg

Telefonhörer kann gehalten werden, also arbeitsfähig

Heimarbeit --- flexibel --- morgens eine Stunde, mittags eine Stunde, abends eine Stunde ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: oder gab es da nicht auch mal so eine Art horziontales Gewerbe (drei Fragezeichen anhäng)
 
Hi Paro,

ich bin eine leidenschaftliche Autofahrerin, aber seit ich "harte Drogen" nehme, lasse ich lieber das Auto stehen und fahre nur, wenn es wirklich sein muss! (oder ich einschätzen kann, dass es geht?)

Ich hatte unter Oxygesic ca. 3 Schlüsselerlebnisse (damals musste ich zu einer Umschulung bzw. zum Praktikum/Arbeit) und bekam regelrechte Aussetzer, dh. als Bsp. ich bemerkte einen Radfahrer ca. 200m vor mir und plötzlich war ich nur noch 1 m hinter ihm und musste scharf ausweichen, um ihn nicht umzufahren... Ich war ziemlich erschrocken und konnte mir das Ganze nicht erklären... als mir so ähnliche Situationen noch 2 mal (auch unter Morphin) passierten... hats bei mir "klick" gemacht!

Ich denke deshalb, dass eine regelmäßige Arbeit wirklich nur in Ausnahmefällen möglich ist (kurzer Weg oder besser noch daheim, Möglichkeit von Gleitarbeit, keine Bedienung von gefährlichen Maschinen, selbständige Einteilung der Arbeit ---> Stichpunkt: Tagesform, ect.) ... bloß welcher AG macht das mit?

VG Santafee
 
Hallo,
mein Mann ist immer sehr sehr viel Auto gefahren, quer durch Deutschland ohne Ermüdung.
Auch im Ausland ist er 1000de von km gefahren ohne je ein Problem, aber nach seinem Sturz konnte er erst nur wegen der furchtbaren Schmerzen nicht fahren, dann kamen zu den Schmerzen auch noch die Opiate dazu.

Seit seinem Unfall ist er überhaupt nicht mehr mit unserem Auto gefahren, ich wurde vom Beifahrer zum Fahrer (war nicht so einfach für ihn auch nicht für mich:rolleyes:, ich habe jetzt immer einen Fahrlehrer neben mir:D)

Aber als Autofahrer hat man eine Verantwortung, der Straßenverkehr fordert schon für Gesunde die volle Aufmerksamkeit.

Wie soll man mit Schmerzen, Unbeweglichkeit und benebelt durch Opiate sich noch auf den Straßenverkehr konzentrieren und vielleicht einen plötzlich auf die Straße springendem Kind ausweichen.

Meinem Mann ist das wirklich nicht leicht gefallen, sich nun immer auf den Beifahrersitz zu setzen, aber ich stolz auf ihn das er mir diese zusätzliche Sorge genommen hat.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Paro,

in dem damaligen Verfahren meiner Frau mit der DRV hatte ich in einer gut-
achterlichen Stellungnahme die gleichen Einwände erhoben, da meine Frau
auch Opiate wegen ihres chronischen Schmerzsyndroms einnehmen muss.

Daraufhin entgegnete der Gutachter des ÄD des RV-Trägers über das SG,
dass dann darauf zu drängen wäre, dass über die Straßenverkehrsbehörde
meiner Frau die Fahrerlaubnis zu entziehen werde. Was natürlich rechtlich
nicht möglich ist.

Aber wie Du feststellen kannst, der DRV ist jedes Mittel recht um an ihr
Ziel zu kommen.

Gruss
kbi1989
 
Guten Morgen,

die Gutachterin vom MDK hat zu meinem Mann gesagt:
"Wenn man wirklich will, kann man auch fahren....es muß nur der Wille da sein:eek:"
Wir baten sie um ein Schriftstück um dieses ggf der Polizei vorzulegen, aber schriftlich wollte sie uns nichts:rolleyes: geben.

