• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Migräne nach SHT

hallo Rosi,

bei Schmieder immer wieder nachhaken, werden doch öfters mal Plätze frei und du kannst nachrücken, wenn jemand vorgemeldetes nicht antreten kann. Kenne niemanden der die ganze Zeit warten musste! Erste Aussage: es geht nicht, frühestens in einem halben Jahr - zweite Aussage - in 3-4 Monate - dritte Aussage - könnten sie sich vorstellen Ende des Monats... Also einfach alle paar Wochen über die Zentrale mal anfragen.

Nach Unfall, Schlaganfall oder bei MS kenne ich sonst keine so intensive gute Rehaeinrichtung auf neurologischem Gebiet, ich vergleiche es immer als Porsche unter den Möglichkeiten und Bad Urach war Volkswagen.

Es steht und fällt natürlich mit der Leitung der Abteilungen und dem vorhandenen Personal. Es gibt vielleicht noch andere, die empfehlenswert sind.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

ich muss schon so lange mit den Auswirkungen des SHT leben, da kann ich auch mal etwas länger auf eine gute Reha warten, werde aber trotzdem ab und zu mal anrufen und freundlich nachfragen.

Ich hoffe nur, dass der Rentenversicherungsträger meinen Wunsch, in diese Klinik gehen zu dürfen, berücksichtigt.

LG Rosi70
 
Hallo Unfallmann,

bisher gibt es keine spezielle Bezeichnung für meine Migräne.

Für die BG und PUV gibt es keine unfallbedingte Migräne, sondern eher psychisch bedingt und absolut unfallunabhängig. Die Klagen laufen und laufen und laufen.

15 % für Migräne erscheinen mir recht wenig. Wie oft leidest du denn unter Migräne? Es gibt ja verschiedene Verlaufsformen. Seit dem Unfall habe ich eine schwere Form der Migräne abbekommen. Ca. 3 Tage/wöchenlich.

Ich habe auch Angst, dass ich mein ganzen Leben mit der Migräne leben muss. Das wäre nicht schön, denn meine Lebensqualität ist dadurch drastisch eingeschränkt und an Arbeit ist mit Migräne auch nicht zu denken.

LG Rosi70

Hallo Rosi 70:)
offenbar läuft deine Migräne doch mit greifbaren Nebenerscheinungen ab, also die Sehfeldeinschränkung. Und ich glaube eine Sehfeldeinschränkung ist nicht psychisch bedingt.
Aber die BG muss einen Aufhänger zum ablehnen haben.

Die Teil- MdE 15% ist wahrhaftig zu wenig. Und hat die Gesamt-MdE nur 5% erhöht. Vor diesem Hintergrund hat die BG auch nicht die Unfallrente erhöht.

12 Jahre später und nach 50 Gerichtsverfahren ist es mir gelungen, dass es zu einer Unfallrentenerhöhung um 5% gekommen ist. Aber eine Unfallrentennachzahlung mit Zinsbescheid habe ich bisher nicht erhalten.

Und so geht der "Kampf um Unfallrente" weiter und etwa 20 Gerichtsverfahren sind noch am Laufen. Und die Sache nimmt kein ende, weil ich gegen eine mächtige scheinbar kriminelle Vereinigung antreten muss. Und diese personifizierten "Täter" bearbeiten viele tausend Fälle.
Mehr auf meiner Webseite www.unfallmann.de

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Erich alias Unfallmann,

Kopf hoch Du bist ein Mann im Tatendrang und lässt Dir nichts gefallen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft zum Kämpfen gegen die mafoiöse Gesellschaft.
 
Hallo Unfallmann,

ich finde es auch gut, dass du dir nichts gefallen lässt.

Da kann man nur hoffen, dass du auch eine geduldige Rechtschutzversicherung hast.
Meine hat mir heute mein Kündigung zugeschickt. Nicht gut, denn für meine Klage gegen die BG hat die Rechtschutz nur für 1. Instanz die Kostenübernahme bewilligt. Und so wie ich es sehe bzw. hier im Forum lese, wird die erste Instanz wohl kaum ausreichen.

LG
 
Hallo Unfallmann,

ich finde es auch gut, dass du dir nichts gefallen lässt.

