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Meldet BG die MDE an das Versorgungsamt wg SBA

Hallo HWS-Schaden,

danke für den Hinweis ;) haben nur für HA und AG Schweigepflichtsentbindung gegeben. Habe die Kopie vom ersten BG Bogen da. Die machen trotzdem was sie wollen. Also wird alles komplett entzogen ;)

Lg
 
Hallo @maexchen,
dann lasse dir doch bitte von der Zahnarztpraxis zeigen, aufgrund welcher Befugnis die Daten weitergegeben wurden.
Ohne Vorlage einer Schweigepflichtentbindung ist die Zahnarztpraxis dazu nicht befugt. Vielleicht liegt doch eine vor, von der du nichts weißt, deshalb würde ich konkret in der Praxis nachhaken, mir ggf. zeigen lassen, was denen vorlag (falls). Dann weißt du, was du / ob du etwas widerrufen müsstest.
Vielleicht hat dein Mann am Anfang eine Unterschrift geleistet, ohne dass er es weiß und ohne dass du das Formular kennst.
Ich konnte mich an mein Formular jdf. nicht erinnern.
LG
 
Hallo hws, ich war vorhin schon in der Praxis. Sie hatten keine Entbindung. Haben sie angefordert bei der Bg. Haben aber immer noch keine bekommen :mad:
 
Hallo @maexchen,
die Schweigepflichtentbindung hätte die Praxis vor Herausgabe von Patientendaten fordern müssen, sie hat also nicht korrekt gehandelt bei der Herausgabe ohne diesen Nachweis. Das sollte dort allerdings bekannt sein, deshalb ist das Handeln sehr verwunderlich. Woher hat die BG überhaupt Kenntnis davon, dass dort Behandlungen stattfanden?
LG
 
Hallo Hws, Ja das haben sie auch zähneknirschend festgestellt. Die klinik ( Intensievstation ) hatte die Mundhygiene bei meinem Mann versäumt ( 16 Tage ) ich habe das gemacht was ich konnte. Aber für den Laien war es sehr schwierig jemanden der nicht mithilft alle mittlerweile getrockneten Blut und Serumreste aus dem Mund zu holen. ( sorry für die Ausführung, habe versucht mich milde auszudrücken ). Es war nach Entlassung eine komplette Zahnreinigung zu machen. Das habe ich natürlich auch der BG mitgeteilt und um Kostenübernahme gebeten. Wenn sie aber auf Grund dessen die komplette Akte da einfordern hätten sie trotzdem eine Schweigepflichtsentbindung VORHER anfordern müssen. Deshalb bin ich nun doch eher misstrauisch wo sie noch überall angefordert haben.

Lg
 
Hallo @maexchen,
ich merke gerade, dass wir uns vom eigentlichen Thema des Threads (vom Titel jedenfalls) entfernt haben ...

Ich würde, damit der Vorgang in der BG-Akte auftaucht, die BG nachweisbar anschreiben und nachfragen, mit welcher Befugnis bei der Praxis Patientendaten eingefordert wurden, die über die Zahnreinigung hinausgehen und um die Beantwortung bis zum xx.xx.xxxx bitten (ca. 2 Wochen). Zugleich würde ich in dem Schreiben (ggf. erneut) betonen, dass eine allgemeine Schweigepflichtentbindung nicht vorliegt bzw. eine solche mit sofortiger Wirkung widerrufen wird, falls doch eine vorliegen sollte.
Man weiß nie, wie sich das ganze Verfahren entwickelt und auf diese Weise hast du sichergestellt, dass der (angenommene) Missbrauch des Patientenrechts dokumentiert wird.

LG
 
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