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Menschen- u. Opferwürde -> Replik auf: "Neuer Podcast "Telephobia" sucht ..."

D

Deleted member 42493

Guest
1. Die Telephobie – auch Telephonophobie ist eine psychische Erkrankung mit dem Diagnoseschlüssel F 40.2 (ICD 10), die zum Kreis der spezifischen Phobien gehörend im Wesentlichen die krankhaft übersteigerte Angst vor Telefonen bezeichnet.
Der Betroffene meidet vor allem bereits die Nähe zu Telefonen. Weiter kann bereits das Klingeln eines Telefons eine Angstreaktion auslösen.
2. Versteht man ein Unfallopfer als eine natürliche Person, die durch ein plötzliches, von außen auf die Gesundheit schädigend einwirkendes Ereignis gesundheitlich geschädigt wurde, dann ergäbe sich auch bei freundlichster Auslegung eher keine Verbindung zur obigen Thematik. Auch die Behauptung, dass angeblich eine Häufung bei wie vor definierten Unfallopfern beobachtwar wäre, dass ein Unfallopfer angeblich hinauschieben würde, den Unfallverursacher anrufen zu wollen drängt sich rein logisch nicht auf, denn regelmäßig bestünde bereits kein "Müssen" und weiter auch kein "Hinausschieben" und schon gleich gar nicht ein durch den Bayerischen Rundfunk - insoweit eine Anstalt öffentlichen Rechts - (öffentlich) - begleitbares Tun i.S. von "Überwinden".
3. In der Regel kommunizieren (vertretene) Verkehrs-Unfallopfer (über deren Rechtsvertreter) bzgl. der Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung d. Unfallverursachers, die einer mehr oder minder bestehende Einstandspflicht sieht bzw. deren Rechtsvertretern und nur im äußerst seltenen (Residual-)Fall mit dem Unfallverursacher in persona.
4. In der Regel kommunizieren (vertretene) Arbeits-Unfallopfer (Arbeits- bzw. Wege-Unfall) eher mit Berufsgenossenschaften bzw. (deren) D-Ärzten, wobei die Berufsgenossenschaften quasi für die Arbeitgeber die "Schadensregulierung" übernommen hätten, sodass sich v.a. in diesem Bereich die Frage des "Verursachers in persona" meist gar nicht erst stellt.
5. Der Freizeitunfall, der hier nicht betrachtet werden soll, wäre in der Regel über "Private Freizeit-Unfallpolicen" gedeckt, sofern das Unfall-Opfer nicht Mitglied der wohl Derartiges deckenden GdP wäre; und könnte insoweit - wie unter 3. ausgewiesen - betrachtet werden.
6. Aus 2., 3., 4., 5., 6. stellt sich vor allem unter Gesichtspunkten der "Unfallopfer-Würde" (insoweit der unantastbaren Würde des Menschen i.S. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GrCh - vgl. Frenz, Handbuch Europarecht, Band 4, Europäische Grundrechte, S. 249 - die Frage, ob das Anliegen, hinter dem angeblich der BR stecken soll, die o.g. Grundrechte nicht eher beschädigt als dass es deren Schutz dienlich wäre.
 
Hallo @AHint,

Deinen Ausführungen stimme ich zu. Ich finde es auch sehr bedenklich solche Podcast mit Betroffenen zu führen, weil gar nicht abgeschätzt werden kann, welche Nachwirkungen das hat und inwieweit dann nach Tagen oder Wochen Professionelle Hilfe zur Verfügung steht.

Wenn der BR Betroffenen helfen wollte, wären die vielen Geschichten auch von www.anstageslicht.de medienwirksam öffentlich zu machen. Die Machenschaften und das System. Was erwartet einen Betroffenen bei einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall wirklich - hält die gesetzliche Unfallversicherung das, für was Sie stehen sollte. So sehen die tatsächlichen Geschichten von Betroffene aus.