Einen wunderschönen Samstag:)
Kai-Uwe´s Frau
 
Na ich bin begeistert von Euren Antworten.
Das Beifahrer-/Fahrerverhältnis mit meiner Frau habe ich geklärt; denn sie ist die schlechteste Beifahrerin unter der Sonne. Eigene Aussage: Nur geknebelt, gefesselt und mit einen Sack über dem Kopf, könnte ich eine längere Fahrt ertragen; dafür fährt sie sehr gut Auto, verzichtet konsequent auch auf das "Glas Bier beim Essen" und nimmt auch die Nachteile Ihrer Einstellung in Kauf, nur war das nicht das Thema. Viel leicht war es etwas zu kurz aufgehängt; denn bei vielen Medikamenten, Schmerzmitteln und Psychopharmaka steht ein Warnhinweis bezüglich Maschinenbedienung und Strassenverkehr.
Nur wer trägt die Verantwortung, der Patient oder der Arzt?
Wenn der langjährige Alkoholiker behauptet, mit einer halben Flasche Cognac besser zu fahren als jeder andere, wenn in den 30er Jahren die Morphinisten unter den Ärzten besser operierten als ihre Kollegen, alle haben eine langjährige Suchtkarriere hinter sich und sind den "Nichtsüchtigen" nicht gleichzustellen.
Ich persönlich glaube nicht, dass jemand, der Morphin und oder ähnliche Substanzen zur Schmerzbekämpfung nimmt, fähig ist Maschinen und oder den Strassenverkehr zu beherrschen; denn er sieht ja nur den einen Erfolg der Droge, die Schmerzfreiheit. Die "Nebenwirkungen" wie Euphorie, Wohlbefinden oder erweiterte Risikofreudigkeit überblickt er ja nicht und deshalb finde ich es unverantwortlich von der DRV zu sagen, der "Mensch" kann damit verantwortungsvoll arbeiten.
Jeder sorgt sich um die "Süchtigen" im Strassenverkehr, aber was ist wenn Patient XY mit einer kräftigen Dosis Morphin, die Ihm sein Dosimat injiziert hat, in eine Drogenkontrolle kommt?
Sind medizinisch verordnete Drogen harmloser als der "Schuss" eines Junkies?
Ich will keinem seine Schmerzfreiheit und seine individuelle Bewegungsfreiheit nehmen, nur auf der einen Seite wird der "freiwillige" Drogenkonsument verfolgt und der "medicinische" Drogenkonsument in die wirkliche Welt mit allen, positiven oder negativen Folgen entlassen.
Ich wollte nur zum Nachenken Anregen, sorry
 
Hallo Paro,

du hast natürlich vollkommen recht, bei Einnahme von morphinen Schmerz-
mittel ist natürlich die Arbeitsfähigkeit und auch das Führen von Fahrzeu-
gen problematisch.

Nicht umsonst weisen die Beipackzettel dieser Medikamene auf die dbzgl.
Gefahren hin. Aber, je nach Dosierung tritt ein sogenannter Gewöhnungs-
effekt ein - Spiegeleffekt -. Mit diesem sogenannten Spiegeleffekt, kann
es durchaus möglich sein, bestimmte Tätigkeiten die nicht für den auszu-
führenden oder die Allgemeinheit mit Gefahren verbunden ist, auszuführen.
So z. B. Bürotätigkeiten, Pförtnerdienste, Telefonzentrale. Diese und sol-
che Tätigkeiten meinen die Rentenversicherer - könnten trotzalledem auch
unter Einnahme von Opioaten ausgeführt werden. Inwieweit dies zutref-
fend sein mag, muss der Einzelfall zeigen.

Auch das Führen von Fahrzeugen kann bei Einnahme von Opioaten sehr
problematisch sein, im Hinblick auf die haftungsrechtliche Situation. Ich
kann mir sehr wohl vorstellen, dass die Kfz.-Haftpflichtversicherer, wenn
sie von der Einnahme der morphinen Tabletten Kenntnis haben, sich zu-
nächst auf einen Haftungsausschluss berufen werden. Gleichwohl so
denke ich, kommt es auch hier auf den Dosierungsstand an. Wobei ich
bei Einnahme von MST 30 (klinisch stationäre Anwendung) vom führen
eines Fahrzeuges unbedingt abraten möchte.

Es ist natürlich schwierig, bei Einnahme von Morphinen/Opiaten generell
ein Fahrverzicht bzw. Fahrverbot zu fordern. Wie Eingangs schon erwähnt,
kann es durchaus möglich sein, bei geringer Dosierung, noch relativ sicher
am Straßenverkehr teilzunehmen. In diesem Fall würde ich jedoch empfeh-
len, sich von den Schmerztherapeuten eine Bescheinigung über die Dosie-
rung ausstellen zu lassen, um bei einer Verkehrskontrolle auf der sicheren
Seite zu sein. Dies wird auch so in der Praxis gehandelt. Man kann dies
auch mit der Straßenverkehrsbehörde insoweit absprechen, dass die dann
auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für das Führen von Fahr-
zeugen ausstellt.

