• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Minderleistungsausgleich - wer kennt sich aus?

elster999

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 März 2014
Beiträge
1,180
Ort
Großraum Berlin
Liebe Forianer,
ich habe den Tipp bekommen, dass ich bzw. eher mein Chef beim Integrationsamt einen Minderleistungsausgleich beantragen könnte.
Voraussetzung: GdB von 50 oder gleichgestellt (das habe ich jetzt beantragt)
Überdurchschnittliche Minderleistung oder Zusatzaufwand für den Betrieb, die du mit deinen Einschränkungen gegenüber gesunden hast - das betrifft insbesondere kleinere Unternehmen oder welche, die sehr viele Schwerbehinderte beschäftigen.
Meist befristet auf 1-2 Jahre und max. 50% der Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten.
Hat das schon einer von euch beantragt oder bekommen? Oder kennt sich sonst wer aus? Ich frage mich, wie man die Minderleistung nachweisen muss. Das ist ja relativ subjektiv zu sehen.
Und dann habe ich gefunden,dass das I-Amt erst einspringt, wenn kein anderer Träger zuständig ist - also bei mir die BG - aber die zahlt doch sowas nicht?
Wäre mal wieder über ein wenig Hilfe dankbar!
LG Ellen
 
Hallo Ellen,

nein, ich habe keine Erfahrung mit dem Minderleistungsausgleich.

Wichtig:
"Alle anderen Maßnahmen wie Arbeitsplatzausstattung oder -gestaltung oder Arbeitsorganisation müssen ausgeschöpft sein, Details siehe auch Teilhabe am Arbeitsleben > Leistungen."​

§ 102 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 27 SchwbAV - § 26 SchwbAV
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Minderleistungsausgleich-806.html (Quelle des Zitats)

Dort steht auch, dass der M. in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, du musst Infos also abgleichen mit den Regelungen deines BL.

Hier die Forumlare für Berlin https://www.berlin.de/lageso/behinderung/arbeit-und-behinderung-integrationsamt/antragsformulare/
Im Antrag https://www.berlin.de/lageso/_asset...n/antrag_zuschuss_belastungen_arbeitgeber.pdf findest du unter 3. die Abfrage, wieweit die Arbeitsplatz(um)organisation schon ausgeschöpft wurde (s. Zitat oben).

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,
danke dafür! ArbeitsplatzMaßnahmen, die noch nicht ausgeschöpft sind.. tja. Da wurde ja schon einiges gemacht, um es mir zu erleichtern. Einiges hat die BG auch gezahlt.
Aber eigentlich geht es mir um die Zeit, die ich weniger auf Arbeit bin. Ich komme ja immer noch nicht auf meine Stunden...
Und so hätte ich meinem Chef gegenüber nicht immer so ein schlechtes Gewissen, wenn ich mal wieder zeitiger gehe, weil mein Kopf dicht ist und ich das Gewusel nicht mehr aushalte.
Dann bräuchte ich mir da keinen Kopf drin machen, könnte meinen Vertrag so belassen und das, was ich weniger schaffe, würde das I-Amt ihm ersetzen. Damit würde mir eine riesige Last von den Schultern fallen...

LG Ellen
 
Hallo,
mir ging es auch eher darum, welche Anforderungen da vom Amt gestellt werden, ob das realistisch ist, dem Chef davon zu erzählen oder ob das I-Amt damit genauso knauserig ist, wie mit der Anerkennung der Schwerbehinderung etc. Ob das eh abgelehnt wird, weil man an die BG verwiesen wird etc.
Danke und LG Ellen
 
Hallo Ellen,
gerade hier in Berlin wird das Ganze äußerst großzügig gehandhabt und läuft über die Integrationsfachdienste. Neben dem Minderleistungsausgleich gibt es noch zahlreiche weitere Hilfen z.B. für die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Vieles mehr. Aber, soweit ich weiß, ist das Integrationsamt für BG-Fälle nicht zuständig, da diese Hilfen über das Reha-Management der zuständigen Berufsgenossenschaft erbracht wird. Hier solltest Du Deine BG kontaktieren. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
auch dir danke.
Ergonomischer Arbeitsplatz etc. wurde durch die BG übernommen.
Mir gehre hier explizit um die Minderleistung hinsichtlich der Belastbarkeit und damit um eine reduzierte Arbeitsleistung und ob da das I-Amt diesen Minderleistungszuschlag zahlen würde, obwohl ich ein BG-Fall bin.
Denn wenn sie das nicht tun, hätte ich nur die Chance meinen Arbeitsvertrag stundenmäßig noch weiter zu reduzieren. Dann hätte ich Probleme, das arbeiten für mich noch wirtschaftlich zu gestalten und mein Chef ein Problem, mir den Arbeitsplatz zu erhalten... Die BG interessiert das m.M. nach nicht weiter...
LG Ellen
 
...das hat die BG sehr wohl zu interessieren, da sie berufliche Rehabilitation schuldet, wenn die Erwerbsfähigkeit durch den Versicherungsfall gemindert ist. Hier solltest Du nicht locker lassen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Ellen,

grundsätzlich eine sehr gute Frage. Erfahrung habe ich keine.

Aber Fakt ist; der AG und der AN sind betroffen.

Der AG "bekommt" weniger Arbeitsleistung für sein Entgelt und der AN kann nicht ohne Ende seine Stunden reduzieren, denn wovon willst Du Leben / Existieren?

Da ist eine MdE-Rente kein finanzieller Gehalts/Lohnausgleich.

Du bleibst ja auch auf der Strecke. Weniger Gehalt/Lohn zum Leben und in Erweiterung, weniger Rente

So, ich würde jetzt mal strategisch wie folgt vorgehen. Mache doch mal einen Termin beim Integrationsamt. Fakt wird wohl sein, dass Deine BG zuständig ist (aber dieses ist meines Wissens nach bei der BG ausgeklammert) - nix desto Trotz, hier muss eine Nachbesserung sein.

Lasse Dich doch erstmal beim I-Amt "beraten". Bespreche dieses mit denen und nehme die Infos für Dein weiteres Vorgehen mit.

Sprich, mach Dich erstmal dort schlau für Dein weiteres Vorgehen. Damit Du etwas mehr Wissen und mehr Infos an der Hand hast.

Nutze eine Beratung / Gespräch zur weiteren Vorbereitung :cool:

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,
Du bringst es auf den Punkt. Ich kann uns will nicht noch weniger verdienen. Und die MdE-Rente habe ich noch nicht durch und wird das auch ggf. nicht ausgleichen. Wegen der Rente später -soweit habe ich noch nicht gedacht, aber das stimmt natürlich auch!
Unfein weiterer finanzieller Ausgleich erfolgt durch die BG nicht! Und wenn ich über diesen Weg noch 1 oder 2 Jahre die Möglichkeit habe, zu lernen, mit der Belastung umzugehen, mir noch mehr Wege erarbeiten kann, dann wäre das eine riesen Erleichterung!
Die Idee, einen Beratungstermin beim I-Amt zu machen, finde ich super! Vielleicht hilft mir das ja weiter...
Bin aber doch erstaunt, dass es anscheinend noch keiner versucht oder durchgekriegt hat...
Lieben Dank!
Liebe Grüße Ellen
 
Hallo Ellen,
ein Termin beim Integrationsamt kann nicht schaden. Gleichwohl wird man Dich vermutlich an die BG verweisen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo RehaSchreck,
aber was kann ich in diesem Punkt von der BG erwarten? Ich denke nicht viel oder gar nix!
Mir ist nichts bekannt in der Art, dass die BG da unterstützt.
LG Ellen
 
Top