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Mein Verfahren am LSG München

Sonnenschein56

Mitglied
Registriert seit
1 März 2018
Beiträge
63
Hallo,

da ich weiß, dass es nicht nur mir so ergangen ist, möchte ich gerne meine Gerichtsverhandlung am LSG in München schildern. In der Sache BK 2112 war Herr Richter R. der Sprecher. Ich wusste sehr schnell, dass dieser Richter zu Gunsten der BG entscheiden wird. Das Gutachten des Sachverständigen S. von der DEKRA wurde so akzeptiert wie es war. Meine Fragen zum Gutachten wurden nicht beantwortet.

Aufgrund der kurzen Frist zur Beweiserbringung konnte ich selbst kein Gutachten arbeitstechnische Voraussetzungen erstellen lassen.
Der Sachverständige S. gab an dass meine eigenen Berechnungen die ich vorgelegt habe nicht nachvollziehbar wären. Dabei wurde nur die Berechnung der BG die nur bis 2005 ging von mir nach dem selben Schema weitergeführt bis 2012. Mit solchen Berechnungen war der Sachverständige S. bei der BG bis 2015 ständig beschäftigt, und nun stellt er sich dumm, und der Richter glaubt das.

Meine Rechtsvertretung hat dem Richter sogar noch darauf angesprochen, ob der Sachverständige nicht befangen ist, da er bis 2015 bei der BG beschäftigt war.
Die Antwort des Richters war- jetzt ist er ja nicht mehr bei der BG. Man konnte erkennen, dass der Richter davon wusste.
Sehr ärgerlich war die Tatsache dass der Sachverständige Zeiten für Tätigkeiten schätzt, und nicht nur er, auch der Richter maßt sich an Tätigkeiten aus Bauarbeiten zu schätzen. Ich denke dass der Versicherte besser weiß was er in den letzten 40 Jahren wie lange gemacht hat. Aber diese Angaben werden schon immer heruntergerechnet bis sie gar nicht mehr in die Berechnung fallen, da es dann meist unter einer Stunde pro Schicht ist.

Was ich so erfahren habe, lassen die Richter am LSG in Sachen BG auch keine Revision zu. Ob es tatsächlich so ist, könnte eventuell sogar im Forum festgestellt werden, aufgrund der Erfahrungen anderer Forenmitglieder.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Grüße
Sonnenschein56
 
Es tut mir sehr leid, dass du so eine beschissene Erfahrung gemacht hast. Bei meinem Gerichtstermin wegen Opferentschädigung war es ähnlich. Der Richter drohte mir sogar, ich müsste 1000 Euro bezahlen, weil ich es gewagt hatte, gegen die Schlechtachten ein eigenes Gutachten nach § 109 einzubringen. Im Grunde habe ich den Richter als sehr brutal erlebt, er hat alle Einwände zur Seite gefegt und ebenfalls erklärt, keine Revision zulassen zu wollen, mir blieb nach 15 Jahren Kampf nur das Aufgeben. Ich war und bin sehr erschüttert darüber, dass Richter sich so sehr zum Vertreter der Gegenseite machen - ungeacht jedes begründeten Arguments. Mehr kann ich dir leider nicht sagen, gegen diese Übermacht, die alle Wahrheiten ignoriert, kam ich einfach nicht an.
 
hallo,

lassen die Richter am LSG in Sachen BG auch keine Revision zu

ob das gehäuft so ist, kann ich nicht sagen. aber nach einer entsprechenden nichtzulassungsbeschwerde beim BSG erhielt ich erneut einen fragebogen vom LSG, der eigentlich schon am SG vorgelegen hatte.
deiner beschreibung zufolge könnte man sich einen revisionsgrund vorstellen wegen fehlendem rechtlichen gehör und willkürentscheidung. das sollte dein RA rechtzeitig ausarbeiten.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sonnenschein,

der Richter R. (Randak ?) hat auch bei meinen Befangenheitsanträgen gegen den 3`ten Senat (Kainz, Hoffmeister, Lilienfeld) mitgewirkt.
Richter R. ist so wie mir berichtet wurde ein Ziehsohn von Dr. Kainz.
Die Lilienfeld wurde jetzt zum SG München als Vizepräsidentin versetzt, nur damit mein Vorwurf des Besonderen Verhältnisses zum Gutachter nicht zum Karriere Stolperstein wird.

Ich habe jetzt 3 Jahre gegen den Gutachter Dr. U. Glatzmaier gekämpft und heute den Auftrag des Gerichtes an Selbigen erhalten.

Nun werde ich noch wegen Datenschutzverletzungem den LSG beschäftigen.
z.b. Übermittlung von Akten aus alten Verfahren - die absolut nichts mit der Klage und aktuellen Verfahren zu tun haben.

Aber im Grunde wird bei mir das selbe Ergebnis heraus kommen, wie bei Dir.
Kein Beschluss oder Urteil ist unantastbar, es gibt immer einen Weg bis zum EUGH.

Mir sagte vor kurzem eine angesehene Person des öffentlichen Lebens:
Die Mafia (z.b. Camora) kann man nur mit deren eigenen Mitteln bekämpfen.
Sie lächelte und meinte: so ist das auch im öffentlichen staatlichen Leben ohne jedoch die Rechtsstaatlichkeit zu verletzen!

Wie schrieb der Ministerialrat M. Schreyer in seiner Stellungnahme an den Pet.- Ausschuss:
"Teils aggressiven und eheverletzende Ausdrucksweise bedient"
nur weil ich auf der Homepage beschrieben habe, dass des LSG vermutlich auf die göttliche Eingabe durch den Engel Aloysius
(der Bayer im Himmel) wartet.

