• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Morbus sudeck nach Arbeitsunfall

barbarella76

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Mai 2016
Beiträge
11
Ich habe vor Acht Monaten einen Morbus Sudeck infolge eines Arbeitsunfalles
bekommen. Bin seitdem in Behandlung bei der BG. Jetzt hätte ich gerne
gewußt ab wann man MDE beantragen kann und wo man sie beantragen
kann. Mein BG Berater hat gesagt jaja das wird schon. Aber da es viele
verschiedene Meinungen dazu gibt, würde ich gerne wissen was das richtige ist.

Nach einer Szintigraphie wurde festgestellt das ich fast in der dritten Phase bin.


VIelen Dank schon mal im voraus :)
 
Hallo Oerni,

der Arzt möchte wohl noch kein Antrag stellen.... Wird das automatisch
gemacht oder muss ich das bei meinem BG Berater beantragen? Man
bekommt irgendwie sehr schlecht Auskunft darüber :confused:

Hat irgendjemand Erfahrung bezüglich meiner oben genannten Frage?:confused:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Barbarella,


Beantragung der Unfallrente

Wegen der Unfallrente bedarf es keines Antrags bei der Berufsgenossenschaft, da die BG auf der Grundlage der Unfallanzeige "von Amts wegen" tätig werden muss. Eine Antragsstellung kann aber ab und zu sinnvoll sein, z. B. bei einer Verschlimmerung von Unfallfolgen. Denn die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger muss zumindest davon erfahren, damit er tätig werden kann. Mitunter muss ein ärztliches Gutachten eingeholt werden und der Grad der MdE festgestellt werden.
Bleibt eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit - die noch 26 Wochen nach dem Versicherungsfall besteht - zurück, so wird die gesetzliche Unfallrente, die BK- bzw. Verletztenrente, geleistet.
http://www.unfallrente.net/unfallrente-berufsgenossenschaft-bg.html


So wie es aussieht, muss die BG von sich aus tätig werden. Wie lange bist Du schon AU? So wie ich lese, hast Du den MS schon wenigstens 8 Monate = 32 Wochen. Und davor?

Hätte doch schon längst etwas passieren müssen ... m.M. nach.


LG Christiane
 
Hallo Christiane,

ja der Morbus hält schon länger an. Bin schon seit Mitte Dezember ausser
Gefecht gesetzt worden. Ich war schon zur Schmerztherapie aber es hat
leider nichts gebracht. Bei einer Szintigraphie wurde ein Morbus in der 2 und
dritten Phase festgestellt. Mir wurde jetzt geraden beim Versorgungsamt
einen Antrag zu stellen. Bei der BG hat mir der Berater gesagt sie haben noch
soooo viel Zeit :mad:. Aber was passiert wenn bis die 78 Wochen um sind und
immer noch nichts geregelt ist? Wo kann man sich hinwenden um noch mehr
Antworten zu erhalten. Bei der BG Klinik wird nur gesagt: das wird schon....

LG
Barbarella
 
....
Liebe Barbara,

viele leidgeprüfte User haben schlechte Erfahrungen mit den BGs gemacht. Diese versuchen, sich um jede Zahlung / Anerkennung von Schäden / Folgeschäden zu drücken.

Viele D-Ärzte sind geschult im Vermeiden von Kostensteigerungen der BGs. Im Prinzip müssen sie machen, was die BG will. Der Amtseid spielt nur eine untergeordnete Rolle. Dein D-Arzt kreuzt in jedem seiner Berichte an, wie es um Dich steht. Das sind die Zwischenberichte, die nach jedem Besuch an die BG geschickt werden. Dort gibt es einen Absatz bzgl. der Arbeitsfähigkeit

  • Kann der Versicherte seine bisherige Tätigkeit wieder ausüben? mit dementsprechenden anzukreuzenden Kästchen.

Schon längst hätte die BG (wie aus obigen Text ersichtlich ist) reagieren müssen!

Schreibe Deiner BG diesbezüglich (per Einschreiben/Rückschein + Kopie). Du willst wissen, wie es weitergehen soll und setzt eine Frist zur Beantwortung von ca. 10 Tagen.

Zudem würde ich mir an Deiner Stelle eine Kopie Deiner Patientenakte - durchnummeriert - schicken lassen. Alles mit in dem Schreiben. Durchnummeriert deshalb, damit man nachvollziehen kann, ob etwas entfernt - zugefügt ... wurde.

Was genau - in welchem Zeitraum war bei Deinem Arbeitsunfall passiert? Warst Du zwischenzeitlich schon wieder arbeiten. Leider schreibst Du nichts dazu.


Ich bin noch nicht so firm - andere User wissen sicher mehr und werden Dir auch noch antworten.