All dies, führt aber in einer unfallbedingten Situation nicht soweit, dass man quasi einen "Freifahrtschein" hat, den die privatrechtliche Abwicklung
bleibt hiervon unberührt.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Paro!
Hab mich mal nach etwas längerer Abwesenheit auf Eurer Seite umgesehen und freue mich dass es Euch alle noch gibt. Als zur arbeitgehender Schmerzgeplagter, kann ich die DRV inzwischen verstehen. Wichtig fuer die DRV ist, dass der Mann weiterhin arbeitet. Er soll ja kein Autofahren, er soll nur arbeiten. Ist zwar für unsereins schwierig zu kapieren, jedoch nach deren Aussage- und Satzlogig sehr wohl möglich. Haupsache die Kundschaft arbeitet. Sollte der Patient dabei auf der Strecke bleiben, gut so, gibt weniger gedöns.
Gruss and alles Gute
heincole
 
Hallo Heincole,
die "biologische Lösung" für den evtl. Rentenbezieher ist für die DRV sicher sehr attraktiv, nur was ist wenn dadurch weitere potentielle Rentenbezieher erzeugt werden.
Es geht mir darum, dass Mittel die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen im Strassenverkehr und am Arbeitsplatz verboten sind.
Ein Mensch der Betäubungsmittel nimmt, darf nicht....
Wieso geht dann eine Bundesbehörde her, und verlangt das Gegenteil, um ein paar Euro einzusparen?
Ist das Beihilfe oder Aufforderung zu einer Straftat?
Bei der Kopfschmerztablette kann ich das selbst abschätzen aber bei den Verschreibungspflichtigen?
Wer ist dann in der Pflicht/Verantwortung, der Arzt, der Patient oder der Apotheker? Wenn ich meinen Husten mit Codein lindere, bin ich auf der Fahrt zur Arbeit noch gesetzestreu?
Der Krebskranke, der zur Erleichterung legal einen Joint raucht, darf der noch oder ist es ihm wie jedem "normalen" Kiffer verboten?
 
Hallo Paro,

ober der Krebskranke, der illegal zur Schmerzlinderung einen Joint raucht,
eine Straftat begeht - oder nicht - ist irrelevant. Denn der Eigenverzehr
ist unter Einhaltung einer gewissen Menge straffrei.

Aber das ist nicht unser Thema.

Die Einnahme von Schmerzmittel die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen der Dosierung zum Ver-
lust der Arbeitsfähigkeit bzw. Fahrtauglichkeit führen. Dies muss allerdings
ärztlich bestätigt sein. Diese grundsätzliche Feststellung berührt in der
Regel nur die Medikamente die klinisch stationär verabreicht werden.

Die im Rahmen einer ambulanten Schmerztherapie verordneten Schmerzmit
tel - die zur schmerzlinderung therapeutisch verordnet werden - können
je nach Dosierung auch zu den vorgenannten Attributen führen, sie müs-
sen aber nicht. Deshalb kann ich Deiner subjektiven persönlichen Meinung
im Grundsatz so nicht folgen.

Das Vorliegen einer generellen Arbeitsunfähigkeit bzw. Fahruntauglichkeit
bei Einnahme solcher Medikamente ist medizinisch nicht begründbar.
Wenngleich trotzdem Sorgfalts- und Fürsorgepflichten zu beachten sind.
Nehmen wir das Beispiel des Medikamentes - des Opiates - MST. Die Do-
sierung dieses morphinen Schmerzmittels - in MST 10, MST 20 u. MST 30
Gaben - kann sowohl zur absoluten Arbeitsunfähigkeit führen (MST30) da
meistens nur klinisch verabreicht. Die kleinere Dosierung der MSt 10 Gabe,
lässt aber eine Arbeitsfähigkeit - die auch medizinisch begründbar ist -
durchaus zu. Dies gilt auch demzufolge für die Fahrtauglichkeit, was ich
insbesondere in meinem Beitrag vom 08.11.08 schon dargelegt habe.