Unter www.Tageslicht.de hätten Sie bereits Mengen an Material, über das der BR Medienwirksam berichten könnte.

vg beutlers
 
Hallo,
diese Podcast-Aktion geht von Volontären (BR-Volos auf Facebook) des Bayerischen Rundfunks aus und hat keinen "bösen" Hintergrund, sondern ist tatsächlich als Unterstützung für Betroffene der Telephobie (kennt nahezu jeder ängstliche und depressive Mensch) gedacht. Es geht hauptsächlich darum, den Kontakt zwischen Privatpersonen herzustellen und dieses Gespräch - seelisch und moralisch - zu unterstützen.
Also bitte nicht aus jeder (wirklich gut gemeinten) Aktion eine "Verschwörungstheorie" erstellen ;-)


Um Korruption im Gesundheitswesen wird sich anderweitig gekümmert und (auch) der Bayerische Rundfunk wird zu gegebener Zeit darüber berichten - versprochen ;-)

Schönen Tag
Gruß MM
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Meanmachine,

Um Korruption im Gesundheitswesen wird sich anderweitig gekümmert und (auch) der Bayerische Rundfunk wird zu gegebener Zeit darüber berichten - versprochen ;-)

meinst Du damit die Stelle in Nürnberg Generalstaatsanwaltschaft für Korruption im Gesundheitswesen? Die finden nämlich die Machenschaften der BG als nur moralisch verwerflich an - und sehen Ihre Aufgabe nicht darin, hier die Kostenabwälzung auf die gKV zu minimieren. Auch finden Sie es nicht verfolgungswürdig, wenn die BG mit KFZ Versicherung bereits Kosten abrechnet und dann die gleichen Kosten nochmal über die gKV erstattet haben möchte, dadurch - weil Sie einfach Festlegen, das Rückwirkend Sie als BG nicht zuständig sind. Auch teilt die BG der gKV ja nicht mit, das Sie bereits im TA diese Kosten erstattet bekommen hat. Alles nur moralisch verwerflich - aber nicht verfolgungswürdig.

Zu dem Podcast - ich sehe das nicht Verschwörerisch - ich sehe das eher dahin kritisch, das die Betroffenen danach mit Nachwirkungen zu kämpfen haben. Ob hier die Betreuung dann noch gegeben ist, eher unwahrscheinlich - Im Bezug auf Betroffenen nach Unfällen. Hier ist psychisch eine andere Konstellation - als wenn ich mich nur gegen ein Telefonat innerlich wehre, was zum Beispiel Familiäre Streitigkeiten oder ähnliches betrifft. Bei Unfällen sind vllt Posttraumatische Störungen dabei - die so gar nicht wirklich überrissen werden können - nicht jeder hat hier bereits eine Diagnose oder einen sicheren Ausschluss.

lg beutlers
 
Hallo @beutlers ...bzw. S. aus B. ;-)

Ich kann hier in diesem Forum - zunächst - nicht mehr preisgeben. Ich verstehe deine Ungeduld und kann diese selbstverständlich - menschlich - auch nachvollziehen.
"Auch" dein Fall ist mir bekannt und ich (wir) helfen auch dir - obwohl wir alle bereits längst gegen Covid-19 geboostert sind und du.....;-) ;-) ;-)

Ich ziehe mich jetzt wieder zurück und melde mich in diesem Forum ab, bis es Neuigkeiten (wie bereits mehrfach erwähnt ca. Juli dieses Jahres) zu verkünden gibt.

Nehmt die Hilfe von @seenixe, @Micha oder auch @KoratCat an und lasst euch nicht von unqualifizierten Beiträgen verwirren - ob jeweils Absicht dahinter steckt oder nicht...

Bis dann

Gruß MM
 
Hallo @Meanmachine

vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe die Du leistet und auch Deine Posts. Dein Einsatz hier im Forum ist sehr viel Wert und auch Deine immer wieder aufmunterten Worte :)

Ich werde mich in Geduld üben :) ich bin stets bemüht :).

