Sonnenschein56
Mitglied
- Registriert seit
- 1 März 2018
- Beiträge
- 63
Hallo,
da ich weiß, dass es nicht nur mir so ergangen ist, möchte ich gerne meine Gerichtsverhandlung am LSG in München schildern. In der Sache BK 2112 war Herr Richter R. der Sprecher. Ich wusste sehr schnell, dass dieser Richter zu Gunsten der BG entscheiden wird. Das Gutachten des Sachverständigen S. von der DEKRA wurde so akzeptiert wie es war. Meine Fragen zum Gutachten wurden nicht beantwortet.
Aufgrund der kurzen Frist zur Beweiserbringung konnte ich selbst kein Gutachten arbeitstechnische Voraussetzungen erstellen lassen.
Der Sachverständige S. gab an dass meine eigenen Berechnungen die ich vorgelegt habe nicht nachvollziehbar wären. Dabei wurde nur die Berechnung der BG die nur bis 2005 ging von mir nach dem selben Schema weitergeführt bis 2012. Mit solchen Berechnungen war der Sachverständige S. bei der BG bis 2015 ständig beschäftigt, und nun stellt er sich dumm, und der Richter glaubt das.
Meine Rechtsvertretung hat dem Richter sogar noch darauf angesprochen, ob der Sachverständige nicht befangen ist, da er bis 2015 bei der BG beschäftigt war.
Die Antwort des Richters war- jetzt ist er ja nicht mehr bei der BG. Man konnte erkennen, dass der Richter davon wusste.
Sehr ärgerlich war die Tatsache dass der Sachverständige Zeiten für Tätigkeiten schätzt, und nicht nur er, auch der Richter maßt sich an Tätigkeiten aus Bauarbeiten zu schätzen. Ich denke dass der Versicherte besser weiß was er in den letzten 40 Jahren wie lange gemacht hat. Aber diese Angaben werden schon immer heruntergerechnet bis sie gar nicht mehr in die Berechnung fallen, da es dann meist unter einer Stunde pro Schicht ist.
Was ich so erfahren habe, lassen die Richter am LSG in Sachen BG auch keine Revision zu. Ob es tatsächlich so ist, könnte eventuell sogar im Forum festgestellt werden, aufgrund der Erfahrungen anderer Forenmitglieder.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Grüße
Sonnenschein56
da ich weiß, dass es nicht nur mir so ergangen ist, möchte ich gerne meine Gerichtsverhandlung am LSG in München schildern. In der Sache BK 2112 war Herr Richter R. der Sprecher. Ich wusste sehr schnell, dass dieser Richter zu Gunsten der BG entscheiden wird. Das Gutachten des Sachverständigen S. von der DEKRA wurde so akzeptiert wie es war. Meine Fragen zum Gutachten wurden nicht beantwortet.
Aufgrund der kurzen Frist zur Beweiserbringung konnte ich selbst kein Gutachten arbeitstechnische Voraussetzungen erstellen lassen.
Der Sachverständige S. gab an dass meine eigenen Berechnungen die ich vorgelegt habe nicht nachvollziehbar wären. Dabei wurde nur die Berechnung der BG die nur bis 2005 ging von mir nach dem selben Schema weitergeführt bis 2012. Mit solchen Berechnungen war der Sachverständige S. bei der BG bis 2015 ständig beschäftigt, und nun stellt er sich dumm, und der Richter glaubt das.
Meine Rechtsvertretung hat dem Richter sogar noch darauf angesprochen, ob der Sachverständige nicht befangen ist, da er bis 2015 bei der BG beschäftigt war.
Die Antwort des Richters war- jetzt ist er ja nicht mehr bei der BG. Man konnte erkennen, dass der Richter davon wusste.
Sehr ärgerlich war die Tatsache dass der Sachverständige Zeiten für Tätigkeiten schätzt, und nicht nur er, auch der Richter maßt sich an Tätigkeiten aus Bauarbeiten zu schätzen. Ich denke dass der Versicherte besser weiß was er in den letzten 40 Jahren wie lange gemacht hat. Aber diese Angaben werden schon immer heruntergerechnet bis sie gar nicht mehr in die Berechnung fallen, da es dann meist unter einer Stunde pro Schicht ist.
Was ich so erfahren habe, lassen die Richter am LSG in Sachen BG auch keine Revision zu. Ob es tatsächlich so ist, könnte eventuell sogar im Forum festgestellt werden, aufgrund der Erfahrungen anderer Forenmitglieder.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Grüße
Sonnenschein56