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Hallo Busch38,
Ich denke ja!!! Mdk begutachtet doch auch bei Dir, oder?! Die Kk hat vielleicht Fragen bzgl. Regressverfahren/Ausgleichszahlungen zwischen Bg und Kk? Ich würde dem Sb der Kk die Begleitperson ankündigen!
L.g.Trollin68
du hast das Recht zu jedem Verfahrensakt im Sozialrecht eine Begleitperson deines Vertrauens mitzunehmen. Steht im SGB 10. Finde den entsprechenden Paragrafen natürlich jetzt nicht. Die Begleitung muß schriftlich angekündigt werden, und darf nur aus Gründen die in der Begleitperson liegen schriftlich abgelehnt werden. So ohne weiteres ist es also für die Behörde nicht möglich die Begleitperson abzulehnen.