Hallo zusammen,
habe von einem UO die Bitte erhalten hier anzufragen, ob man zu einer persönlichen Begutachtung verpflichtet werden kann, wenn die DRV ihre Regressansprüche gegen die Haftpflicht vor Gericht geltend macht. Das UO ist also nicht Partei des Verfahrens, sondern höchstens Zeuge. Kann man einen Zeugen begutachten bzw zu einer Begutachtung verpflichten?
Sollte es lediglich auf eine Begutachtung nach Aktenlage hinauslaufen: könnte das UO der Weitergabe medizinischer Daten an einen IMB-Gutachter widersprechen und somit indirekt auf die Gutachterauswahl des Gerichts Einfluss nehmen?
Hintergrund der Angelegenheit ist wohl, dass jetzt in dem Regressverfahren auf Drängen der Haftpflicht erneut die Kausalität der erlittenen Verletzungen überprüft werden soll. Die Haftpflicht will unbedingt einen IMB-Gutachter, der bereits ein Negativgutachten in dem Haftpflichtverfahren des UO abgegeben hatte. Welche Möglichkeiten hat das UO jetzt, ohne in diesem Verfahren Prozesspartei zu sein oder anwaltlich vertreten zu sein? Gibt es außer datenschutzrechtlichen Überlegungen möglicherweise auch noch andere Ansätze?
Eure Vorschläge werde ich an das UO weiterleiten.
Gruß
Joker
habe von einem UO die Bitte erhalten hier anzufragen, ob man zu einer persönlichen Begutachtung verpflichtet werden kann, wenn die DRV ihre Regressansprüche gegen die Haftpflicht vor Gericht geltend macht. Das UO ist also nicht Partei des Verfahrens, sondern höchstens Zeuge. Kann man einen Zeugen begutachten bzw zu einer Begutachtung verpflichten?
Sollte es lediglich auf eine Begutachtung nach Aktenlage hinauslaufen: könnte das UO der Weitergabe medizinischer Daten an einen IMB-Gutachter widersprechen und somit indirekt auf die Gutachterauswahl des Gerichts Einfluss nehmen?
Hintergrund der Angelegenheit ist wohl, dass jetzt in dem Regressverfahren auf Drängen der Haftpflicht erneut die Kausalität der erlittenen Verletzungen überprüft werden soll. Die Haftpflicht will unbedingt einen IMB-Gutachter, der bereits ein Negativgutachten in dem Haftpflichtverfahren des UO abgegeben hatte. Welche Möglichkeiten hat das UO jetzt, ohne in diesem Verfahren Prozesspartei zu sein oder anwaltlich vertreten zu sein? Gibt es außer datenschutzrechtlichen Überlegungen möglicherweise auch noch andere Ansätze?
Eure Vorschläge werde ich an das UO weiterleiten.
Gruß
Joker