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Merkmal "g" beantragen

carlina

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
22 Okt. 2007
Beiträge
107
Hallo zusammen,

ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50, gültig bis 2021.

Diesen GdB habe ich mir "erklagt", nachdem mir zunächst ein (lachhafter) GdB 30 bescheinigt wurde. Den GdB 50 fand ich dann durchaus angemessen und habe es - angesichts meiner anderen rechtlichen "Großbaustelle" - auch dabei bewenden lassen.

Nun wurde mir mehrfach angeraten, doch das Merkmal "g" zu beantragen. Da ich an einer Gehbehinderung leide, die sich de facto nicht verbessern, sondern tendenziell eher verschlechtern wird, ist das wohl sinnvoll und ich werde es auf jeden Fall beantragen.

Hierzu habe ich aber noch zwei Fragen an Euch:

1. Sehe ich es richtig, dass das kein "Neufeststellungs-Antrag", sondern ein "Änderungs-Antrag" ist? Gegen den zuerkannten GdB 50 habe ich wie gesagt zurzeit nichts einzuwenden.

2. Auf was muss ich bei dem Antrag achten bzw. gibt es irgendwelche "positiv-Beschleuniger"-Tipps? ;)

Danke im voraus :)
 
Merkzeichen "G"

Hallo Carlina,

ich würde es auch als Änderungsantrag ansehen. Je nachdem, wie schwer deine Gehbehinderung ist, wirst du unter Umständen hart darum kämpfen müssen. Es kommt darauf an, wie weit du laufen kannst. Das kannst du ja am besten einschätzen.

Ich selbst bin links oberschenkelamputiert und kann in Wahrheit nur höchstens zwei mal am Tag max. 300 m laufen, habe aber trotzdem nur das Merkzeichen "G". Man unterstellt mir ganz einfach, daß ich problemlos täglich 2 km laufen kann.

Um das Merkzeichen "aG" zu bekommen, muß man wohl weniger als 100 m laufen können und da habe ich auch keine Chance.
Dennoch kann ein Versuch ja nie schaden. Kommt immer drauf an, wie "wehrhaft" man selbst bzw. wie gut der Anwalt ist.

http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm

Gruß Hawkins
 
Hallo Hawkins,

danke für Dein Posting!

Habe auch schon von verschiedenen Personen gehört, dass es anscheinend fast utopisch ist, das Merkmal "aG" zu bekommen...
Ist allerdings für mich in keinster Weise nachvollziehbar, dass jemand, der - wie Du - oberschenkelamputiert ist, nur "g" bekommt :mad:

Meine Gehbehinderung ist in den letzten Wochen/Monaten auf jeden Fall schlechter geworden, zum Glück nicht durchgängig, aber es gibt zunehmend Tage, an denen ich nicht mehr als 200-300 Meter per pedes schaffe. Deshalb werd ichs auch einfach versuchen mit dem Antrag

Vielen Dank und alles Gute für Dich
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

jetzt bin ich aber etwas ratlos.

Du schreibst, dass du als einseitig Oberschenkelamputierter kein Merkzeichen „aG“ bekommst.

Hatte damals auch „aG“ beantragt, für die Zeit im Rolli. Wurde abgelehnt, die Begründung hier wörtlich (abgeschrieben):

„Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung –Merkzeichen „aG“ – sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung - auch aufgrund von Erkrankungen – dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.“

Da hat wohl jede Behörde ihr eigenes Maß? Allein der letzte Teilsatz gibt der Behörde doch wohl schon einen riesigen Ermessensspielraum.

Gruß Jens
 
Hallo Carlina,

mir ist das "G" zuerkannt woren, allerdings nur mit anwaltlicher Unterstützung (VdK) und erst nach Klageerhebung. Ich würde es auf jeden Fall versuchen und stelle Dich auf einen Kampf ein!

VG Santafee
 
Hallo Carlina,

bei 200 - 300 m Gehfähigkeit empfehle ich dir, "aG" zu beantragen. Das werden sie vermutlich ablehnen und dir hoffentlich Merkzeichen "G" geben. Ein kleiner psychologischer Trick, der oft funktioniert. Leider bedeutet "G" eben, daß man angeblich noch 2 km laufen kann. Das wurde mal von irgendwelchen "Experten" so festgelegt und leider klafft zum Merkzeichen "aG" eine Lücke von 1900 m.
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

Gruß Hawkins
 
Hallo Jens,

es gibt da tatsächlich einen großen Ermessensspielraum. Ich bin knapp über dem Knie amputiert und kann durchaus regelmäßig eine Prothese tragen. Leider verursacht die Prothese Scheuerstellen und Entzündungen und deswegen muß ich meine 300 m - Strecken einhalten. Eine BG oder LVA interessieren meine Probleme allerdings herzlich wenig.
Die behaupten einfach, daß wäre bei anderen Amputierten auch nicht so und fertig.

Bevor solche Leute meinen MdE/GdB oder gar meine Rente erhöhen, verlangen sie schwachsinnige Maßnahmen wie Nachamputationen usw.. Dagegen habe ich mich bisher erfolgreich gewehrt, denn ich bin froh, einen relativ langen Stumpf zu haben.

Ein Bekannter von mir hat gar keinen Stumpf mehr, einen SB - Ausweis über 100 % und das Merkzeichen "aG". Im Bereich des Oberschenkels werden also große Unterschiede gemacht.

Gruß Hawkins
 
@alle: Danke Euch vielmals für Eure Statements ...glaube, ich muss da nochmal drüber schlafen :eek:
 
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