Hallo Joy,
ja, der Versicherte muss alles tun, um eine Besserung seines Gesundheitszustandes zu erreichen. So hat er den Anordnungen des hinzugezogenen Arztes nachzukommen. Dazu gehören auch Operationen die der behandelnde Arzt nach objektiven Stand der ärztlichen Wissenschaft für erforderlich hält.
In der Auswahl des Arztes ist der Versicherte frei. Er kann auch während der Behandlung den Arzt wechseln.
Die Duldung von Behandlungsmethoden, insbesondere Operationen, findet dort ihre Grenzen, wo sie keine sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten, besonders risikoreich, besonders schmerzhaft oder noch nicht ausreichend erprobt sind.
Eine bestimmte Behandlung ist unzumutbar, wenn der behandelnde Arzt sie nicht für erforderlich hält.
Einer zumutbaren Operation muss sich der Versicherungsnehmer zur Minderung der Unfallfolgen unterziehen. Zumutbar ist eine Operation, die gefahrlos und Erfolg versprechend ist, wobei auf die persönliche Konstitution des Versicherten abgestellt werden muss.
Gruß
Luise