Liebe Grüße S. aus B. :cool:
 
@beutlers
Sie hätten die Intention der Replik - dankenswerter Weise - sachlogisch, zudem empathisch erfasst, aufgegriffen u. weiterentwickelt. Hierzu was folgt:
1. Da die beschriebene endogene Erkrankung (aus dem phobischen Formenkreises) nach d.A. eher wenig mit den hier gegenständlichen Erkrankungen durch plötzliche exogene Unfallreignisse zu tun hätte, und n.d.A. eher keine "Hilfe" bei der Bewältigung v. Unfallfolgen darstellen dürfte, erscheinen n.d.A. Ansprache und Argumentationskette der "vermeintlichen Volountäre d. BR" nach d.A. - in Richtung wirklicher Unfallopfer - irrig (schlicht deplatziert).

2.. Nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ist der Staat natürlich zum Schutz der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit eines jeden Menschen verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss v. 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 – Rn. 65), was auch die GUV beträfe. Entsprechend der Entscheidg. d. BVerfg (vgl. BVerfG, Beschluss v. 6.12.2005 – 1 BvR 347/98 – Rn. 11, 47, 65 bestünde - gerade auch Unfallopfer betreffend - nicht nur Informations- u. Auskunfts-, Schutzpflicht(en) bis hin zu Entschädigungspflichten d. Staates (Idee der Auslegung v. Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. d. Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).

3. Auch in Richtung @mm: Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG binden die Entscheidungen d. BVerfG (so auch die o.g.) die Verfassungsorgane des Bundes u. d. Länder sowie alle Gerichte u. Behörden - erga omnes (umfassende Bindung).

4. Das ZDF hat einmal mit ein relativ junges Volountärs-Team (über 4 J.) die "best practice" der Berufsgenonssenschaften im Umgang mit Berufskrankheiten (ca. 75.000 Anträge p.a. auf entsprechende Rente) erforscht - vgl. Sendebeitrag „ZDF Zoom“ v. 23.1.2019 (Saleh-Ebrahimi u. Drepper) mit dem Titel "Krank und keiner zahlt - der Streit mit den Berufsgenossenschaften"; Bereits per 23.1.2019 hätte das ZDF wohl "Ineffektivität" und "tlw. Funktionsversagen" gerügt (vgl. ebenda) - das bezogen auf den Bereich der Berufserkrankungen. Geboten wäre durchaus eine Verifizierung, was sich seitdem wie wirksam verändert hat. Geht es den Opfern besser?

5. In der EU gibt es schätzungsweise 87 Mio. Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen (20-64 Jahre) lag bei ca. 50,8 % gegenüber 75 % bei Menschen ohne Behinderungen. 28 % der Menschen mit Behinderungen in der EU sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, gegenüber 17,8 % der Gesamtbevölkerung (Stand wohl 2015, EU-Komm). Daher wäre das Thema "Teilhabe-Rechte" eines von zentraler u. erheblicher Bedeutung zu bewerten; die Vorschläge v. @beutlers sehr berechtigt geboten; hingegen die obigen Ideen d. "Volountärs-Gruppe d. BR" unbedeutend.
 
Hallo AHint

mit den absätzen hat schon seinen Sinn,

Ich habs auch nur überflogen.

und könnte es nicht ganz aufnehmen.

und so sollte es nicht sein.

noch einen schönen abend
gruss gerd
 
1. Auch die Form der Darstellung ist der Meinungs(äußerungs)freiheit inhärent.
2. ... stelle fest: dass meine vom Urheberrecht geschützt sein dürfende Texte bereits verändert (bearbeitet) wurden - ohne mein Einverständnis
3. Die obige Antwort wäre v.a. an @beutlers adressiert worden -> siehe Überschrift
4. Wenn es hier einen Datenschutzbeauftragten geben sollte, sollte dieser mal nachschlagen, ob eine nachträgliche Veränderung (Bearbeitung) eines in Form und Inhalt urheberrechtlich geschützt sein dürfenden Texts (Werks)- ohne Einverständnis (s.o.) - verhältnismäßig sein kann zu "macht schon Sinn"
-> nein, macht keinen Sinn -> wäre bereits nicht zulässig; und auch nicht verhältnismäßig:
5. § 3 UrhG: Bearbeitung: Sie ist zugleich Nutzung eines fremden Werks und Schaffung eines eigenen.
Im Werk kommen die Individualität des Originals und diejenige der Bearbeitung zum Ausdruck.
6. § 23 UrhG (Bearbeitungsrecht) ... bedarf die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung und jeder anderen Umgestaltung (§ 23, 1), in bestimmten Fällen sogar schon deren Herstellung (§ 23,2) ... der Zustimmung d. Urhebers
 
hallo,

ich schicke einmal voraus, dass ich dem gesamten beitrag nichts entnehmen konnte, ausser der ablehnung des gen. bloggs. dazu mag man stehen, wie man will. ich habe nach dem ersten lesen überlegt, dazu überhaupt etwas zu entgegnen. aber die tw. fehlenden infos und quellen zu den dortigen aussagen und feststellungen, machen es doch nötig.