Liebe Grüße und alles Gute
Christiane
 
Hallo Christiane,

ich war noch nicht wieder Arbeiten.Der Unfall ist Mitte Dezember passiert. Ich hatte einen Bänderriss, nach ca. vier Wochen habe ich den Morbus Sudeck bekommen. Ich war mehrmals beim D-Arzt und der sagte nur das muss doch schon längst wieder Ok sein. Ich hatte aber bereits den Morbus. Nach mehreren Wochen wurde ich an die BG Klinik verwiesen. Ich hatte noch zwei Untersuchungen innerhalb 8 Wochen in der BG und wurde dann zur 3 Wöchigen
Schmerztherapie einberufen. In den drei Wochen hatte ich das Gefühl das mir
irgendwie keiner so richtig geglaubt hatte und deshalb habe ich am Tag meiner
Entlassung noch einen Szintigraphie erhalten in der es dann Schwarz auf Weiß stand das es zwischen der zweiten und dritten Phase steht. Bei meinem Abschlussgespräch habe ich den Doktor gefragt wie es denn aussieht da ich erst 40 Jahre alt bin und humpel (der Arzt von der Szintigraphie hat gesagt das ich das Humpeln behalten werde:( ) Das einzige was er geantwortet hat war Das wird schon und hat mich direkt zur nächsten Schmerztherapie angemeldet. Wenn man auf die MDE anspricht kommt nur das ich noch sooooooo viel Zeit habe bis die 78 Wochen vorbei sind. Ich habe aber Angst das die nur wollen das man in die Arbeitsagentur abgegeben wird...

Ich habe Angst das die Zeit um ist und noch nichts passiert ist.

LG
Barbara
 
...
Liebe Barbara,

ich kann Dir nachfühlen, wie Du Dich fühlst. Nicht passiert, nichts geht vorwärts ... es gibt kein Ende, auch kein Licht am Ende des Tunnels. Dieses "in der Luft hängen".

Also ich würde der BG schreiben. Du willst wissen, wie es weitergeht. Aber vorher noch einmal Deinen Arzt ganz gezielt darauf ansprechen.


LG Christiane
 
Hallo Barbara,


wer bitte macht Dir so viel Streß wegen den 78 Wochen?

Die gibt es in der GUV nicht - außer wenn absolut abzusehen ist, dass jemand nicht wieder arbeitsfähig wird.

Nutze mal die Suchfunktion. Wöchentl. wird darüber geschrieben.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Babara,
ich hatte auch einen Arbeitsunfall an der linken Hand und habe mir dabei den 2 – 4 Finger der linken Hand in einer Schublade geklemmt. Nach einer laienhaften Behandlung und Unwissenheit wurde bei mir der CRPS nicht richtig erkannt und behandelt. Ich bin seit 2012 bis dato bei der BG in der Behandlung mit 3-mal Krankengymnastik in der Woche. Ich wurde nach den 78 Wochen von der BG ohne weitere Einsatzmöglichkeiten (siehe meine anderen Berichte) an das Arbeitsamt weitergereicht. Das Arbeitsamt hat mich mit unter 3 Stunden begutachtet und ich dachte jetzt ist alles soweit geklärt. Leider wurde ich von einem Gutachter der DRV als voll Arbeitsfähig eingestuft und mir bleibt jetzt nur noch eine Klage.
Achte bitte darauf, dass du die richtige Behandlung für CRPS erhältst und es ist hier sinnvoll auch ggf. den Arzt zu wechseln.
Gruß
Sabine 1313
 
Hallo Kasandra,

der BG Berater macht mir Stress. Er war mich sogar schon zuhause
besuchen um mir mitzuteilen das ich nach 78 Wochen kein Geld mehr
von der BG bekommen würde. Ich müsste umschulen oder Bewerbungen
schreiben. Mir wurde jetzt aber attestiert das ich zwischen der 2 und
dritten Phase wäre und es verdammt lange dauern könnte bis es wirklich
Besserung geben könnte, vorausagesetzt das mein Fuß mitspielt.

Was passiert nach diesen 78 Wochen wenn keine Besserung da ist?


Liebe Grüße
Barbara
 
Hallo Barbara,

na ein nettes Bürschlein von der BG, erst unter Druck setzen und dann noch Falschauskunft.

Wie schon geschrieben: die 78 Wochen gibt es bei der gesetzl. KK.

Bei der BG gibt es diese nicht - außer, es ist absehbar, dass das Unfallopfer nicht mehr ins Berufsleben kommt.

Warum sollst Du Bewerbungen schreiben? Du bist doch AU bei Deinem Arbeitgeber?

Außerdem frage doch mal Deinen Reha-Berater, was Du in Deine Bewerbung schreiben sollst:

"ich bewerbe mich auf ihre freie Stelle als xy, wann ich aber anfangen kann und werde, das weiß ich auch noch nicht, weil ich ja noch AU bin... -
ich werde mich dann zum Stellenantritt bei Ihnen rechtzeitig melden..."

Nächster wichtiger Hinweis für Dich: die BG ist gesetzl. verpflichtet Dich nach einen Arbeitsunfall oder BK umzuschulen

Also, bzgl. einer Umschulung ist bei Dir nicht das Arbeitsamt oder sonst wer zuständig, sondern die BG!

Viele Grüße

Kasandra
 
Top