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Meine Verhandlung

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
[FONT=Arial, sans-serif]Ein Hallo an Alle, die mich vermisst hatten![/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Nach längerer Abwesenheit konnte ich mich heute mal kurz über das zwischenzeitlich Geschehene bzw. Geschriebene informieren. Dabei fiel mir auf, dass ich auch, oder gerade bei Abwesenheit, sehr interessant bin. Das ehrt mich ja fast![/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Aber Spass beiseite! Danach ist mir im Moment aus verschiedenen Gründen nicht zumute.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Logischerweise wollten natürlich Alle wissen, wie mein Verfahren vor dem SG ausgegangen ist. Darüber hätte ich schon Ende November gerne geschrieben. Aber nach einem Beitrag, in dem ich Einiges erst noch klarstellen wollte, bekam ich hintereinander 2 Verwarnungen, wobei ich den Grund der 2. Verwarnung nicht mehr erkennen konnte weil ich kurzfristig gesperrt wurde. [/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Sicher hätte ich auch sofort über meine Verhandlung schreiben können. Aber ich sah nicht ein, zuvorderst eine gewisse Neugier von denen zu befriedigen, die mir, sagen wir mal, nicht besonders wohl gesonnen sind, aus welchen Gründen auch immer. Das möge man mir doch bitte zugestehen![/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Nun zu meinem Verfahren: Die Verhandlung war ab 11.40 h auf 1 Stunde. angesetzt. Sie begann mit 40 Minuten Verspätung und dauerte fast 2 Stunden, bis sie aus Zeitgründen abgebrochen wurde, weil der Richter einfach nicht voran kam. Es war nämlich anschliessend noch eine Verhandlung mit Zeugen über 2 Stunden angesetzt. Das dauerte Diesem zu lange und er forderte die Beteiligten auf, ihre Anträge zu stellen. Er wollte sich über die Argumente nochmals informieren und danach eine Entscheidung treffen. Entweder Gutachterbestellung oder ein Urteil fällen. [/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Mittlerweile habe ich das Urteil erhalten. „Die Klage wird abgewiesen.“[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Dies mag jetzt bei dem Einen oder Anderen eine gewisse Schadenfreude hervorrufen, aber ich habe einen breiten Rücken der viel verträgt, wenn es sachlich ist! Allerdings wollte mein Anwalt auch ein Urteil, um anhand der Urteilsbegründung die Berufung ausarbeiten zu können. Und er hatte Recht! Die Urteilsbegründung ist gelinde gesagt, ein Witz. Man konnte während der Verhandlung schon erkennen, dass der (übrigens neue) Richter total überfordert war. Überfordert in Beziehung auf das Verständnis der technischen Gegebenheiten. Er hatte nach eigenen Aussagen, über eine BK 2108 noch nicht verhandelt. Er war krampfhaft auf der Suche, Gründe zu finden, wie er ablehnen kann, aber auf die Schnelle wäre er nicht in der Lage gewesen, dies zu begründen.[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Sicher bin ich enttäuscht! Aber auch um eine Erfahrung reicher. Ich weiss jetzt, worauf es ankommt, was wichtig ist und auf was ich mich zur Berufungsverhandlung vorbereiten muss. Ich werde in einigen Beiträgen noch näher auf die Verhandlung eingehen und über sicher interessante Dinge zu berichten haben. Nur vorab schon mal eines: Der Richter hat bedingungslos die Ausführungen des Sachverständigen der BG BAU übernommen. Sie erschienen ihm schlüssig, obwohl ich mit der Anzahl der bewerteten Tätigkeiten einen Grabstein nicht mal aus meinem Betrieb herauskriege, geschweige denn auf das Grab am Friedhof. Aber er wollte halt Schluss machen![/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Und das mache ich jetzt auch. Aber wie schon gesagt, ich werde noch ausführliche Beiträge darüber schreiben, bzw. anfallende Fragen beantworten, falls dies gewünscht wird.[/FONT]

[FONT=Arial, sans-serif]Grüße von[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]IngLag[/FONT]
 
