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Mit Begleitperson zum MDK ?

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

zu Gutachten kann man ja das Recht eine Begleitperson mitzunehmen.

Wie ist dies, wenn man eine Aufforderung zur Untersuchung durch MDK bekommt ?

Gruss
 
Hallo Busch38,
Ich denke ja!!! Mdk begutachtet doch auch bei Dir, oder?! Die Kk hat vielleicht Fragen bzgl. Regressverfahren/Ausgleichszahlungen zwischen Bg und Kk? Ich würde dem Sb der Kk die Begleitperson ankündigen!
L.g.Trollin68
 
Hallo Busch

du hast das Recht zu jedem Verfahrensakt im Sozialrecht eine Begleitperson deines Vertrauens mitzunehmen. Steht im SGB 10. Finde den entsprechenden Paragrafen natürlich jetzt nicht. Die Begleitung muß schriftlich angekündigt werden, und darf nur aus Gründen die in der Begleitperson liegen schriftlich abgelehnt werden. So ohne weiteres ist es also für die Behörde nicht möglich die Begleitperson abzulehnen.

Viel Erfolg
Chris1966
 
Hallo Busch38,
was soll der MDK begutachten?
Unfallfolgen, Pflege etc?
Bei Pflege ist es sogar erwünscht das die Pflegeperson dabei ist..

VG
 
Hallo,

Ehefrau ist sein 10 Monaten AU.
Hat LWS und Hüftschäden, war 27 Jahre in der Altenpflege.

Gruss

Werner Busch
 
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