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Morgen 9:00 Uhr im ZDF Ärger nach dem Arbeitsunfall

Der Charly

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2007
Beiträge
539
@ alle

Volle Kanne bericht morgen über unser aller Freund - die BG

Wie Sie zu Ihrem Recht kommen

Arbeiten kann gefährlich sein: Allein im letzten Jahr wurden 1,1 Millionen Arbeitsunfälle in Deutschland registriert. Für die körperlichen Folgen der Unfälle kommen die Berufsgenossenschaften auf. Doch bis die Ansprüche geregelt sind, kann viel Zeit vergehen.


Grüssle
 
Wer es verpasst sollte mir eine PN senden da ich es aufnehmen lasse und die Datei als Videodatei versenden kann oder
man meldet sich selber an bei,
http://www.onlinetvrecorder.com/
und kann es selber aufnehmen lassen um es sich dann später anzusehen!
So kann ich nichts mehr verpassen und mir zu jeder zeit wieder ansehen bzw.
auf meinen Rechner laden. So behalte ich wertvollen Speicherplatz auf meine
HD Recorder für andere Aufnahmen.

Dies ist keine Werbung ! ! !


ondgi
 
Hallo ongi,
danke für den Tipp. Habe mir gerade den Bericht angesehen und wundere mich über die Aussage der Anwältin für Arbeitsrecht:"Wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben Kann, hat man ein "Anrecht" auf eine Umschulung''. Dies habe ich noch nirgenswo nachlesen können (obwohl ich meine Weiterbildung durchbekommen habe). Wäre aber mal interessant zu erfahren, wo das Niedergeschrieben ist ( könnte einigen hier im Forum weiterhelfen ). Falls jemand näheres weiß, möge er dieses doch im Forum veröffentlichen.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

ich würde dazu einmal ins SGB IX sehen Teilhabe am Arbeitsleben!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html
Das Anrecht auf eine Umschulung ist darin aber sehr vage beschrieben! Man schreibt eher von Beruflicher Wiedereingliederung!
Ab 50 J. sieht es sowie so schlecht aus eine Umschulung zu bekommen - geschweige einen Arbeitsplatz!

Viele Grüße
Joachim

§33 /4.> Berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
 
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