@ IngLag

Ich finde es sehr nett von Dir, dass Du Dich gemeldet hast - nicht gewonnen zu haben ist ein Schlag, welcher erst einmal verkraftet werden muss.
Aber Kopf hoch, der nächste Schritt ist das LSG :D
Nur nicht aufgeben - das Warten hat jedes UO gelernt!

anaconda
 
Hallo Inglag,

das Du Dein Verfahren verloren hast, ist weder Dir noch irgend einem anderen Betroffenen zu wünschen. Soviel zu dieser Seite. Der Ton Deiner Eingangsworte lassen mich allerdings daran zweifeln, ob Du den Sinn Deiner Sperre begriffen hast.
Aber ich sah nicht ein, zuvorderst eine gewisse Neugier von denen zu befriedigen, die mir, sagen wir mal, nicht besonders wohl gesonnen sind, aus welchen Gründen auch immer. Das möge man mir doch bitte zugestehen!
Dies sind Unterstellungen, die schon wieder Leute verprellen können. Zum Thema Richter gab es öfter die Hinweise, sich dies ausführlich anzuschauen, um auch ein Gefühl für den Ablauf zu bekommen. Über den Ablauf der Berufungsverhandlung solltest Du Dich umgehend informieren, dies hat auch damit zu tun, dass dort der Ablauf um einiges anders ist als in der 1.Instanz.

Gruß von der Seenixe
 
So meine Lieben!

Hallo Inglag! Hallo magnus!

Zu Eurer Information, sämtliche Beiträge, die nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, wurden von mir ins Unfallopfercafe
verschoben-wo sie auch hingehören.

Der Titel Auseinandersetzungen!

@Inglag

Die Verwahrnung bezog sich auf den ersten Teil Deines Beitrages.
Der zweite Teil und das räume ich ohne Zweifel ein,
ist zwar für mich nicht so interessant, weil ist ja schon alles gesagt,
aber es ist bestimmt für manch anderen,
bei dem es um eine BK geht, im Detail interessant.

Also Inglag extra für Dich-das Thema von unnötigen Ballast befreit.
Nun kannst Du beitragsbezügliche Fragen beantworten.

Gruss
maja
 
Hallo erstmal,

bin neu hier.

Kann mit Dir fühlen, da ich selbst seit 1998 versuche gegen die BG-Bau eine Berufskrankheit Nr.2108 geltend
zu machen.
Geh in die Berufung zum Landessozialgericht, was ich zur Zeit auch über meine Gewerkschaft und den DGB-Rechschutz praktiziere.

Gruß
BG-Opfer
 
Hallo,

wenn ich mich zu diesem Thema momentan etwas zurückhalte, liegt es daran, weil ich immer noch daran bin, die Begründung für die Berufung auszuarbeiten. Vom Formal-Juristischem mal abgesehen, kann mir dabei kein Anwalt helfen. Ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Materie beschäftigt und immer wieder finde ich Dinge heraus, die für die Begründung wichtig sind. Darum will ich mir auch Zeit lassen.

Ich hatte zunächst fristwahrend Berufung eingelegt und bis Ende Januar unter Mitteilung des neuen Aktenzeichens des LSG Nordrhein-Westfalen Frist zur Abgabe der Begründung erhalten. Um vorab der BG durch das Forum keine Informationen zu geben, kann ich auf Einzelheiten noch nicht eingehen. Zum 1. Verfahren werde ich später sicher noch berichten. Spezielle Fragen ggf. per PN.

Grüsse von
IngLag
 
Hallo IngLag :)

welche Kammer ist denn für Dich zuständig ?

Der 15. Senat oder der 17. Senat

so blöd wie es klingt, auch darauf mußt Du Rücksicht nehmen, bzw. Dich vorbereiten ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliedertigerin,

es ist die 17. Kammer. Das Az. lautet L 17 U 2xx/07. Aber warum muß man darauf achten?

Grüsse von
IngLag
 
Hi IngLag :)

weil sich die 15. Kammer und die 17. Kammer nicht grün sind und sich gegenseitig *was in den Kaffee tun* ...

Schau Dich mal im forum um, der 17. Senat des LSG NRW kommt hier gar nicht gut wech ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
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