Paro
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- 3 Nov. 2006
- Beiträge
- 1,294
Maja,
ich muss Dir recht geben.
Das Risiko wird beim Patienten abgeladen; denn es wäre finanziell für die BG'en tödlich dieses Risiko zu übernehmen.
Nur was macht der schmerzgeplagete Workoholik?
Geht er Arbeiten? Bleibt er zu Hause?
Das "es wird schon gehen", ist das die Lösung?
Als man auf der Arbeit noch "Trinken" durfte, war es gang und gebe, die alkoholisierten Mitarbeiter vom wirklichen Tun abzuhalten. Jeder passte auf jeden auf.
Heute weis ich nicht, ist der Junkie, trinkt der, nimmt der Psychopharmaka.
Die Individualisierung bringt auch Gefahren mit sich; denn Keiner traut Jemanden.
So stehe ich mit dem "Schmerzmittel betäubten" in einer Reihe?
Meine Meinung: Wenn unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallende Schmerzmittel verordnet werden, liegt die Verantwortlichkeit beim Arzt, über Arbeitsfähigkeit und über Strassenverkehrstauglichkeit zu entscheiden; denn nur er kennt die Wirkung.
Es ist unverantwortlich, den Patienten, nach dem Prinzip von try and error entscheiden zu lassen.
ich muss Dir recht geben.
Das Risiko wird beim Patienten abgeladen; denn es wäre finanziell für die BG'en tödlich dieses Risiko zu übernehmen.
Nur was macht der schmerzgeplagete Workoholik?
Geht er Arbeiten? Bleibt er zu Hause?
Das "es wird schon gehen", ist das die Lösung?
Als man auf der Arbeit noch "Trinken" durfte, war es gang und gebe, die alkoholisierten Mitarbeiter vom wirklichen Tun abzuhalten. Jeder passte auf jeden auf.
Heute weis ich nicht, ist der Junkie, trinkt der, nimmt der Psychopharmaka.
Die Individualisierung bringt auch Gefahren mit sich; denn Keiner traut Jemanden.
So stehe ich mit dem "Schmerzmittel betäubten" in einer Reihe?
Meine Meinung: Wenn unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallende Schmerzmittel verordnet werden, liegt die Verantwortlichkeit beim Arzt, über Arbeitsfähigkeit und über Strassenverkehrstauglichkeit zu entscheiden; denn nur er kennt die Wirkung.
Es ist unverantwortlich, den Patienten, nach dem Prinzip von try and error entscheiden zu lassen.