Grüß Dich, Mamihochdrei!
Weiter oben hast Du die Frage gestellt, ob Deiner Tochter ein Mitverschulden angerechnet werden kann, und hast nach der Quote der Haftung gefragt.
01
Derzeit kann man noch keine brauchbar sicheren Aussagen machen.
02
Aber wenn man mal so eine Art "Tendenzanzeige" riskieren soll, dann kann man sagen: Es ist anzunehmen, dass Deine Tochter nur gering bis gar nicht mithaftet.
Dass die Autofahrerin mit weniger als 2/3 der Haftung wegkommt, kommt mir unwahrscheinlich vor. Ich tippe, sie wird bei 75 % Haftung landen, mit Glück muss die Autofahrerin zu 100 % haften. Das ist jetzt eine rohe Schätzung. Für mehr fehlen einfach die Daten. Weshalb ich auch nach Schildern gefragt habe, die auf Reiter, Kinder oder die Fußgängerfurt hingewiesen haben!
Übrigens: Das kann der Reko-Bär viel besser als ich. Der kann sowas ingenieursmäßig rechnen.
03
Um so mehr Druck ist jetzt darauf zu legen: Was ist mit der Akte der Staatsanwaltschaft? Da ist vermutlich ein unfallanalytisches Gutachten (GA) gemacht worden, und an dieses Gutachten kommt man vor Abschluss der Ermittlungen ran, weil das § 147 III StPO so vorsieht. (Die "normale" Akteneinsicht bekommt man bei Abschluss der Ermittlungen. man fragt eh, was da so lang dauert! (Bei der Bewertung der Dauer greife ich auf 40 Jahre Erfahrung im Verkehrsunfallwesen zurück.)
So! Mit der Einsicht in das Gutachten hört diese Qual auf, was eigentlich genau passiert ist. Damit kann man ins Rotieren kommen, man spielt alle Denkvairanten durch- Immer wieder. Furchtbar! Das kostet elend viel Energie, die geht woanders ab. Es ist kaum möglich, dieses ständige Durchspielen aller Möglichkeiten auf die Seite zu schieben, das schaffen nur ganz Abgebrühte.
Ja, aber diese nagende Ungewissheit! Die muss jetzt weg, ganz gleich wie. Also muss da GA her. So jetzt setz mal die anderen unter Druck, aber jetzt mal ein paar Atü da drauf, damit es richtig spritzt! Die sollen sich nicht hin- und herbiegen, Du hast ein Recht auf das GA, und zwar jetzt und nicht später, also her damit. Staatsanwälte tun gerne so, als gebe es den § 147 III StPO nicht, den § mit der Vorab-Akteneinsicht in Gutachten drin. Den gibts aber. Es steht im Gesetz, mach klar, dass Du ihn kennst, und dass Du so viele Monate nach dem Unfall das grausame Warten gründlich leid bist. Jetzt bist mal Du schutzwürdig und nicht die geheiligte Wurstemmelpause in der Geschäftsstelle-!
Auch wenn es nicht in Deinem Charakter angelegt sein sollte, aber jetzt reichts: Jetzt zeig mal, was Du an Lästigkeitswert loslassen kannst!
04
Ich überlege: Es scheint das Auto schon recht nahe gewesen zu sein, als Deine Tochter begann, die Fahrbahn zu queren, man muss das sagen.
Wahr sind aber auch noch ganz andere Faktoren: Die Verkehrsinsel (ohne Zebrastreifen) gewährt kein Vorrecht für Deine Tochter - nur einen sicheren Ort.
Nur: Die Autofahrerin musste wissen: Da sind 3 Kinder, die konnte man sehen. Das erste ist gerade übergegangen. Da liegt nahe: Die beiden anderen wollen wohl auch erkennbar rüber. Damit muss die Autofahrerin nun rechnen! Vor allem, wenn schon eines losgezogen ist (= Magnetwirkung)
Tat sie aber wohl nicht. Denn sie die letzten paar Sekunden vor dem Unfall komplett verschlafen (womöglich sogar das "Tempo-70-Schild"). Vor dem Anprallgeräusch (das ihr wohl zunächst ein völliges Rätsel war!) hat sie nicht von "Kinder voraus" wahrgenommen. Das erklärt, weshalb es so lange gedauert hat, bis sie stehen geblieben ist: Die musste erst mal draufkommen, dass ein Unfall passiert ist.
Bin schon gespannt, was das rauskommt.
