Der Nordmann
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- 29 Jan. 2015
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Hallo Leute,
habe heute endlich die Niederschrift über Verhandlungstermin mit Beweisaufnahme des 8. Senats vom LSG Schleswig erhalten.
Es war, gelinde gesagt eine Berufungsverhandlung, die für einen Rechtsstaat wie Deutschland unwürdig ist.
In der Beweisaufnahme wurden nur die Ausführungen der BG nach Aktenlage und die Aussagen des Gutachters, der ganz offensichtlich nur pro BG begutachtet hatte, berücksichtigt. Meine Aussagen über den genauen Werdegang meiner Erkrankung und den damit verbundenen Zusammenhang, wie zum Beispiel Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz, wurde von dem 8. Senat überhaupt nicht gewürdigt.
Ausschlaggebend für das Gericht war auch das "Gutachten", dass im krassen Gegensatz zu meinen vorherigen Untersuchungsberichten stand. Obwohl der Gutachter in seinem Gutachten in Bezug auf mein Zigarettenkonsum und den zeitlichen Zusammenhang meiner Krankheit falsche Angaben gemacht hatte und ich ihn der Lüge überführen konnte, glaubte das Gericht den Ausführungen des Gutachters und nicht mich. Er bekam auch keine Rüge von Seiten des Gerichts und konnte weiter sein "Gutachten" vortragen.
Auch vier ehemaligen Arbeitskollegen wurden als Zeugen nicht geladen.
Auf meine Frage an die Vizepräsidentin des 8. Senats, warum meine Zeugen nicht geladen wurden, bekam ich nur die Antwort, dass die Zeugen ja auch nur das wiedergegeben hätten, was das Gericht schon von mir erfahren hat.
Ist das die gängige Deutsche Rechtsprechung der Sozialgerichte?
Jetzt kann ich auch Norbert Blühm,s Missmut über die Rechtsprechung in Deutschland verstehen. Sein Buch "Einspruch" gibt genau das wieder, woran unser Rechtssystem kränkelt.
Ja liebe Leute, so sieht heute die Deutsche Rechtsprechung aus.
Hier möchte ich noch ein Wort über meinen Rechtsbeistand vom VdK erwähnen. Diese Rechtsanwältin, ich bin ihr in über 6 Jahren nur 2 mal persönlich begegnet, sagte in der ganzen Verhandlung nur drei oder vier Sätze und machte mir sogar den Vorschlag, meine Berufung zurück zu ziehen, da ich vielleicht bei einer von mir angestrebten Entscheidung etwaige Kosten tragen müsste. Unglaublich, da fehlen mir einfach die Worte.
Mein Versuch, die Niederschrift/Entscheidung hier als Kopie einzufügen schlug leider fehl, ich werde mich aber wieder melden.
Gruß, Der Nordmann
habe heute endlich die Niederschrift über Verhandlungstermin mit Beweisaufnahme des 8. Senats vom LSG Schleswig erhalten.
Es war, gelinde gesagt eine Berufungsverhandlung, die für einen Rechtsstaat wie Deutschland unwürdig ist.
In der Beweisaufnahme wurden nur die Ausführungen der BG nach Aktenlage und die Aussagen des Gutachters, der ganz offensichtlich nur pro BG begutachtet hatte, berücksichtigt. Meine Aussagen über den genauen Werdegang meiner Erkrankung und den damit verbundenen Zusammenhang, wie zum Beispiel Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz, wurde von dem 8. Senat überhaupt nicht gewürdigt.
Ausschlaggebend für das Gericht war auch das "Gutachten", dass im krassen Gegensatz zu meinen vorherigen Untersuchungsberichten stand. Obwohl der Gutachter in seinem Gutachten in Bezug auf mein Zigarettenkonsum und den zeitlichen Zusammenhang meiner Krankheit falsche Angaben gemacht hatte und ich ihn der Lüge überführen konnte, glaubte das Gericht den Ausführungen des Gutachters und nicht mich. Er bekam auch keine Rüge von Seiten des Gerichts und konnte weiter sein "Gutachten" vortragen.
Auch vier ehemaligen Arbeitskollegen wurden als Zeugen nicht geladen.
Auf meine Frage an die Vizepräsidentin des 8. Senats, warum meine Zeugen nicht geladen wurden, bekam ich nur die Antwort, dass die Zeugen ja auch nur das wiedergegeben hätten, was das Gericht schon von mir erfahren hat.
Ist das die gängige Deutsche Rechtsprechung der Sozialgerichte?
Jetzt kann ich auch Norbert Blühm,s Missmut über die Rechtsprechung in Deutschland verstehen. Sein Buch "Einspruch" gibt genau das wieder, woran unser Rechtssystem kränkelt.
Ja liebe Leute, so sieht heute die Deutsche Rechtsprechung aus.
Hier möchte ich noch ein Wort über meinen Rechtsbeistand vom VdK erwähnen. Diese Rechtsanwältin, ich bin ihr in über 6 Jahren nur 2 mal persönlich begegnet, sagte in der ganzen Verhandlung nur drei oder vier Sätze und machte mir sogar den Vorschlag, meine Berufung zurück zu ziehen, da ich vielleicht bei einer von mir angestrebten Entscheidung etwaige Kosten tragen müsste. Unglaublich, da fehlen mir einfach die Worte.
Mein Versuch, die Niederschrift/Entscheidung hier als Kopie einzufügen schlug leider fehl, ich werde mich aber wieder melden.
Gruß, Der Nordmann