elster999
Erfahrenes Mitglied
Liebe Forianer,
ich habe den Tipp bekommen, dass ich bzw. eher mein Chef beim Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich beantragen könnte.
Voraussetzung: GdB von 50 oder gleichgestellt (das habe ich jetzt beantragt)
Überdurchschnittliche Minderleistung oder Zusatzaufwand für den Betrieb, die du mit deinen Einschränkungen gegenüber gesunden hast - das betrifft insbesondere kleinere Unternehmen oder welche, die sehr viele Schwerbehinderte beschäftigen.
Meist befristet auf 1-2 Jahre und max. 50% der Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten.
Hat das schon einer von euch beantragt oder bekommen? Oder kennt sich sonst wer aus? Ich frage mich, wie man die Minderleistung nachweisen muss. Das ist ja relativ subjektiv zu sehen.
Und dann habe ich gefunden,dass das I-Amt erst einspringt, wenn kein anderer Träger zuständig ist - also bei mir die BG - aber die zahlt doch sowas nicht?
Wäre mal wieder über ein wenig Hilfe dankbar!
LG Ellen
ich habe den Tipp bekommen, dass ich bzw. eher mein Chef beim Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich beantragen könnte.
Voraussetzung: GdB von 50 oder gleichgestellt (das habe ich jetzt beantragt)
Überdurchschnittliche Minderleistung oder Zusatzaufwand für den Betrieb, die du mit deinen Einschränkungen gegenüber gesunden hast - das betrifft insbesondere kleinere Unternehmen oder welche, die sehr viele Schwerbehinderte beschäftigen.
Meist befristet auf 1-2 Jahre und max. 50% der Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten.
Hat das schon einer von euch beantragt oder bekommen? Oder kennt sich sonst wer aus? Ich frage mich, wie man die Minderleistung nachweisen muss. Das ist ja relativ subjektiv zu sehen.
Und dann habe ich gefunden,dass das I-Amt erst einspringt, wenn kein anderer Träger zuständig ist - also bei mir die BG - aber die zahlt doch sowas nicht?
Wäre mal wieder über ein wenig Hilfe dankbar!
LG Ellen