• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mitwirkungspflicht?

Joy

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
10 Dez. 2007
Beiträge
13
Hi, ich bin Joy und habe eine Frage zur PU. Muß ich alles tun, sprich z.b. weiter OP.`s um eine evtl. Besserung meines Gesundheitszustandes zu erreichen. Oder kann ich nach einer Op. sagen eine 2te will ich nicht. Kann die PUV. mir da was streichen oder auferlegen...etc. Danke für eure Antwort. beste Grüße von Joy.
 
Hallo Joy,

ja, der Versicherte muss alles tun, um eine Besserung seines Gesundheitszustandes zu erreichen. So hat er den Anordnungen des hinzugezogenen Arztes nachzukommen. Dazu gehören auch Operationen die der behandelnde Arzt nach objektiven Stand der ärztlichen Wissenschaft für erforderlich hält.

In der Auswahl des Arztes ist der Versicherte frei. Er kann auch während der Behandlung den Arzt wechseln.

Die Duldung von Behandlungsmethoden, insbesondere Operationen, findet dort ihre Grenzen, wo sie keine sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten, besonders risikoreich, besonders schmerzhaft oder noch nicht ausreichend erprobt sind.

Eine bestimmte Behandlung ist unzumutbar, wenn der behandelnde Arzt sie nicht für erforderlich hält.

Einer zumutbaren Operation muss sich der Versicherungsnehmer zur Minderung der Unfallfolgen unterziehen. Zumutbar ist eine Operation, die gefahrlos und Erfolg versprechend ist, wobei auf die persönliche Konstitution des Versicherten abgestellt werden muss.

Gruß
Luise
 
Mitwirkungpf.

Hallo Luise, vielen dank für die aussagekräftige Antwort. Nun sehe ich klarer und kann die Dinge beruhigt angehen.
beste Grüße von Joy.
 
Top