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Minijob / ohne Einkommen

Nala

Mitglied
Registriert seit
10 Okt. 2007
Beiträge
26
Hallo!
Wer weis etwas?
Hatte am 23.01.06 einen Privat Unfall.

Bin auf 400Euro Eingestellt.Habe einen Schwerbehindertenausweis mit50%+G Unfallbedingt erhallten.Bin bis heute nicht Arbeitsfähig und nicht Gekündigt.
Arbeitsvertrag besteht.

Mein Einkommen fehlt.Wie soll es Finanziell weiter laufen?

Wer kann mir Weiterhellfen?:(

Mfg Nala
 
Hallo Nala,

es ist schwer, Dir zu antworten. Du hast auf alle Fälle ein Recht auf Unterstützung durch das Sozialamt/Arge.
Das Sozialamt ist die übliche Bezeichnung für eine Behörde, die für die Sozialhilfe und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist. Im Gesetz ist vom örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträger die Rede. Der Begriff "Sozialamt" wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, oft heißt es "Amt für Jugend und Familie", "Fachbereich Soziales und Wohnen" etc.

Neben den kommunalen örtlichen Sozialhilfeträgern gibt es überörtliche Sozialhilfeträger, die meist bei Landesämtern für Soziales u.ä. angesiedelt sind, in Nordrhein-Westfalen bei den Landschaftsverbänden, in Baden-Württemberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales und in Hessen beim Landeswohlfahrtsverband.
Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen laut Sozialgesetzbuch XII:
Hilfe zum Lebensunterhalt, auch in Heimen und Anstalten,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit,
einmalige Leistungen,
Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.B. Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Behinderte).
Mit den Hartz-Reformen werden Arbeitsagenturen und bestimmte Leistungen der Sozialämter zusammengefasst. Seit 1. Januar 2005 fallen arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger nicht mehr unter das Sozialhilferecht, sondern unter die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (Arbeitslosengeld II).
Da Du aber nicht arbeitsfähig bist und auch ein Recht auf Unterstützung hast, solltest Du Dich schnellstmöglich an das Sozialamt wenden.

Gruß von der Seenixe
 
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