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Mitwirkungspflicht bei Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

max01

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Juli 2009
Beiträge
174
Ort
NRW
Hallo zusammen,

habe mal wieder ein Frage die ich über die Suche nicht klären konnte.

In kurz (hoffentlich bleibt es kurz ;)): Durch meine beiden halblahmen Flügel (Schulterverletzungen mit Verlust der Außenrotation, Einschränkung der Innenrotation und weiteren Einschränkungen) und einem defekten Sprunggelenk (grob gesagt Belastungsprobleme) wurde ein Gesamt GdB von 30 anerkannt. Der Widerspruch läuft, da meine Ärzte einen höheren GdB (von 50) für gerechtfertigt halten.

Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. (Gründe u.a. lange behinderungsbedingte Fehlzeiten (vermutlich auch in der Zukunft), keine Überstunden mehr möglich, oft wird die Regelarbeitszeit unterschritten und mit Gleitzeit aus noch gesunden Tagen ausgeglichen und noch einige mehr)

Ich habe in meinem Antrag mein Einverständnis gegeben um den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten zu befragen (Diese sind von mir informiert worden).

Ich habe eine Befragung meines Arbeitgebers (noch) nicht zugestimmt, da dieser noch nichts von einer dauerhaften Behinderung weiß, sondern von einer zeitlichen Beeinträchtigung ausgeht. Ich befürchte negative Auswirkungen für meinen weiteren Werdegang (Gehaltsentwicklung ist unter anderem an die Leistungsfähigkeit gebunden,...oder wie man das sonst formuliert...), wenn die Einschränkungen jetzt schon bekannt gemacht werden.

Das Arbeitsamt sieht eine verletzte Mitwirkungspflicht, wenn ich meine Zustimmung jetzt nicht gebe.

Ich bin der Meinung, die können erst mal den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten und mich befragen. Sollte dann noch etwas ganz entscheidendes unklar sein... nun gut, dann müsste das halt noch geklärt werden (Ich müsste dann mein Einverständnis geben.)

Da ich mich in diesen ganzen Verfahren noch nicht so gut auskenne, hoffe ich auf einen Rat von Euch. Kann mit jemand erklären ob das Arbeitsamt bereits jetzt eine fehlende Mitwirkung bemängeln kann?

Ich habe bereits einen Brief vorbereitet in dem alle Fragen bereits beantwortet werden und noch einmal freundlich erklärt, warum ich das Einverständnis jetzt noch nicht geben möchte und würde diesen Brief gerne absenden. Oder muss ich mein Einverständnis jetzt geben?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich!

MfG
max01
 
Hallo zusammen,

das Thema noch mal frech nach oben schieb ;).

Kann mir das Arbeitsamt bereits jetzt eine mangelnde Mitwirkungspflicht durch das fehlende Einverständnis vorwerfen?

Danke und Gruß
max01
 
hallo max01,

meiner Meinung hierzu wäre, entscheiden muss du:

du hast einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, d. h. also:
vermutlich wohl für das AA ein festgelegten Papierumfang etc., der wohl mal von jemanden evt. AA hierzu behördlich/amtlich beschlossen wurde so durchzuführen, dazu gehört wohl das, was das AA von dir möchte, ansonsten meine ich und vermute ich, dass das AA deinen Antrag nicht bearbeiten kann.

Die andere Sache, was mir dazu einfallen würde und ich hierzu auch meine Meinung äußere, wäre, dass du dann den Antrag zurücknehmmen kannst und somit deine Sache die du noch nicht willst, dass das AA durchführt - wenn ich es so richtig verstanden habe - aufhebst, damit ist wohl deine Mitwirkungspflicht keine mehr, die dann noch zu erfüllen ist deinerseits.

Meine Meinung: Denn wenn du es so wegschickst, dann kommt es wieder zurück, denn das AA braucht es wohl zum Ablauf der Bearbeitung.

Hoffe ich konnte dir mit meiner o. g. Meinung dazu helfen?

Gruss Lisaa
 
Versuche es doch mal auf den Seiten der Schwerbehindertenvertretung
http://www.schwbv.de/ und dort am besten unter A-Z oder die Suche. Die kennen sich aus und haben auch schon viel darüber erklärt. Die Seite ist aber eigentlich nur für die Schwerbehindertenvertretung, lesen ist aber gestattet.
 
Hallo zusammen,

falls mal jemand die gleiche Frage hat. Wolos Tip war super (siehe Anhang, oder Link => Diese Frage klärt sich auf Seite 10)

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 

Anhänge

  • daaas.pdf
    178.2 KB · Aufrufe: 28
Ich wurde gleichgestellt.

Hallo zusammen,

die Gleichstellung wurde vom Arbeitsamt als notwendig beurteilt. Daher bin ich nun "gleichgestellt". Verschafft mir ein bischen Ruhe um beim Versorgungsamt am Ball zu bleiben...

Falls jemand mal in der gleichen Lage ist: Die Gleichstellung erfolgte ohne Befragung meines Arbeitgebers...

Noch einmal vielen Dank für den wertvollen Tipp.

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo,
nur so aus Interesse:
wurden denn trotzdem Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter angehört ?

Aber schon mal Glückwunsch zum Erfolg.
Auch wenn's im Moment vielleicht noch nicht viel bringt !
Und toi, toi, toi für Deinen weiteren Weg !

Gruß,
moni68
 
Hallo,

Der Betriebsrat und wenn vorhanden die Schwerbehindertenvertretung werden in jedem Fall dazu gehört und müssen auch Stellung dazu nehmen. Wenn dies unterblieben ist, dann frage ich mich, warum es das SGB IX überhaupt gibt. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter wurden angehört

Hallo moni68,

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter wurden angehört. Damit war ich ja auch einverstanden. Beide unterstützen die Gleichstellung (auch weil es bereits Gespräche wegen verminderter Leistungsfähigkeit und oben genannte Gründe gab und gibt).

MfG
max01
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Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
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