ISLÄNDER
Weiter oben hast Du die Frage gestellt, ob Deiner Tochter ein Mitverschulden angerechnet werden kann, und hast nach der Quote der Haftung gefragt.
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Derzeit kann man noch keine brauchbar sicheren Aussagen machen.
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Aber wenn man mal so eine Art "Tendenzanzeige" riskieren soll, dann kann man sagen: Es ist anzunehmen, dass Deine Tochter nur gering bis gar nicht mithaftet.
Dass die Autofahrerin mit weniger als 2/3 der Haftung wegkommt, kommt mir unwahrscheinlich vor. Ich tippe, sie wird bei 75 % Haftung landen, mit Glück muss die Autofahrerin zu 100 % haften. Das ist jetzt eine rohe Schätzung. Für mehr fehlen einfach die Daten. Weshalb ich auch nach Schildern gefragt habe, die auf Reiter, Kinder oder die Fußgängerfurt hingewiesen haben!
Übrigens: Das kann der Reko-Bär viel besser als ich. Der kann sowas ingenieursmäßig rechnen.
03
Um so mehr Druck ist jetzt darauf zu legen: Was ist mit der Akte der Staatsanwaltschaft? Da ist vermutlich ein unfallanalytisches Gutachten (GA) gemacht worden, und an dieses Gutachten kommt man vor Abschluss der Ermittlungen ran, weil das § 147 III StPO so vorsieht. (Die "normale" Akteneinsicht bekommt man bei Abschluss der Ermittlungen. man fragt eh, was da so lang dauert! (Bei der Bewertung der Dauer greife ich auf 40 Jahre Erfahrung im Verkehrsunfallwesen zurück.)
So! Mit der Einsicht in das Gutachten hört diese Qual auf, was eigentlich genau passiert ist. Damit kann man ins Rotieren kommen, man spielt alle Denkvairanten durch- Immer wieder. Furchtbar! Das kostet elend viel Energie, die geht woanders ab. Es ist kaum möglich, dieses ständige Durchspielen aller Möglichkeiten auf die Seite zu schieben, das schaffen nur ganz Abgebrühte.
Ja, aber diese nagende Ungewissheit! Die muss jetzt weg, ganz gleich wie. Also muss da GA her. So jetzt setz mal die anderen unter Druck, aber jetzt mal ein paar Atü da drauf, damit es richtig spritzt! Die sollen sich nicht hin- und herbiegen, Du hast ein Recht auf das GA, und zwar jetzt und nicht später, also her damit. Staatsanwälte tun gerne so, als gebe es den § 147 III StPO nicht, den § mit der Vorab-Akteneinsicht in Gutachten drin. Den gibts aber. Es steht im Gesetz, mach klar, dass Du ihn kennst, und dass Du so viele Monate nach dem Unfall das grausame Warten gründlich leid bist. Jetzt bist mal Du schutzwürdig und nicht die geheiligte Wurstemmelpause in der Geschäftsstelle-!
Auch wenn es nicht in Deinem Charakter angelegt sein sollte, aber jetzt reichts: Jetzt zeig mal, was Du an Lästigkeitswert loslassen kannst!
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Ich überlege: Es scheint das Auto schon recht nahe gewesen zu sein, als Deine Tochter begann, die Fahrbahn zu queren, man muss das sagen.
Wahr sind aber auch noch ganz andere Faktoren: Die Verkehrsinsel (ohne Zebrastreifen) gewährt kein Vorrecht für Deine Tochter - nur einen sicheren Ort.
Nur: Die Autofahrerin musste wissen: Da sind 3 Kinder, die konnte man sehen. Das erste ist gerade übergegangen. Da liegt nahe: Die beiden anderen wollen wohl auch erkennbar rüber. Damit muss die Autofahrerin nun rechnen! Vor allem, wenn schon eines losgezogen ist (= Magnetwirkung)
Tat sie aber wohl nicht. Denn sie die letzten paar Sekunden vor dem Unfall komplett verschlafen (womöglich sogar das "Tempo-70-Schild"). Vor dem Anprallgeräusch (das ihr wohl zunächst ein völliges Rätsel war!) hat sie nicht von "Kinder voraus" wahrgenommen. Das erklärt, weshalb es so lange gedauert hat, bis sie stehen geblieben ist: Die musste erst mal draufkommen, dass ein Unfall passiert ist.
Bin schon gespannt, was das rauskommt.
ISLÄNDER