Hallo zusammen,
habe mal wieder ein Frage die ich über die Suche nicht klären konnte.
In kurz (hoffentlich bleibt es kurz ): Durch meine beiden halblahmen Flügel (Schulterverletzungen mit Verlust der Außenrotation, Einschränkung der Innenrotation und weiteren Einschränkungen) und einem defekten Sprunggelenk (grob gesagt Belastungsprobleme) wurde ein Gesamt GdB von 30 anerkannt. Der Widerspruch läuft, da meine Ärzte einen höheren GdB (von 50) für gerechtfertigt halten.
Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. (Gründe u.a. lange behinderungsbedingte Fehlzeiten (vermutlich auch in der Zukunft), keine Überstunden mehr möglich, oft wird die Regelarbeitszeit unterschritten und mit Gleitzeit aus noch gesunden Tagen ausgeglichen und noch einige mehr)
Ich habe in meinem Antrag mein Einverständnis gegeben um den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten zu befragen (Diese sind von mir informiert worden).
Ich habe eine Befragung meines Arbeitgebers (noch) nicht zugestimmt, da dieser noch nichts von einer dauerhaften Behinderung weiß, sondern von einer zeitlichen Beeinträchtigung ausgeht. Ich befürchte negative Auswirkungen für meinen weiteren Werdegang (Gehaltsentwicklung ist unter anderem an die Leistungsfähigkeit gebunden,...oder wie man das sonst formuliert...), wenn die Einschränkungen jetzt schon bekannt gemacht werden.
Das Arbeitsamt sieht eine verletzte Mitwirkungspflicht, wenn ich meine Zustimmung jetzt nicht gebe.
Ich bin der Meinung, die können erst mal den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten und mich befragen. Sollte dann noch etwas ganz entscheidendes unklar sein... nun gut, dann müsste das halt noch geklärt werden (Ich müsste dann mein Einverständnis geben.)
Da ich mich in diesen ganzen Verfahren noch nicht so gut auskenne, hoffe ich auf einen Rat von Euch. Kann mit jemand erklären ob das Arbeitsamt bereits jetzt eine fehlende Mitwirkung bemängeln kann?
Ich habe bereits einen Brief vorbereitet in dem alle Fragen bereits beantwortet werden und noch einmal freundlich erklärt, warum ich das Einverständnis jetzt noch nicht geben möchte und würde diesen Brief gerne absenden. Oder muss ich mein Einverständnis jetzt geben?
Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich!
MfG
max01
habe mal wieder ein Frage die ich über die Suche nicht klären konnte.
In kurz (hoffentlich bleibt es kurz ): Durch meine beiden halblahmen Flügel (Schulterverletzungen mit Verlust der Außenrotation, Einschränkung der Innenrotation und weiteren Einschränkungen) und einem defekten Sprunggelenk (grob gesagt Belastungsprobleme) wurde ein Gesamt GdB von 30 anerkannt. Der Widerspruch läuft, da meine Ärzte einen höheren GdB (von 50) für gerechtfertigt halten.
Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gestellt. (Gründe u.a. lange behinderungsbedingte Fehlzeiten (vermutlich auch in der Zukunft), keine Überstunden mehr möglich, oft wird die Regelarbeitszeit unterschritten und mit Gleitzeit aus noch gesunden Tagen ausgeglichen und noch einige mehr)
Ich habe in meinem Antrag mein Einverständnis gegeben um den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten zu befragen (Diese sind von mir informiert worden).
Ich habe eine Befragung meines Arbeitgebers (noch) nicht zugestimmt, da dieser noch nichts von einer dauerhaften Behinderung weiß, sondern von einer zeitlichen Beeinträchtigung ausgeht. Ich befürchte negative Auswirkungen für meinen weiteren Werdegang (Gehaltsentwicklung ist unter anderem an die Leistungsfähigkeit gebunden,...oder wie man das sonst formuliert...), wenn die Einschränkungen jetzt schon bekannt gemacht werden.
Das Arbeitsamt sieht eine verletzte Mitwirkungspflicht, wenn ich meine Zustimmung jetzt nicht gebe.
Ich bin der Meinung, die können erst mal den Betriebsrat und den Schwerbehindertenbeauftragten und mich befragen. Sollte dann noch etwas ganz entscheidendes unklar sein... nun gut, dann müsste das halt noch geklärt werden (Ich müsste dann mein Einverständnis geben.)
Da ich mich in diesen ganzen Verfahren noch nicht so gut auskenne, hoffe ich auf einen Rat von Euch. Kann mit jemand erklären ob das Arbeitsamt bereits jetzt eine fehlende Mitwirkung bemängeln kann?
Ich habe bereits einen Brief vorbereitet in dem alle Fragen bereits beantwortet werden und noch einmal freundlich erklärt, warum ich das Einverständnis jetzt noch nicht geben möchte und würde diesen Brief gerne absenden. Oder muss ich mein Einverständnis jetzt geben?
Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich!
MfG
max01