Von daher bezweifle ich, dass in Bayern die Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz noch funktioniert und das sich nicht nur die
verunfallten oder berufserkrankten und alten Bürger daran halten müssten.
 
Hallo Oerni,

im "Großkopfada Land" (nicht nur) herrschen "oft" Zustände o_O ich möchte nochmals an den Fall
Mollath erinnern.


Natürlich haben wir - ich auch beim SG-LSG in BW....... positives erlebt, die Gerichtsbarkeit hatte sowas, die Schnauze
von der Selbstherrlich, der BG voll.


Wenn man z. B. die LSG Urteile liest und vernimmst.... wie schön....., die Gerichtsbarkeit , der lieben BG-DRV
gut verpackt und strategisch hofiert, dann kann man oft deutliche Worte finden. Das gleiche

in BG-DRV Verwaltungsverfahren und ja, auch in den GdB % Verwaltungsverfahren unglaublich, was
die Saubande hier sich (oft) herausnimmt. Hierbei hatte sich hier mal im Forum, über die Lachnummern VA GdB, eine Richterin geäußert.

Ich glaube, dass die Richter z. B. vor der lieben BG (nicht nur) "Angst" haben und bin mir sicher, dass wenn ein Richter
zu viele für die Geschädigten positiv Urteile erstellt (auch wenn diese auch zutreffend wären und oder das BSG fängt ihn wieder ein)
Probleme bekommt. Es wird telefoniert mit der Politik-Gerichtspräsidenten ect.
"Hallo, was für Richtungen schlägt der Richter XY ein, bitte fangt ihn wieder ein.

Die möge man keine "Posttraumatischen Verbitterungsstörung" bekommen:oops:

In diesem Sinne;) so oder so lasst euch nicht Verbittern, das Leben ist zu kurz!

Grüße
 
Hallo Siegfried21,


ich kann dir nur vollkommen zustimmen. Das Problem mit unseren sogenannten Rechtsprechung ist doch "Hausgemacht" und auch gewollt--> Siehe unten Gerichtstag Goslar 2016.

Bei uns UOs und Bkler handelt es sich meist und sogennate "Groß-Schäden".

Das System funktioniert ja nur deshalb so gut, weil auch unter der Anwaltschaft M.E. 95% mit uns total überfordert sind bzw. sich alles gefallen lassen und wenig Wissen(medizinisch+rechtlich) vorhanden ist.

Dann kommen die dummen Sprüche, es wäre ja nur eine "Rechtliche-Angelegenheit" und medizinisch würde es keine Rolle spielen.

Damit ist gemeint der medizinische Sachverhalt spielt keine Rolle, der eigentlich den Sachverhalt bzw. Rechtslage ergibt. Die M.E. käufliche und beeinflussbare medizinische Meinung der SVs erledigt dann den Rest.

Die SGs und LSGs sind ja dazu M.E. übergegangen, eben diese Sach- und Rechtslagenprüfung nicht mehr durchzuführen, was eigentlich Ihre Amtsermittlungspflicht ist und zwar vollumfänglich und nicht den Kostenträgern zu helfen den Sachverhalt zu vertuschen--> Kostenreduktion.

M.E. wenn es schon im Zivillrecht so enorm happert bei den kompetenzen der Gerichte, kann es bei allen Sozialgerichten(99%?) nur noch schlimmer sein mit der fehlenden Kompetenzen.

Nicht viel besser sieht es dann M.E. bei den Sozialverbänden aus, die Ihren Mitgliedern dann irgendwelche Rechtsbeistände an die Seite stellen, der eine Wirkung hat wie ein Bindfaden.

Meist bekommen diese Herrschaften vor Gericht nicht einmal Ansatzweise den Mund auf bzw. stellen nicht die richtigen Anträge um Gründe zu schaffen, für eine Revision und Verfahrensfehler.

Nur so kann dieses M.E. Vorkriegsähnliche System überhaupt so perfekt funktionieren. Weil rechtlich kann man heute alles begründen, sei es noch so Realitätsfremd . Zu guter letzt reicht es, wenn der Richter es nicht sieht.

Gruß
Isswasdoc

Gerichtstag 2016.jpg
 
Hallo an alle,


um die Sache komplett zu machen, fehlt noch Teil zwei vom Gerichtstag. Dort wird M.E. genau dass beschrieben, was unsere schönen SGs und LSGs meitens nicht machen zb. frühzeitige gerichtliche Hinweise usw.

Meist werden wir doch M.E. von den Richtern, was die Hinweispflicht betrifft im Verfahren, voll auflaufen gelassen.

Es sind immer wieder die gleichen Touren der Herrschaften und der Kläger selbst muss notgedrungen Experte in seiner eigener Sache werden.

Um so erstaunlicher ist es auf Seiten der Anwälte, Rechtsbeistände und Richter, dass es eine "Höchstrichterliche Rechtsprechung " scheinbar nicht gibt, bei der Rechtsberatung und während des Verfahrens. Lauter Einzelfälle, klar.

Hier wird dann dem Kläger vorgemacht, die einzige richtige Rechtssprechung wäre die des Richters, wie er es sieht und bei der angeblichen Rechtsberatung wird nur dass als Beratung angeboten, ratet mal 123 richtig, wie es der Richter sieht. Klappe zu Affe tod und der Kläger muss den Rechtsfehler selbst finden.

Gerichtstag 2016-2.jpg


Gruß
Isswasdoc
 
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