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Missbräuchlichkeit

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
hallo zusammen,

hat jemand von euch schon Erfahrungen sammeln dürfen:

dass eine Untätigkeitsklage
wegen angeblicher Rechts- Missbräuchlichkeit abgewiesen wird,
d. h. z. B. die Behörde braucht nicht über einen Widerspruch zu entscheiden.

Ich finde keine Worte mehr dafür - außer dass man die geeigneten Rechtsmittel, Befangenheitsantrag usw. stellen muss oder darf.

Nach meiner Meinung wird so die Untätigkeit weiter gefördert.
Die Jahre gehen ins Land - und so kann mann auch aus meiner Sicht und Meinung heraus noch alles in Länge ziehen.

Mir stellt sich die Frage: Gibt es wohl keine Rechtsbeugung mehr sondern nur Recht-missbräuchlichkeit?

Über eure Meinungen, Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Rolandi, worauf beziehst du dich jetzt konkret? mir fehlt da ein ansatzpunkt.

oder meinst du etwa diese meldung: BVerfG: VB des 'langsamen Richters' nicht angenommen

hier liegen aber die verhältnisse etwas anders. im grunde geht es schlicht darum, dass jedes gericht mit offenkundig fehlerhaften entscheidungen neben abwehr von berechtigten ansprüchen und verzögerung ganz bewusst "scheintätigkeiten" generiert, die andere verfahren wiederum blockieren, dagegen den stetigen ruf nach mehr richtern wegen vermeintlicher und selbst organisierter "überlastung" begründen sollen. aber das wäre ja wieder ein anderes thema.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
hallo zusammen,

ich beziehe es auf eine normale Untätigkeitsklage.

Man stellt einen Antrag oder
man widerspricht einen Verwaltungsakt gegenüber der Behörde.

Die Behörde war jeweils untätig, so dass man gezwungen war, eine Untätigkeitsklage einzureichen.

Meine Meinung nach:
Statt Rechtsschutz durch die Untätigkeitsklage zu erhalten,
wird eine angebliche Rechts-Missbräuchlikeit vorgeworfen und die Untätigkeitsklage abgewiesen..

meiner Meinung nach:
ist womgöich einer neuer Trend, dass womgölich zwar nich offensichtlich die Untätigkeitsklage ein Rechtsschutz für die untätige Behörde sein kann.

meine Meinung nach:
Man kann schon viele Jahre darum kämpfen um einen Widerspruchsbeid zu erhalten oder einen Bescheid zu erhalten - ich finde keine Worte mehr dafür.

Ich stelle mir die Frage: ob man womöglich Rechtsbeugung mit Rechtsmissbräuchlichkeit verwechseln kann?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Rolandi,

ich antworte sicher auch im interesse anderer:
du wirfst fragen ein, ohne einen erkennbaren bezug und zumindest einen ansatz an nötiger information. sag doch bitte konkret, worum es geht, wie lange im konkreten fall die wartezeit besteht, wer dafür zuständig ist und welche entscheidung die von dir vorgeworfene begründung lieferte - so wird ein theama draus und nicht ausuferndes spekulieren. ich denke darauf kommt es dir doch auch an, oder etwa nicht?


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Meine Meinung:

es sind normale Sachen, welche zu verbescheiden sind und wo die Behörde untätig ist.

Lg. Rolandi
 
hallo,

hat keiner von Euch mit Untätigkeitsklagen Erfahrungen gesammelt?

Lg. Rolandi
 
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