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Meldet BG die MDE an das Versorgungsamt wg SBA

maexchen354

Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2016
Beiträge
78
Hallo ihr lieben,

mein Mann wird ja (vermutlich im Sommer) begutachtet zwecks Einstufung MDE. Lt Arzt und auch Anwalt wird es ca 50% werden.

Nun die Frage ;) wenn der MDE festgestellt wurde wird das ja automatisch dem Versorgungsamt mitgeteilt.

Würden die OHNE unseren direkten Antrag dann einen den GDB festlegen und unter Umständen einen SBA ausstellen?

Da mein Mann noch einen Zeitvertrag bis Jan 17 hat und dann Festanstellung kommt, würde er von sich aus noch keinen SBA beantragen.

Wie sind denn Eure Erfahrungen Wie lange vergeht von MDE Begutachtung bis MDE Anerkennung durch die BG?
Sollte der Fall zutreffen das es an das Versorgungsamt geht zwecks SBA wie lange vergeht dazwischen nochmal?

Würde mich über Eure Einschätzung freuen

Gruß maexchen ;)
 
Hallo Mäxchen,
automatisch geht da nix. Und auch eine Schwerbehinderung wird nur nach Antrag festgestellt. Ich warte da schon über 3 Monate drauf und es passiert nix - was wohl aber normal ist...die Mühlen und so.
Wenn ihr also meint, dass es besser ist, ohne SBA in eine Festanstellung zu kommen, dann macht den Antrag dann erst fertig. Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht. Da kenne ich mich nicht aus.
Ich bin festgestellt und habe den SBA absichtlich schon vor einiger Zeit eingereicht. Die 50% sollte ich auch bekommen und damit ja einige Erleichterungen, 5 Tage mehr Urlaub und auch einen KündigungSchutz. Das war mir nach 2 Jahren Krankschreibung sehr wichtig.
Ich habe hier im Forum rausgelesen, dass es unter Umständen besser ist, den Gdb schon vor der MdE festgestellt zu haben, da dieser dann oft höher ist bzw. man den Nachweis der Schäden schonmal extern ermittelt wurde - also außerhalb des BG-Systems.
Auf die BG und die Feststellung der MdE warte ich allerdings auch noch.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG Ellen
 
Hallo Ellen, danke für deine Antwort. Tja, das es normal besser ist den SBA zuerst zu beantragen weiss ich. Habe ja den Antrag auch schon komplett ausgefüllt hier liegen ;) Er wird bei Einstellung aber gefragt ob er einen SBA hat. Laut unserem Fachanwalt und auch behandelndem Arzt dürfte er dann nicht flunkern :( Aber wenn ich ihn jetzt beantrage hätte er ja dann einen. Die Behindertenrate ist aber mehr als erfüllt momentan im Betrieb. Da sind wir lieber vorsichtig. Sollte uns der MDE zu niedrig ausfallen werden wir eh Einspruch per Fachanwalt einlegen. Dauert dann zwar noch länger, aber egal.

Lg maexchen
 
Hallo,

ich bin gerade sehr erstaunt zu lesen, dass der durch die BG festgestellte MDE an das Versorgungsamt weitergeleitet werden soll :eek:. Ich hoffe, dass ist tatsächlich nicht so.

Kann es dennoch sein, da man ja für die BG eine Menge Sachen unterschreiben muss - unter anderem musste ich so eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben - dass die nicht nur überall Informationen einholen, sondern sie auch noch großzügig weitergeben?

Angeblich ist ja der MDE völlig unabhängig vom festgestellten GdB, hat man mir jedenfalls so gesagt. Aber das war wahrscheinlich auch nur, weil es im Interesse der BG lag, denn meinen SBA hatte ich schon lange mit GdB 100. Und die zusätzlich aufgetretene Berufskrankheit (MDE viel niedriger) spielte da erst gar nicht mit hinein.

Grüße,

nutcake
 
Hallo Nutcake, so hat es mir zumindest der Arzt heute gesagt. Dein SBA hat also mit dem Unfall jetzt nix zu tun?
 
Hallo*,

nein die BG meldet nicht einfach so und automatisch und aus freien Stücken mal eben die MdE an das Versorgungsamt.

Erst, wenn Ihr einen Antrag beim VA wegen GdB stellt und angebt, dass für Euch noch eine BG zuständig ist und ihr eine MdE habt, dann schreibt das VA die BG an und dann teilt die BG dem VA die MdE und vieles, vieles mehr mit..... :eek:

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra, puh, da bin ich ja schon ein bischen beruhigt. Aber was teilen denn dem VA noch mit? können ja theoretisch nur alle Arztbriefe und Berichte sein,oder?

Lg
 
Hallo Mäxchen,

och, die BG achtet nicht so genau auf die Mitteilungen an das VA - sprich: die Informationen werden sehr stark gefiltert - ZU UNGUNSTEN des Antragstellers.

Meinem VA wurde ein für mich negatives GA von vor 10 Jahren geschickt und das korrekte - neuere einfach unter den Tisch fallen gelassen.

