• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mit wieviel Prozent Invalidität bei einer Kniescheibenluxation kann man rechnen? (private Unfallversicherung)

Hallo,
Die Frage die Du jetzt stellst, hättest Du vor Abschluss Deines Versicherungsvertrages stellen müssen. Wenn Du in Deinen Bedingungen drin stehen hast, dass vor Ablauf der 3-Jahresfrist erneut geschaut werden darf, dann kannst Du der Versicherung dieses Recht nicht verweigern. Die Frage ist, wass sich zu Deinem positiven verbessern sollte? Schau dir die Folgen einer Luxation an. Wenn dabei eine Knorpelglatze erzeugt wurde, dann wächst da nichts nach. Im Gegenteil, es wird schlimmer....
Wie Deine Versicherungsbedingungen genau lauten, kannst Du nur Deinen Unterlagen entnehmen.

Gruß von der Seenixe
 
Wann sind die Leistungen fällig?
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu er- klären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
 Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
 Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, so- weit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads not-
wendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 6.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leis- tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.
Fälligkeit der Leistung
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleis- tung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Neubemessung des Invaliditätsgrads
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Verän- derungen des Gesundheitszustands ergeben.
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich er- neut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Le- bensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.
 Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
 Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleis- tung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.

Ich finde nicht, dass die Versicherung berechtigt 3 Jahre zu warte, oder??
 
Hallo,

du darfst nach diesem Text einen Vorschuß verlangen, der aber unter Vorbehalt steht, dass Du ihn zurückzahlen mußt, wenn die Invalidität nach 3 Jahren geringer ausfällt. Steht doch alles klar und deutlich da. Auch, dass die Versicherung neu bemessen darf bis zum Ablauf der 3-Jahresfrist.

Gruß von der Seenixe
 
Genau. Den Vorschuss haben sie auch gezahlt. Frage ist halt darf ich vorher schon ein Gutachten machen lassen? Will halt keine 3 Jahre warten? Hab ich da Chancen?
 
Hallo zusammen.
Eine weitere Frage habe ich noch.
Wie hoch sind in der Regel immer die Vorschüsse?

Die Versicherung hat mir nun 0,5/10 ausgezahlt.

Heißt das, davon gehen sie später auch aus?
Oder ist das die Hälfte, wovon sie ausgehen?
 
Hallo,
nocheinmal. Du kannst Gutachten erstellen lassen - die kosten alle auch etwas Geld- so viel Du willst. Die Versicherung hat Dir schriftlich mitgeteilt, dass sie von Ihrem Recht Gebrauch macht und zum Ende der 3-Jahresfrist eine erneute Begutachtung will. Dieses lassen sie sich auch nicht durch vorherige Gutachten in Deinem Auftrag absprechen. Aus welchem Grund auch????
Die Höhe der Vorschüsse werden eigentlich immer so bemessen, dass die Versicherung nichts zurückfordern muß und es ist nicht die Hälfte ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Top