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Meine Berufungsverhandlung, LSG Schleswig

Der Nordmann

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Jan. 2015
Beiträge
11
Hallo Leute,
habe heute endlich die Niederschrift über Verhandlungstermin mit Beweisaufnahme des 8. Senats vom LSG Schleswig erhalten.
Es war, gelinde gesagt eine Berufungsverhandlung, die für einen Rechtsstaat wie Deutschland unwürdig ist.
In der Beweisaufnahme wurden nur die Ausführungen der BG nach Aktenlage und die Aussagen des Gutachters, der ganz offensichtlich nur pro BG begutachtet hatte, berücksichtigt. Meine Aussagen über den genauen Werdegang meiner Erkrankung und den damit verbundenen Zusammenhang, wie zum Beispiel Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen und Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz, wurde von dem 8. Senat überhaupt nicht gewürdigt.
Ausschlaggebend für das Gericht war auch das "Gutachten", dass im krassen Gegensatz zu meinen vorherigen Untersuchungsberichten stand. Obwohl der Gutachter in seinem Gutachten in Bezug auf mein Zigarettenkonsum und den zeitlichen Zusammenhang meiner Krankheit falsche Angaben gemacht hatte und ich ihn der Lüge überführen konnte, glaubte das Gericht den Ausführungen des Gutachters und nicht mich. Er bekam auch keine Rüge von Seiten des Gerichts und konnte weiter sein "Gutachten" vortragen.
Auch vier ehemaligen Arbeitskollegen wurden als Zeugen nicht geladen.
Auf meine Frage an die Vizepräsidentin des 8. Senats, warum meine Zeugen nicht geladen wurden, bekam ich nur die Antwort, dass die Zeugen ja auch nur das wiedergegeben hätten, was das Gericht schon von mir erfahren hat.
Ist das die gängige Deutsche Rechtsprechung der Sozialgerichte?
Jetzt kann ich auch Norbert Blühm,s Missmut über die Rechtsprechung in Deutschland verstehen. Sein Buch "Einspruch" gibt genau das wieder, woran unser Rechtssystem kränkelt.
Ja liebe Leute, so sieht heute die Deutsche Rechtsprechung aus.
Hier möchte ich noch ein Wort über meinen Rechtsbeistand vom VdK erwähnen. Diese Rechtsanwältin, ich bin ihr in über 6 Jahren nur 2 mal persönlich begegnet, sagte in der ganzen Verhandlung nur drei oder vier Sätze und machte mir sogar den Vorschlag, meine Berufung zurück zu ziehen, da ich vielleicht bei einer von mir angestrebten Entscheidung etwaige Kosten tragen müsste. Unglaublich, da fehlen mir einfach die Worte.
Mein Versuch, die Niederschrift/Entscheidung hier als Kopie einzufügen schlug leider fehl, ich werde mich aber wieder melden.
Gruß, Der Nordmann
 
Gleiche Verfahrensweise

Hallo Nordmann,

Deine Erfahrungen beim LSG Schleswig sind kein Einzelfall. Ich bin sowohl an Zivilgerichten, als auch an Sozialgerichten als Unterstützer des Klägers und seines Rechtsvertreters in der Gerichtsverhandlung tätig.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Richter sich seine Meinung bildet und die Gerichtsverhandlung dazu dient, diese zu untermauern. Normalerweise müßte es genau anders herum sein.

Sammle Verfahrensfehler! Das begründet dann das Anrufen der höheren Instanz.

http://www.unfallreko.de/seite/105202/gerichtsbegleitung.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Der Nordmann,

na bitte da haben wir schon wieder einen, wobei das LSG nur dem Gutachter und der Aktenlage der BG glaubt.
Auch ich habe dies vor Gericht so erlebt, meine lange arbeitsunfähigkeit und den vielen Atteste von verschiedenen Ärtzen wurden einfach nicht berücksichtigt oder einige nur kurz im Urteil erwähnt.
Auch mein langjähriger D- Arzt hat nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte unglaublich.

Hier kommt immer wieder die Frage auf, na lieber Herr Richter wieviel .........hat man Ihnen in die Tasche gesteckt.
Auch bei meinem Gerichtstermin konnte man feststellen, dass der gleiche Richter und der Herr von der BG nach meinem Termin noch zwei weitere Gerichtsverfahren zusammen hatten. Alles verschieden BG`s aber derselbe Herr der für diese BG´S die Termine hatte.

Ich hatte Akteneinsicht bei der BG beantragt, was da drin steht, vieles Erlogen und Behauptungen die ich nie gesagt habe. Auch fehlen viele Ärzte Berichte die für mich positiv sind einfach nicht in der Akte abgelegt.
Auch war ich mal Mitglied beim VdK, so wie bei dir unfähig und alleine eine Aussage wie ....Das ist doch bloß ein Satz in dem Schreiben von der BG an Sie.. hätte aber keine Bedeutung.
Nun bin ich mal gespannt wie es weiter geht, kämpfe schon im 7. Jahr gegen die BG.
Aber klar da ich selbständig bin, will die BG nicht zahlen geht ja um viel V- Geld.

Gruß
Wolle
 
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