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Minijob trotz 100% MdE

Paul Udo

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
79
Hallo zusammen,
ich hab das Gefühl, dass hier nicht mehr so viel los ist, trotzdem versuche ich es mal....

Ich habe momentan eine MdE von 100%, ist es trotzdem möglich einen Minijob auszuüben, oder wird das LBV dann die Erwerbsfähigkeit erneut prüfen lassen um sie ggf. zu senken?

Danke für eure Mühen!

Gruß PU
 
Hallo PU,
bist Du sicher, dass es sich um eine MdE handelt, bei der die BG Dein Leistungsträger wäre, oder aber ob Du den GdB meinst, wovon ich ausgehe? Es gibt viele Behinderte, die mit einem GdB von 100 ohne weiteres erwerbstätig sein können. Hättest Du allerdings eine MDE von 100 stünde Dir die Schwerverletztenzulage zu. Diese Leistung jedoch schließt meines Wissens (rechtlicher Laie) jegliche Erwerbstätigkeit aus. Genaueres weiß ein Rechtsanwalt. Gruß Rehaschreck
 
Ja, ich meine MdE....
Ich bin pensionierter Beamter, der wegen Dienstunfällen im Ruhestand ist und eine MdE von 100 hat. Ich hätte die Möglichkeit einen Minijob zu bekommen, jetzt ist nur die Frage, darf ich das ohne meinen Unfallausgleich zu gefährden?

Was wäre, wenn ich das nicht melde und es kommt raus? Ein Nebenjob ist ja anzeigepflichtig.... was hätte das für Konsequenzen?

Gruß PU
 
In diesem Falle solltest Du einen auf das Dienstrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, der kann Dir hierzu sicher Genaueres sagen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Paul Udo,

bei der MdE sehe ich das weniger problematisch als bei voller Erwerbsminderung (Rentenversicherung). Da die MdE abstrakt berechnet wird, kann sie nicht gleichgesetzt werden mit der aus dem Arbeitsrecht hergeleiteten Arbeitsunfähigkeit. Auch ein Geschädigter, der wieder in seinem Beruf arbeitet, kann eine abstrakte MdE haben, welche sich möglicherweise aufgrund der Besonderheit seines Arbeitsplatzes nicht auswirkt. Als Beispiel nehme ich da immer gerne eine Bekannte, die beidseitig beinamputiert ist und eine MdE von 100 hat aber voll erbersfähig und -tätig ist.

Gruß
tamtam
 
Hallo Paul Udo,

im Forum beamtentalk.de findest du Betroffene, die sich damit besser auskennen.
Im Beamtenrecht kennen sich hier wenige aus.
Ich sehe das Risiko, dass du mit einem Minijob auf Teildienstfähigkeit überprüft wirst.

Evtl. ist eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung (die nicht als Verdienst gilt) eine Option für dich.

Ich wundere mich, dass dir eine MdE beschieden wurde.
Es erfolgte doch eine Umstellung und es müsste GdS beschieden werden.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo zusammen,

auf jeden Fall anmelden. Bloß nicht ohne anmelden den Minijob nachgehen. Damit bist du sonnst der Liebling, wo alles neu überprüft werden kann bzw. Geld gestrichen wird.

LG
Bockel
 
Bei mir steht immer noch MDE, keine Ahnung, wahrscheinlich weil der Gutachter so alt ist und sich nicht mehr umgewöhnen kann / will....

Ich schaue mal im beamtentalk.... was ein Scheiß, ich würde den Job gerne machen, nur da würde ich ja finanziell ein Eigentor schießen, falls die die MDE runtersetzen würden....
 
In jedem Bescheid, Schriftverkehr, Gutachten usw steht bei mir MDE, ich habe in meinen Unterlagen noch nie GDS gelesen.... keine Ahnung warum, ist aber auch nicht so wichtig....
 
... doch, ist wichtig und für die Beantwortung Deiner Ausgangsfrage der Dreh- u. Angelpunkt. Gruß Rehaschreck
 
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