Hallo lieber Leser!
Der Einfachheit halber, stelle ich mein Anliegen in stark verkürzter Form dar.
Mein Erstgutachten 2015 weist einen Mindestinvaliditätsgrad von 60 bis 70 Prozent aus (sehr seltsam diese schwammige Angabe...). Nun wurde 2017 ein weiteres Gutachten erstellt, welches 100 Prozent ausweist. Es wird in Kürze wohl zur Zahlung kommen.
Laut AUB heisst es: "Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. "
Bisher gab es nur 10% der Versicherungssumme als Vorschuss im Jahr 2015. Mit welchen Zinsen kann ich rechnen?
Viele Grüße,
Gerd
Der Einfachheit halber, stelle ich mein Anliegen in stark verkürzter Form dar.
Mein Erstgutachten 2015 weist einen Mindestinvaliditätsgrad von 60 bis 70 Prozent aus (sehr seltsam diese schwammige Angabe...). Nun wurde 2017 ein weiteres Gutachten erstellt, welches 100 Prozent ausweist. Es wird in Kürze wohl zur Zahlung kommen.
Laut AUB heisst es: "Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. "
Bisher gab es nur 10% der Versicherungssumme als Vorschuss im Jahr 2015. Mit welchen Zinsen kann ich rechnen?
Viele Grüße,
Gerd