hallo zusammen,
hat jemand von euch schon Erfahrungen sammeln dürfen:
dass eine Untätigkeitsklage
wegen angeblicher Rechts- Missbräuchlichkeit abgewiesen wird,
d. h. z. B. die Behörde braucht nicht über einen Widerspruch zu entscheiden.
Ich finde keine Worte mehr dafür - außer dass man die geeigneten Rechtsmittel, Befangenheitsantrag usw. stellen muss oder darf.
Nach meiner Meinung wird so die Untätigkeit weiter gefördert.
Die Jahre gehen ins Land - und so kann mann auch aus meiner Sicht und Meinung heraus noch alles in Länge ziehen.
Mir stellt sich die Frage: Gibt es wohl keine Rechtsbeugung mehr sondern nur Recht-missbräuchlichkeit?
Über eure Meinungen, Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Lg. Rolandi
hat jemand von euch schon Erfahrungen sammeln dürfen:
dass eine Untätigkeitsklage
wegen angeblicher Rechts- Missbräuchlichkeit abgewiesen wird,
d. h. z. B. die Behörde braucht nicht über einen Widerspruch zu entscheiden.
Ich finde keine Worte mehr dafür - außer dass man die geeigneten Rechtsmittel, Befangenheitsantrag usw. stellen muss oder darf.
Nach meiner Meinung wird so die Untätigkeit weiter gefördert.
Die Jahre gehen ins Land - und so kann mann auch aus meiner Sicht und Meinung heraus noch alles in Länge ziehen.
Mir stellt sich die Frage: Gibt es wohl keine Rechtsbeugung mehr sondern nur Recht-missbräuchlichkeit?
Über eure Meinungen, Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Lg. Rolandi
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