Da kann man nur hoffen, dass du auch eine geduldige Rechtschutzversicherung hast.
Meine hat mir heute mein Kündigung zugeschickt. Nicht gut, denn für meine Klage gegen die BG hat die Rechtschutz nur für 1. Instanz die Kostenübernahme bewilligt. Und so wie ich es sehe bzw. hier im Forum lese, wird die erste Instanz wohl kaum ausreichen.

LG

Hallo Rosi 70,:)
meine Allianz hat die Sache bis vor das BSG bezahlt und eine Kündigung hatte ich zwischendurch auch erhalten.

Aber auch Deine Versicherung muss die Kosten weiter übernehmen, auch nach der Kündigung. Bis die angefangene Sache abgeschlossen ist.

Jetzt bin ich aber ohne Anwalt vor Gericht, weil kein Anwalt das Sozialgericht wegen Prozessdelikt angreifen will. Mehr lesen auf meiner Webseite www.unfallmann.de

MFG
Erich Neumann alias unfallmann
 
Moin Unfallmann,

tja, für Versicherungen ist man nur als zahlender Kunde lukrativ; sobald man Forderungen stellt, wird abgelehnt oder gekündigt.

Dass die Rechtschutzversicherung, die bereits bewilligten Kosten auch über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus übernehmen muss, ist schon mal gut.
Im Fall der BG sieht es aber nicht gut aus, da ja nur die 1. Instanz über die Rechtschutz abgesichert ist. Ode gibt es tatsächlich jemanden aus der Runde, der in 1. Instanz gegen die BG gewonnen hat

LG Rosi70
 
Moin Unfallmann,

tja, für Versicherungen ist man nur als zahlender Kunde lukrativ; sobald man Forderungen stellt, wird abgelehnt oder gekündigt.

Dass die Rechtschutzversicherung, die bereits bewilligten Kosten auch über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus übernehmen muss, ist schon mal gut.
Im Fall der BG sieht es aber nicht gut aus, da ja nur die 1. Instanz über die Rechtschutz abgesichert ist. Ode gibt es tatsächlich jemanden aus der Runde, der in 1. Instanz gegen die BG gewonnen hat

LG Rosi70

Hallo Rosi 70,:)
Deine Versicherung muss und wird auch die Kosten für die mögliche Berufung (2. Instanz (LSG) und 3. Instanz (BSG) übernehmen. Frage dazu Deinen Anwalt.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Unfallmann,

bist du sicher, dass die Rechtsschutzversicherung auch die Kostenzusage für 2. oder 3. Instanz gibt, auch wenn der Vertrag im Oktober durch die Kündigung endet? Was ist, wenn ich erst um November in erster Instanz verliere?


LG Rosi70
 
Hallo Unfallmann,

bist du sicher, dass die Rechtsschutzversicherung auch die Kostenzusage für 2. oder 3. Instanz gibt, auch wenn der Vertrag im Oktober durch die Kündigung endet? Was ist, wenn ich erst um November in erster Instanz verliere?


LG Rosi70

Hallo Rosi 70,:)
ja ich bin mir sicher und wenn es später einmal zum Wiederaufnahme deiner Verfahrens kommen sollt wird auch das bezahlt.

So ist in meinem Fall bisher gewesen.:cool:

Anmerkung:
Der Eintrag in meinem Gästebuch www.unfallmann.de wäre für unsere Sache angebracht und wird von der BG und den Gerichten sowie der Staatsanwaltschaft und Presse gelesen.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Unfallmann,

ok...dann danke ich dir für die Info.

LG Rosi70
 
Botox bei Migräne

Hallo,

vielleicht hilft Migräne-Geplagten diese Meldung weiter, die ich gerade fand:

Botox bei Migräne

In verschiedenen Studien zeigte sich, dass die Injektion von Botulinumtoxin Typ A die Zahl der Migräneanfälle um mehr als die Hälfte verringern konnte. Allerdings lässt in der Regel die Wirksamkeit nach einigen Monaten nach. Die Behandlung kann in Abständen von zwölf Wochen wiederholt werden.​

Hier mehr: https://www.schmerzlos-ev.de/newsletter/inhalte/botox/

LG
 
Top