Halo Moni,
nee, nee, nee, nee, neeeeee, so funktioniert das nicht! ;-)
Die Fragen werden dir ja nicht persönlich gestellt. Das sind Fragebögen mit Antwortblättern zum Ankreuzen! Teilweise nur mit ja / nein Antworten, teilweise mit bis zu fünf Optionen (Ja, eher ja, vielleicht, eher nein, nein).
Sinn dieser Fragebögen soll u. a. sein auf pseudo-wissenschaftlichem Niveau festzustellen ob der Probant simuliert oder aggraviert... und ob Persönlichkeitsauffälligkeiten /
-störungen vorliegen.
Die GA glauben aber selbst nicht an die Ergebnisse!
Bei mir hat die Testung eindeutig ergeben, dass keinerlei Anzeichen für Simulation oder Aggravation festzustellen sind. (Und auch keine schwerwiegenden psych. Sörungen festzustellen sind) So weit, so gut. Im Hauptgutachten steht trotzdem drin, dass Anzeichen für Simulation und Aggravation bestehen! ... und das ich an einer kombinierten (aus mehreren einzelnen zusammengesetzten) Persönlichkeitsstörung leide! :-D
Obwohl der Test bei mir zu meinen Gunsten verlaufen ist, fand ich folgendes echt ... hammermäßig:
Testung in BG-Unfallklinik. Die Fragebögen sollte ich in der Cafeteria ausfüllen, weil das ja ein paar Stunden daurert (wie gesagt: immerhin weit über 700 Fragen). Im GA steht drin, dass ich während des Ausfüllens in der Cafeteria BEOBACHTET wurde. Und das obwohl das nicht zulässig ist! Eine Begutachtung darf nur Beobachtungen beinhalten, die IN den Untersuchungsräumen gemacht werden. Die Begutachtung beginnt und endet in den Untersuchungsräumen... zu denen gehört die Cafeteria wohl kaum! Beobachtungen außerhalb der Untersuchungsräume dürfen nicht verwertet werden!
Wie gesagt: da auch diese Beobachtungen zu meinem Schmerzverhalten für mich positiv waren bin ich nicht dagegen vorgegangen. Im interdisziplinären GA steht aber genau das Gegenteil!
Grüßle
greek69