• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Mindestinvaliditätsgrad

Zipfelbob

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Dez. 2015
Beiträge
5
Hallo lieber Leser!

Der Einfachheit halber, stelle ich mein Anliegen in stark verkürzter Form dar.

Mein Erstgutachten 2015 weist einen Mindestinvaliditätsgrad von 60 bis 70 Prozent aus (sehr seltsam diese schwammige Angabe...). Nun wurde 2017 ein weiteres Gutachten erstellt, welches 100 Prozent ausweist. Es wird in Kürze wohl zur Zahlung kommen. :)


Laut AUB heisst es: "Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. "

Bisher gab es nur 10% der Versicherungssumme als Vorschuss im Jahr 2015. Mit welchen Zinsen kann ich rechnen?

Viele Grüße,

Gerd
 
Hallo Zipfelbob,

ich an deiner Stelle würde bei der AUB eine Kopie der anstehenden Auszahlung anfordern, das ganze grob nachrechnen und dann nach Bedarf einen Fachanwalt konsultieren wenn etwas auffällig ist. Erstberatung ca. 220 € vereinbaren und gut.

MfG


GSXR
 
Top