In allen Verfahren gilt der Grundsatz der eigenen Zumutbarkeit bzw. was
man sich zurechnen lassen muss. Die Einnahme von morphinen Mitteln,
die bei Beginn einer Schmerztherapie eine Fahruntauglichkeit bzw. Arbeits-
unfähigkeit auslösen können - rechtfertigt aber nicht einen subjektiven wie
auch immer formulierten Rechtsanspruch, dass dadurch eine generelle Ar-
beits- u. Fahruntauglichkeit vorliegen muss. Die med. Fachliteratur und die herrschende Meinung rechtfertigt diesen subjektiven Rechtsanspruch nicht. Eine generelle Arbeits- wie Fahruntauglichkeit kann nicht eingefor-dert bzw. abgeleitet werden, weil auf Grund der therapeutischen Erfahr-
ungs- und Forschungswerte, diese beanspruchte Rechtsgrundlage nicht
gegeben ist.

Ich möchte den Gedanken noch etwas weiter spinnen. Wie verhält sich
ein insulpflichtiger Diabeter(in) bei dem/der die Gefahr der Unterzuckerung
besteht. Wäre hier der Tatbestand gegeben, dass er absolut arbeits- bzw.
fahruntauglich ist? Ich denke, nein! Deshalb sollte bei allen Überlegungen,
die sicherlich berechtigt sind - und auch Ausnahmen den Einzelfall recht-
fertigen können - die Kirche im Dorf belassen. Hier ist abzuwägen, ob die
sorgfältige Verabreichung von diesen Medikamenten letztendlich nicht
auch ein Stück Lebensqualität für die Betroffenen darstellt, die dann unter
Inanspruchnahme ihres Selbstbestimmungsrechtes abwägen - ob sie ar-
beitsfähig bzw. fahruntauglich sind- oder nicht.

Die rechtliche Absicherung des Patienten ist dadurch gegeben - den Arzt
mit ins Boot zu nehmen - wenn Patient(in) sich so verhält, wie ich es
ebensfalls in meinem vorerwähnten Beitrag geschildert habe, nämlich sich
vom Arzt schriftlich bescheinigen lassen, dass die Einnahme dieser Medi´s
medizinisch indiziert ist.

Gruss
kbi1989
 
Prüfung

Hallo @alle,

ich wollte nur noch mal was zum Autofahren sagen bzw. schreiben;
Meine Freundin nimmt BTM´s (Oxygesic und Sevredol). Da hat die BG darauf bestanden, dass sie beim TÜV oder Degra einen Test macht, ob sie noch fahrtauglich ist! Die hat sie gemacht und eine Bescheinigung erhalten, dass sie trotz der Medi´s fahren darf!

An Tagen wo es mit den Medis nicht geht, bleibt auch sie zu Hause!

Meine BG hat das gleiche auch zu mir gesagt! Es gib auch die Möglichkeit das im UKB zu machen! Da wird es auch teilweise von der BG übernommen! Ansonsten kostet es wohl ca. 75,-€ ....

Natürlich muss man erst einmal die Eingewöhnung der Medikamente abwarten!

Und noch zum DRVB, der hat bei mir nicht nur wegen des Knie´s die Zustimmung gegeben, sondern auch wegen des BTM´s!
Ich habe auch eine Erklärung von einer SB bekommen: Da ich in einer Apotheke gearbeitet habe und die Suchtgefahr besteht, wenn ich an die Medikamente einfach so rankomme, ist es nicht zu verantworten, dass ich noch arbeite! Wenn ein anderer Patient BTM´s bekommt und in einem Büro arbeitet, kommt er ja nicht an die BTM´s ohne Rezept! Also kann er beruhig noch arbeiten....Blöde Erklärung, denn als Helferin bekomme ich das BTM gar nicht, das muss immer ein Apotheker entgegennehmen oder ein Pharmazie Ingeneur! Aber wenn sie meinen.....Man kann sich außerdem auch nicht immer auf die Arbeit konzentrieren mit den Medi´s und wenn eine Schwäche kommt, dann lässt man halt das Auto stehen oder man macht eine Pause oder man geht erst gar nicht aus dem Haus! Aber mit den öffentlichen zu fahren ist manchmal noch anstrengender als mit dem Auto! Und die Arbeit kann man ja nicht einfach unterbrechen: "Chef, ich kann nicht mehr ich geh nach Hause!"
oder " ich leg mich mal ne Stunde hin, ich kann meine Augen kaum noch aufhalten"
Welcher Arbeitgeber spielt da mit?
Wenn sich einer findet, na dann ich suche noch einen 400 € Job....:p;):D
in diesem Sinne....


Schönen Sonntag noch
LG moni
 
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