Ansonsten waren Unterlagen dabei die nichts mit dem Antrag und den Einschränkungen zu tun hatten.

Und weiter wohl selektiert die D-Arztberichte, welche wieder zu meinen UNGUNSTEN waren.

Ein Schelm, wer nichts böses dabei denkt.... oder anders:

Die freundliche Kooperation der Behörden gegen den Versicherten oder Anspruchnehmer.

Viele Grüße

Kasandra
 
Oh je. das hört sich übel an. Ich hoffe das bleibt und ersparrt :( Die Hoffnung stirbt zuletzt............... oder so ;)

Lg
 
Hallo nochmal,

@ maexchen354: ja, ich hatte meinen SBA schon lange mit GdB von 100 bevor noch zusätzlich eine Berufskrankheit dazu kam. Deshalb habe ich die Berufskrankheit beim VA auch gar nicht angegeben; mehr als GdB von 100 wird es ja sowieso nicht :rolleyes:.

Eigentlich dürfte die BG dem VA ja keine Auskunft geben. Die Schweigepflichtsentbindung, die man denen unterschriebt, berechtigt sie ja nur dazu Informationen einzuholen (man entbindet die behandelnden Ärzte denen gegenüber von der Schweigepflicht) und nicht umgekehrt...

Ich war nur echt geschockt zu lesen, dass das dennoch quasi ein Automatismus ist. :mad: Wirklich ärgerlich finde ich auch, dass man selber überhaupt keine Kontrolle mehr hat, wann welche Daten wo hin gehen.

So habe ich zum Beipiel von meiner Psychodoc letztens eher zufällig erfahren, dass die seit langer Zeit von der Krankenkasse getragene Behandlung von dieser jetzt an die BG "abgegeben" wurde. Meine Therapeutin hat sich nämlich geärgert, dass sie jetzt regelmäßig irgendeinen Scheiß ausfüllen muss. Und ich dachte, na prima, der Grund für diese Behandlung liegt nicht in der Berufskrankheit, also geht es die BG ja auch nix an. Ich selber bin über dies Änderung überhaupt nicht unterrichtet worden, sehr sehr ärgerlich.

Grüße,

nutcake
 
Hallo,

eine - vielleicht am Anfang erteilte - allgemeine Schweigepflichtentbindung kann man jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen.

Bei meiner Erstaufnahme des Unfalls wurde mir eine allg. Schweigepflichtentbindung zur Unterschrift vorgelegt. In dem Formular stand, dass ich ohne Unterschrift ggf. die Kosten selber tragen müsse. Ich hatte Schmerzen, Sorgen und stand unter Schock - in der Situation habe ich die Unterschrift gegeben.
Später habe ich die Entbindung widerrufen und nur noch bei konkretem Bedarf einen konkreten Arzt von der Schweigepflicht entbunden. Meist genügte es, dass ich Arztberichte selber eingereicht habe (was den jeweiligen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbindet).
Für den Psychotherapeuten gilt natürlich auch Schweigepflicht.

Manchmal (mir ging es so) erinnert man sich gar nicht, dass man nach dem Unfall eine solche Schw.pfl.entbindung unterschrieben hat. Wenn ihr das nicht sicher wisst, geht davon aus, dass ihr unterschrieben habt.

Wenn bei euch Patientendaten seitens behandelnder Ärzte oder Therapeuten an BG weitergegeben wurden, dann muss die BG diesen Ärzten /Th. nachgewiesen haben, dass ihr eine allgemeine Schw.pfl.entbindung erteilt habt, der BG also sozusagen einen Freibrief gegeben habt, alle Patientendaten einzuholen.

Ich rate dringend dazu:
Schreibt an die BG "Ich widerrufe mit sofortiger Wirkung meine allgemeine Schweigepflichtsentbindung (vom xx.xx.xxxx). Sofern Auskünfte erforderlich sind, bitte ich um Mitteilung, von welchem Arzt Sie diese benötigen, damit ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen kann." ... oder so ähnlich.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo nutcake,

ja so ging es mir ähnlich. Ich war selbst beim Zahnarzt letztens und da erzählte sie mir, dass die BG sie schon mehrfach angemahnt habe sie solle endlich von meinem Mann die ganzen Daten, also nen Auszug der Karteikarte übersenden. Hat sie bei 3.Mahnung dann auch gemacht. (ist nicht schlimm da nix drin steht :) ;) ) Aber, hallooooooooooo? Die BG hat gar KEINE Schweigepflichtsentbindung dafür. Und zwar ganz sicher nicht. Ich bin ja nicht doof, ich habe extra heute früh nachgeschaut da ich immer alles kopiere nach m ausfüllen bevor ich es wegschicke. So auch den ersten Bogen der BG nach dem Unfall. Sie hatten lediglich eine Schweigepflichtsentbindung für Hausarzt und AG bekommen. Der wird ihnen nun aber auch wieder entzogen und Akteneinsicht will ich auch haben. Ich glaube doch ich spinne, wer weiß wo die bereits noch ( quasi illegal ) Daten gezogen haben :( grrrrrrrrrrrrrrrrrr

Lg
 
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