Sekundant
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Hallo,
ich möchte hier einmal einen Sachverhalt bezüglich Behandlungsfehler anhand eines Urteils zur Diskussion stellen. Eine annähernd verlässliche Antwort kann wohl nur ein Rechts- und/oder medizinischer Experte geben, dessen bin ich mir schon bewusst. Aber der eine oder andere User hier hat möglicherweise weiterführende Informationen oder gleichgelagerte Sachverhalte.
Ich beziehe mich dabei auf das Urteil des Oberlandesgericht Hamm, 3 U 123/00 vom 24.10.2001 wegen nicht durchgeführter Befunderhebung (als Anlage).
Der Schwerpunkt des Urteils ist darin zu sehen, dass eine Massnahme getroffen wurde, ohne vorher einen notwenigen Befund zu erheben. Nach meiner Ansicht dürfte es bei sonst vergleichbaren Voraussetzungen nicht in erster Linie um die hier tatsächlich durchgeführte Massnahme (chiropraktische Behandlung) gehen.
Hier stelle ich eine physiotherapeutische Massnahme (KG, Massage) mit uU ähnlich möglichen Folgen gleich, wenn entsprechende Anhaltspunkte (zB neurologische Ausfälle) vorhanden sind.
Würde mich freuen und mir weiterhelfen, wenn jemand meine Ansicht bestätigen oder widerlegen kann. Habe selbstverständlich Urteile - auch hier - recherchiert. Möglicherweise kennt jemand auch diesbezügliche Urteile, Veröffentlichungen (Bücher, med. Aufsätze und Vorgaben) oder Abhandlungen, die ich bisher nicht gefunden habe.
Gruss
Sekundant
ich möchte hier einmal einen Sachverhalt bezüglich Behandlungsfehler anhand eines Urteils zur Diskussion stellen. Eine annähernd verlässliche Antwort kann wohl nur ein Rechts- und/oder medizinischer Experte geben, dessen bin ich mir schon bewusst. Aber der eine oder andere User hier hat möglicherweise weiterführende Informationen oder gleichgelagerte Sachverhalte.
Ich beziehe mich dabei auf das Urteil des Oberlandesgericht Hamm, 3 U 123/00 vom 24.10.2001 wegen nicht durchgeführter Befunderhebung (als Anlage).
Der Schwerpunkt des Urteils ist darin zu sehen, dass eine Massnahme getroffen wurde, ohne vorher einen notwenigen Befund zu erheben. Nach meiner Ansicht dürfte es bei sonst vergleichbaren Voraussetzungen nicht in erster Linie um die hier tatsächlich durchgeführte Massnahme (chiropraktische Behandlung) gehen.
Hier stelle ich eine physiotherapeutische Massnahme (KG, Massage) mit uU ähnlich möglichen Folgen gleich, wenn entsprechende Anhaltspunkte (zB neurologische Ausfälle) vorhanden sind.
Würde mich freuen und mir weiterhelfen, wenn jemand meine Ansicht bestätigen oder widerlegen kann. Habe selbstverständlich Urteile - auch hier - recherchiert. Möglicherweise kennt jemand auch diesbezügliche Urteile, Veröffentlichungen (Bücher, med. Aufsätze und Vorgaben) oder Abhandlungen, die ich bisher nicht gefunden habe.
Gruss
Sekundant