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danke für deine Antwort, ich nehme an das du deine Spinalkanalstenose nicht operativ versorgen hast lassen!?
Bei was für einem Facharzt (Orthopädie, Neurologie, NChr) warst du zur Begutachtung?
Was hat dir das Versorgungsamt vor Klage beim SG an GdB angeboten?
doch ist versorgt, aber 2 Stangen 10 Schrauben.
Ich war durch BG bei 2 Gutachtern, erst Orthopäde , dann Neurologe.
Der hat dann MdE 60 % festgestellt.
Merkzeichen G hat Versorgungsamt dann vor Gericht anerkannt.