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Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) als Sportlehrer - bitte Hilfe!

Abigail

Nutzer
Registriert seit
2 Juli 2013
Beiträge
1
Hallo,

ich arbeite als Sportlehrer im Sportverein. Vor 4 Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall und ich wurde verletzt. Nach 4 Operationen haben die Ärzte gesagt, dass ich nicht mehr als Sportlehrer (Praxisstunden) arbeiten darf, da ich eine MdE von 20% habe. Jetzt soll ich von der BG eine Rente bekommen aber wie hoch wird diese Rente sein? Da ich als Sportlehrer arbeite bedeutet für mich eine MdE von 20%, dass ich nicht mehr Unterrichtstunden geben kann! Werde ich dann die Vollrente bekommen oder nur 20% bekommen?

Könnte bitte mir jemand helfen? Vielen Dank im Voraus.
 
20 %

Hallo Abigail,

wenn die BG Dir ohne Wenn und Aber 20 % MdE zugesteht und Du angestellt warst, wird Dein Jahresgehalt zugrunde gelegt = 100 %.

Wenn ich micht nicht täusche, andere User sollen dass bitte berichtigen, wird das Jahresgehalt dann auf 75 % runtergebrochen und von dieser Summe erhälst Du dann 20 %.

Schaue doch mal in den BG Seiten nach, oftmals werden da Berechnungsgrundlagen vorgestellt.

Wenn Du selbstständig warst oder bist, richtet sich das nach den Beitragssätzen, die Du freiwillig hast versichern lassen.
 
Hallo Abigail,

keine Kritik, aber wie so oft sind die grundsätzlichen informationen dünn.
Der Unfall war also vor 4 Jahren, ich setze einmal vorraus es wurden Verletztengeldzahlungen gemacht, desweiteren wurde eine oder mehrere Gutachten durchgeführt, wo kommen sonst die 20% MDE her.
Wenn die BG sich jetzt entschlossen hat eine Unfallrente von 20% zu zahlen,
kann man nur akzeptieren oder klagen.
Die Höhe der Rente wird nach dem Bruttoverdienst des vorherigen Jahres zum Zeitpunkt des Unfalls berechnet.
Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr, es sei man ist privat versichert, haben die Folgen des Unfalles eine derartige Einwirkung daß keine Vollbeschäftigung mehr nachgegangen werden kann, so ist die Deutsche Rentenversicherungsanstalt zuständig, wo dann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann.

Das in Kürze, um ein paar Anhaltspunkte zu geben.
viel Glück
mfg mpc
 
Wenn ich micht nicht täusche, andere User sollen dass bitte berichtigen, wird das Jahresgehalt dann auf 75 % runtergebrochen und von dieser Summe erhälst Du dann 20 %.

Hallo,
es ist ein wenig anders. 2/3 des Jahresgehaltes im Unfalljahr (also das Jahr vor dem Unfall) / 12 = 100 % MDE Rente. Bei 20% kann man die Summe durch 5 teilen.

Was die berufliche Tätigkeit anbelangt, bei einem Arbeitsunfall ist die BG für einen anderen Job zuständig, oder man kann eine Weiterqualifizierung bekommen.

Allerdings hängt diese Entscheidung nicht von den Ärzten ab, sondern dies wird meist eigens arbeitsmedizinisch Begutachtet, das hat nichts mit den Rentengutachten zu tun.
Hier muss man eine Arbeitsplatzbeschreibung und seine Beschwerden der BG eigens darlegen.
Und als Tipp, viel Ausdauer zeigen.
 
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