insbesondere die punkte 2-5 im beitrag #1 gehen doch an der eigentlichen intention des bloggs vorbei. ich sehe es auch durchaus kritisch, UO in der art "mediengerecht" zu begleiten, zumal keine aussage dazu gemacht wird, wie dies erfolgen soll (persönlich, telefonisch ...).
es würde mich daher dann doch interessieren, wie @AHint zu diesen aussagen kommt, wenn dort davon geschreiben wird, regelmäßig bestünde bereits kein "Müssen", das in betreffenden angebot nirgends behauptet wird, die punkte 3-5 dagegen die privatrechtliche aufarbeitung eines unfalls betrifft, nicht die hier angesprochenen emotionalen belange, die sich aus einem solchen sachverhalt ergeben können.

die hinweise in deinem beitrag #9, @AHint, sind übrigens den nutzungsbedingungen zu entnehmen (denen jeweils von nutzern zugestimmt wurde), eine in foren übliche und gebräuchliche massnahme, soweit sie nicht mutwillig, sondern mit ausreichender begründung erfolgt.

und eine nähere information zu der anmerkung

ob das Anliegen, hinter dem angeblich der BR stecken soll

stünde auch gut zu gesicht: welche hinweise oder welche gründe ergeben diesen zweifel?



gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
@secundant
" ...regelmäßig bestünde bereits kein "Müssen", das in betreffenden angebot nirgends behauptet wird, die
punkte 3-5 dagegen die privatrechtliche aufarbeitung eines unfalls betrifft, nicht die hier angesprochenen
emotionalen belange, die sich aus einem solchen sachverhalt ergeben können..."
-> kryptisch, meinen Sie nicht auch?
1. "Secundant" dürfte schon verstanden haben, dass die Damen u. Herren Voluntäre keinen Beitrag über Unfallopfer i.S. der Nr. 2, 3, 4 u. 5 getalten wollen; und es in dem avisierten Beitrag Selbiger auch nicht um "emotionale Belange" von Unfallopfern i.S.d. Nr. 2, 3, 4, 5 geht -> sondern schlicht um Menschen mit einer Indikation F.40.2 (unter denen angeblich der Anteil von Unfallopfern i.S.d. Nr. 2, 3, 4, 5 hoch sein soll, was hier bereits bezweifelt wird);
2. Da sich der BR in der Regel eher Themen allgemeinen Interesses widmen dürte, ein solches mit dem obigen Antritt eher weniger erkennbar wäre, verbleiben Zweifel.
3. Üblich und gebräuchlich dürften anderen "Foren" § 23 Abs. 2 UrhG etc. (s.o.) beachten; Insoweit kann ein Hinweis, dass selbiger zu beachten wäre, nicht hinderlich sein - das insbesondere dann nicht, wenn dieser und mit Blick auf obige Vorgänge in Wahrnehmung berechtigter Interessen sogar geboten scheint. So hätten Maßnahmen zu unterbleiben, die § 23 Abs. 2 UrhG unterlaufen würden.
 
Hallo AHint - Deleted member 42493,

Du hast Recht, offensichtlich hat hier jemand vorschnell und unbedacht etwas getan und das ist nicht in Ordnung. Ich gehe fest davon aus, das dies mit keiner Böser Absicht war. Trotzdem ist es nicht in Ordnung gehört auch angesprochen und ausgeräumt.

Deine Beiträge und Diskussion werden mir fehlen und ich finde es äußerst Schade für das Forum, das Du nun ein gelöschtes Mitglied bist.

Traurig :-(

vg beutlers
 
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